Schützengesellschaft Bocholt-Sittard 175 Jahre
Die Gründung der St. Josef-Bruderschaft Bocholt-Sittard
von Greta van der Beek-Optendrenk
Im Jubiläumsjahr zum 175. Bestehen der St. Josef-Bruderschaft Bocholt-Sittard bewegt uns die Frage, wie es 1834/35 zur Gründung dieser neuen Bruderschaft gekommen war. Immerhin bestanden mit der St. Sebastianus-Bruderschaft von 1471 und der St. Marien-Junggesellenbruderschaft von 1516 zwei alte Traditionsbruderschaften, die bis zur Franzosenzeit wichtige Schutz- und soziale Funktionen in der Gemeinde übernommen hatten und nun mit ihren Idealen ,,Glaube, Sitte, Heimat" fortbestanden. Bocholt und Sittard hatten schon manchen Schützenkönig gestellt. Nach Johann Finkens 1902 gedruckten Geschichte der ehemaligen Herrlichkeit Lobberich werden in den "Silber-Listen" der "Sebastianer" u.a. die Namen Gerardus Wans 1724, Jakob Heythausen 1754 und Johannes Bengmanns I Heythausen 1780, Joachim Gartz 1756, Joannes Stieger 1768, Mathias Gartz 1781, Gerard Tobrock 1818 und Arnold Zanders 1821 geführt. Die St. Marien-Junggesellenbruderschaft nennt u.a. Jan Stieger 1741 und Quirinus Stieger 1773, Mathias Becks 1765, Peter Gartz 1782, Egidius Holtstieger 1787 und Johannes Jakobus Pascher 1802 als ihre Könige.
Die Initiative im Jahr 1834 zur Gründung einer eigenen Bruderschaft für Bocholt ging von zwei Männern aus, von Conrad Gartz auf Gartzhof (heute Gerhard und Michael van der Beek) und von Reiner Michels auf Pauelshof (später Gartenwirtschaft Kessels/lx). Es erscheint notwenig, sich zunächst diesen beiden Persönlichkeiten zuzuwenden, um ihre Motive und Hintergründe ein wenig aufzuhellen.
Conrad Gartz war im Gründungszeitraum 37 oder 38 Jahre alt, sein Mitstreiter Michels stand im 35. Lebensjahr. Beide bewirtschafteten stattliche Höfe und führten große Haushalte. Ab 1837 war Gartz wie alle größeren Grundbesitzer aufgrund seines Steueraufkommens nun selbst wählbar zum Landrat. Sein Haushalt umfasste 1840 lt. Einwohnerregister 12 Personen: neben ihm die zwei Töchter Anna und Gertrud, den Sohn und späteren Hoferben Helwig sowie die vier Ackerknechte Leon Bonsehen, Jacob Waßen, Godfr. Röge/s, Festschrift zum Schützenfest 2010 Seite 25 Mart. los. Opschrief und die Dienstmägde Ann. Mar. Berkes, Elisab. Strucken, Mar. Cath. Dohmen und Ann. Mar. Öhleden. Seine Frau war zu diesem Zeitpunkt bereits verstorben.
Zu Michels Haushalt gehörten zum gleichen Zeitpunkt 10 Personen, darunter drei Ackerknechte und zwei Dienstmägde. Beide Männer waren nicht nur verschwägert, sondern auch durch ihr Gewerbe miteinander verbunden. Im Adressbuch des Kreises Kempen von 1845 findet man unter den Gewerbetreibenden 20 Brauer und/oder Schenkwirte - eine stattliche Zahl für die rd. 2.700 Bewohner Lobberichs. Unter ihnen sind auch Conrad Gartz mit dem Zusatz Brauer und Reiner Michels mit dem Zusatz Brauer und Schenkwirth aufgeführt. Dies waren auch schon 1834 ihre beruflichen Hintergründe, und was lag beiden näher, als die Geselligkeit in ihrer Honschaft beispielsweise durch Kirmes und Schützenfest ein wenig zu fördern und damit sicher auch ihr eigenes Gewerbe zu beflügeln.
der den Maischekeller und einen Pferdegöpel aufnahm.
Das hohe Gebäude im Vordergrund links diente als Hopfenspeicher.
Unter der langen Scheune befand sich der Brauereikeller.
Der Pauelshof in Niederbocholt war über viele Jahre auch Brauerei und Schankwirtschaft.
Links befand sich vor dem Haus das Gartenrestaurant und eine überdachte Terrasse.
In der Literatur findet sich der Hinweis, dass es 1834 in den Lobbericher Bruderschaften zu Zwistigkeiten gekommen sei und die St. Josef-Bruderschaft als Abspliss der St. Sebastianus-Bruderschaft entstand - eine Fehlinterpretation, die sich bis heute hartnäckig gehalten hat.
Die wirklichen Hintergründe gehen aus den Originalakten im Bestand des Kreisarchivs Viersen, Gemeindearchiv Lobberich, hervor, die der langjährige Brudermeister Werner Weinert vor vielen Jahren aufgespürt und mit der er der Autorin eine Fährte zu dem Geschehen vor 175 Jahren gelegt hatte: die Bocholter Mitglieder in der St. Marien-Junggesellenbruderschaft wollten erreichen, dass, wenn einer von ihnen König würde, das Schützenfest und die Kirmes in Bocholt stattfinden sollten. Darauf aber wollten sich die Mitglieder im Dorf nicht einlassen und flugs schufen die Bocholter Fakten, schossen ihren eigenen Vogel und beschlossen daraufhin, auch ihre eigene Schützen-Bruderschaft zu gründen, die sie nach dem hl. Josef benannten.
Es wurde eine seidene Fahne mit dem Bild der heiligen Familie und ein Königssilber für den ersten Schützenkönig Reiner Michels angeschafft. Der Stern mit der Inschrift St. Josephs-Bruderschaft Bocholt 1834 weist schon darauf hin, dass sich die Bruderschaft ursprünglich nur auf Bocholt bezog - doch dazu später mehr.
Wie aber kamen die Bocholter zur Namensgebung und zum ihrem Schutzheiligen?
In der jetzigen Pfarrkirche gibt es 3 Rundfenster mit je einem mittleren Rund und 8 umgebenden Medaillons. Im Rundfenster der Südseite befand sich im Mittelpunkt St. Sebastian, im Rundfenster der Nordseite der hl. Josef, umgeben von versch. Handwerkerpatronen. Die von Friedrich Stummel entworfenen Glasmalereien sind z.T. zerstört, das genannte und einige andere der Nordseite sind im Dt. Glasmalerei-Museum Linnich eingelagert. Theo Optendrenk: Friedrich Stummel und seine Glasfenster in der neuromanischen Pfarrkirche St. Sebastian zu Lobberich. Heimatbuch des Kreises Viersen 2001, S. 283 ff.
Der hl. Josef, Schutzheiliger der Arbeiter und Handwerker, speziell der Zimmerleute, hat in Lobberich als ,,Nebenpatron" unserer Pfarre eine ganz besondere Stellung und Kirchenbesuchern wird aufgefallen sein, dass der in Lobberich geborene Pfarrer Klaus Dors bis heute immer um die Fürbitte unserer beiden Pfarrpatrone Sebastian und Josef betet.
Da es schon eine Sebastianus-Bruderschaft gab, war es somit logisch, dass die ,,neue" Bruderschaft den hl. Josef als ihren Patron wählte. Der Namenstag fällt auf den 19. März, ein Datum, das im weiteren Fortgang der Gründung noch eine wichtige Rolle spielen wird. Die St. Josef-Bruderschaft war nun also gegründet und sie hatte mit Reiner Michels auch ihren ersten König. Jetzt wollten sich die Bocholter aus den beiden den gesamten Ort Lobberich umfassenden Bruderschaften St. Sebastianus und St. Marien, in denen sie bis zu diesem Zeitpunkt Mitglied waren, endgültig abtrennen. Dies war ein kluges Ansinnen der Neugründer, denn damit wären automatisch alle Bocholter in die neue Bruderschaft übergegangen.
Aber schon bald finden sich Hinweise auf weitere Auseinandersetzungen zwischen dem Dorf und den Bocholtern, die in dem Vorwurf mündeten, die Neugründung sei überhaupt nicht zulässig. Es wurde also vor 175 Jahren - wie auch oftmals heute - über Formales versucht, ein ,,Projekt" zu verhindern. Im Hintergrund stand aber wohl die Besorgnis der alten Bruderschaften, dass sie durch den Abgang der Bocholter Mitglieder geschwächt würden.
Diese Bedenken waren auf Ortsebene nicht ausgeräumt worden, und auch Bürgermeister Kessels scheint sie geteilt zu haben. Aber er wollte es sich wohl letztendlich mit keinem verscherzen. Deshalb schaltete sich nun der Landrat des Kreises Kempen, Peter Joseph von Monschaw, selbst ein. Ihm ging es um die Frage, ob überhaupt eine Genehmigung erforderlich sei, um die Trennung vorzunehmen. In dieser Zeit, in der es kein Vereinsrecht im heutigen Sinne gab, war der Landrat der Sache gründlich nachgegangen. Nach Anhörung eines Deputirten der Schützen-Gesellschaft Section Bochholt - vermutlich Conrad Gartz - war er zu der Auffassung gekommen, dass die beiden bestehenden Bruderschaften nicht in ihrem Bestand gefährdet seien und es deshalb keiner Genehmigung bedürfe. Dies schrieb er so auch am 10. Dezember 1834 an den Lobbericher Bürgermeister. Im Nachsatz aber handelt er politisch modern: auch er will Unannehmlichkeiten vermeiden und fordert deshalb den Bürgermeister auf, noch einen ausführlichen Bericht zu geben. Und damit beginnt das Verhängnis für die Bocholter.
Zunächst aber legt Conrad Gartz am 23. Februar 1835 dem Bürgermeister Vereins-Statuten vor und erinnert ihn an seine bereits mündlich erteilte Genehmigung anlässlich der Trennung im vorigen Jahr.Bei diesem Termin habe er ja seinerseits angezweifelt, ob es zu einer - wohl zunächst angedachten - Wiedervereinigung kommen könne und geäußert, daß es unter den obwaltenden Umständen auch beßer sey, daß Bochholt eine eigene Schützen-Gesellschaft bilde. Und schmeichelnd fügt Gartz hinzu, daß er der Überzeugung sei, daß Eur. Wohlgeboren gegenwärtigen Antrag ... kräftigst zu unterstützen und die Genehmigung der Statuten zu erwirken, die Gewogen heit haben wolle. Und er schließt seinen Brief: In dieser zuversichtlichen Hoffnung zeichnet in wahrer Hochachtung und Ergebenheit Eur. Wohlgeboren gehorsamer Diener Conr. Gartz.
Dieser Brief ging am 28. Februar beim Bürgermeister ein und verfehlte seine Wirkung nicht. Noch am gleichen Tag schrieb Bürgermeister Kessels an den Landrat: er habe keine Einwendungen gegen die Statuten, aber Bedenken gegen den Josefstag, also den 19. März, der immer in die Fastenzeit falle, in der keine Belustigungen stattfinden sollen, da diese in religiöser Hinsicht unstatthaft wären. Ein Termin nach Ostern werde favorisiert. Der Landrat scheint damit nicht zufrieden gewesen zu sein, denn Bürgermeister Kessels legt am 17. März 1835 nach und wird erstmals auch bezüglich des Hintergrundes der Abspaltung konkret. Die neue Gesellschaft habe sich aus der bisher bestandenen Junggesellen-Bruderschaft, die den Ort und sämtliche Bauernschaften in sich vereinigte, gebildet und zwar durch eine Entzweiung, welche dadurch entstand, dass die Mitglieder von Bocholt darauf bestanden, daß wenn einer von , ihnen den Vogel abschöße, der Aufzug und das Kirmesspiel in dortiger Honschaft gehalten würde, worauf die Brüder im Orte sich keineswegs einlaßen wollten. Der geplante Festtag werde nach Rücksprache mit den Brüdern unter Beibehaltung des gewählten Schutzpatrons auf den zweiten Montag nach Ostern versetzt.
Schließlich wird sogar die Regierung in Düsseldorf eingeschaltet, leider zu Ungunsten der Bocholter. Im Schreiben an den Landrat am 16. April verfügt sie kurz und knapp, daß dem Antrag, eine eigene Schützengesellschaft in der Bauerschaft Bochholt Bürgermeisterei Lobberich zu bilden keine Folge gegeben werden kann, indem die Vermehrung der Schützengesellschaften in einer und derselben Gemein de als unnöthig und aus polizeilichen Gründen als unzweckmäßig erscheint.
Schreiben des Landrats Peter Joseph von Monschaw vom 10. Dezember 1834. Aus der Sicht des Landrats sei nach Anhörung eines Deputierten der Schützengesellschaft Section Bocholt keine Genehmigung zur Trennung von den beiden bestehenden Bruderschaften erforderlich, da diese nicht in ihrem Bestand gefährdet seien. Kreisarchiv Viersen, GA Lobberich Bestand 1466.
Also stellt Gartz am 12. Mai abermals ein Gesuch und legt die Gründe vor, weshalb man eine eigene Gesellschaft will. Man habe mit Genehmigung des Bürgermeisters einen eigenen Vogel geschossen und daraufhin beschlossen, eine eigene Gesellschaft zu gründen, die auch glänzend zu Stande kam. Man habe eine kostspielige Anschaffung - die seidene Fahne - gemacht und bittet nun dringend, diesen Antrag bei der höheren Behörde um Erwirkung der Genehmigung vorlegen zu wollen.
Diesen Brief leitet Bürgermeister Kessels auch an den Landrat weiter, relativiert aber die Behauptung, die Gesellschaft schon genehmigt zu haben dahingehend, dass seine gemacht sein sollende Äußerung nur insoweit gemeint war, als sie mit den polizeilichen und sonstigen Bestimmungen verträglich sei.
Aber es kommt sogar noch schlimmer: unter dem Aktenzeichen I.S.ll.No.8468 verfügt die Regierung in Düsseldorf am 5. August erneut, dass die Statuten nicht genehmigt werden. Zudem gebe es eine weitere Gesellschaft, die St. Marien-Junggesellenbruderschaft, welche Anlaß zu der Trennung gegeben hat und die ebenfalls nicht genehmigt sei. Deren Fortbestehen ohne Statut könne auch nicht gestattet werden. Sollte man sich auf eine gemeinsame Gesellschaft einigen, so erwarte die Regierung das Vorlegen dieser Statuten.
Nun war auch die St. Marien-Junggesellenbruderschaft in ihrer Existenz bedroht. Schnell reichte die ihre eigenen Statuten unter Ausschluss der Bocholter ein, was aber beim Landrat im November 1835 zu der Nachfrage führte, ob der Versuch zu einer Einigung mit jener zu Bochholt gemacht und eine Einigung zu hoffen ist oder nicht, um dann über den ganzen Antrag zu entscheiden. In den nächsten Monaten hat es dann auch Bemühungen seitens des Bürgermeisters gegeben, denn er berichtet am 20. März 1836, daß den Bocholtern angeboten wurde, daß, wenn einer aus ihrer Honschaft den Vogel abgeschoßen der Aufzug an den zwei letzten Kirmeß tagen dort Statt haben sollte.
Wieder reagiert der Landrat schnell, indem er schon am 4. April 1836 der Junggesellenbruderschaft den Ausschluss der Bocholter genehmigt und zwar, indem jene als ausgetreten betrachtet werden denen aber der Wiedereintritt zusteht. Deren Satzung aber genehmigt er noch nicht, sie müsse erst ordentlich ab gefasst und . .. thunlich dem Zeitgeiste angepasst werden damit aller Anstand der der Genehmigung entgegen stehen dürfte, beseitigt wird. Dieser Auftrag wird nun erteilt und die überarbeiteten Statuten der Junggesellen Schützen-Gesellschaft zu Lobberich vom 24. Juli 1836 werden schließlich am 25. Juli 1836 von der Regierung zu Düsseldorf genehmigt. Bürgermeister Kessels notiert am 9. August: Beigefügte Statuten dem Brudermeister Dückers überreicht u. die Originalverfügung zurückgereicht.
Wieder hakt der Landrat nach, was nun mit der Bocholter Schützengesellschaft sei. Darauf antwortet Bürgermeister van Kessel, dass alle Einsaßen von Bocholt, so wie sämmtliche Bauerschaften der Bürgermeisterei freien Zutritt zu der Schützengesellschaft, deren Statuten am 25.ten Juli d. J. von Hoher Regierung genehmigt worden, haben und dass die Einrichtung einer neuen Bruderschaft durch Trennung von der alten unnötig erscheine, da eine weitere Vermehrung der Schützenvereine nicht im Sinne der höheren Bestimmungen liege.
Wieder gehen Berichte hin und her. Das letzte Wort in der Angelegenheit kommt von der Regierung zu Düsseldorf. Am 17. November 1836 verfügt sie die endgültige Absage: den Bocholtern stehe frei, sich der bestehenden Schützengesellschaft, (aus der ihr Ausschluss mit Schreiben vom 4. April 1836 genehmigt worden war), anzuschließen. Eine besondere Gesellschaft in Bocholt könne aber nicht zugestanden werden.
Wir eröffnen Ihnen auf die Eingabe vom 77.ten v.Mts., daß es den Eingeseßenen der Bauerschaft Bocholt frei steht, sich der von uns genehmigten Schützen Gesellschaft der Bürgermeisterei Lobberich, welche dadurch nicht zu groß wird, anzuschließen, daß es aber kei neswegs zugegeben werden kann, eine besondere Schützen Gesell schaft in Bocholt zu bilden, indem die Vermehrung solcher Gesellschaften durchaus nicht im Sinne des Gesetzes liegt. Die eingereichten Statuten erfolgen hierbei zurück. An den Eingeseßenen Conrad Gartzzu Bocholt. Düsseldorf, den 77.ten Novbr. 7836 König/. Regierung Abthlg. des Inneren
Das war das (vorläufige) Aus einer eigenen Bruderschaft in Bocholt und auch das letzte von 17 Schreiben zu diesem Vorgang im Gemeindearchiv Lobberich des Kreisarchivs Viersen.
Johann Finken berichtet in seiner Geschichte der ehemaligen Herrlichkeit Lobberich, dass die Fahne und sonstige Uniformstücke auf dem Pauelshof aufbewahrt wurden, der Königsstern befinde sich noch auf dem Gartzhof. Er schreibt auch, dass Fahne und Königsstern in der Folgezeit an auswärtige Vereine ausgeliehen worden seien, so an die St. Johannes-Bruderschaft Hinsbeck-Schlöp, an den St. Hubertus-Schützenverein Hinsbeck-Glabbach, an die Schützenbruderschaft Süchteln-Hagenbroich und an die St. Mathias-Bruderschaft Schlibeck-Grefrath.
Am 1. Juni 1902, als Lobberich größer geworden war und sich viele neue Vereine gegründet hatten, machten die Bocholter - nun gemeinsam mit den Sittardern - einen Versuch, die Bruderschaft wieder zu beleben. Zunächst blieb dies ohne Erfolg, aber 1935 kam es zu einer Neugründung und zu einem großen Schützenfest.
So ist es wohl der Hartnäckigkeit der Bocholter im Verbund mit Sittard anzurechnen, dass die St. Josef-Bruderschaft Bocholt-Sittard nun doch ihr 175-jähriges Bestehen feiern kann.
Dass sie dies in Eintracht mit den 1960 zur St. Sebastianus- und St. Marien-Bruderschaft zusammengeschlossenen alten Traditions-Schützengesellschaften Lobberichs tun wird, ist in unserer Zeit eine Selbstverständlichkeit.