Die Säkularisation in Lobberich

Von Marcus Optendrenk

Der Beginn einer neuen Zeit

Zum Ende des 18. Jahrhunderts betrug die Einwohnerzahl Lobberichs, die Honschaften Bocholt, Dyck, Flothend, Rennekoven und Sassenfeld mitgerechnet, etwa 2000 Menschen. (1)

Ihr Leben war geprägt von Gewohnheit und Tradition. Die Bevölkerung erwarb ihren Unterhalt zum größeren Teil durch die Landwirtschaft, ein Umstand, der sich auch in der Bedeutung der Honschaften für Lobberich ausdrückt. Mittelpunkt des Ortes war die (heutige alte) Kirche am Markt. Um sie herum spielte sich das Leben des Dorfes ab. Wie auch die übrigen Dörfer und Städte der Umgebung (2) war Lobberich durch und durch katholisch, die Bruderschaften spielten eine wichtige Rolle. Die Gedanken der Französischen Revolution des Jahres 1789, die Aufklärung und ihre Folgen übten auf die ländlichen Gebiete des Niederrheins noch keinen unmittelbaren Einfluß aus. (3)

Schlagartig änderte sich diese Situation, als General de la Marlière im Dezember 1792 mit der französischen Nordarmee ins Gelderland einfiel, zu dem auch Lobberich bis zu diesem Zeitpunkt gehört hatte. Nach zwischenzeitlicher Vertreibung durch die Preußen gelang es den Franzosen im Oktober 1794, für zwei Jahrzehnte die Herrschaft über das gesamte Rheinland zu erringen (4).

Die langwierigen kriegerischen Auseinandersetzungen der Franzosen mit den Preußen hatten zur Folge, daß die Bevölkerung der besetzten Gebiete hohe Abgaben in Form von "Kriegskontributionen" zur Finanzierung dieser Kriege leisten mußte.

Auch die Zehnten der geistlichen Grundherren wurden dafür verwendet 5. In der Folgezeit sorgte die fremde französische Sprache und die neue Verwaltungsstruktur für einen tiefgreifenden Wandel. Lobberich war ab sofort nicht mehr Teil des Amtes Krickenbeck im Herzogtum Geldern, sondern unterstand als Mairie (Bürgermeisteramt) dem Kanton Wankum im Arrondissement Kleve, das mit Köln, Aachen und Krefeld das Departement Roer bildete. Doch die Verwaltungsorganisation war nur eine von mehreren wichtigen Neuerungen, die in Lobberich ihre Spuren hinterließen.

Noch wichtiger war der Versuch der französischen Zentralregierung in Paris, die Gedanken der Französischen Revolution in den besetzten Provinzen durchzusetzen. Die auch für Lobberich wohl bedeutungsvollsten Veränderungen waren in diesem Zusammenhang die Aufhebung der Feudalrechte im März 1798 6 und die Maßnahmen gegen die katholische Kirche.

Aus dem durch die Vertreter der Revolution propaglerten Gleichheitsgrundsatz leitete sich naturgemäß ab, daß es keine Abhängigkeiten und Abgaben an Grundherren in Form von Zehnten mehr geben durfte. Davon betroffen waren in Lobberich unter anderem die Besitzungen der Familie von Bentinck, die Burg Ingenhoven besaß, und die Zehntabgaben an die Abtei Knechtsteden (bei Dormagen), die mindestens seit 1543 den Lobbericher Pastor (7) stellte

Holländisch gesprochen wurde. Vor dem Hintergrund dieser völlig anderen Rolle der katholischen Kirche für Lobberich war es für ihre Gegner ungleich schwerer, ihr die Grundlage und Zustimmungweiter Bevölkerungskreise zu entziehen. Doch dies zeigte sich in dieser Deutlichkeit erst im Laufe der folgenden Jahre.

Erste Maßnahmen gegen die Kirche

Eine Woche nach der Aufhebung der Feudalrechte trat am 2. April 1798 ein Dekret in Kraft, das alle öffentlichen Zeichen und Übungen verbot. Dies betraf vor allem Wallfahrten, Prozessionen und Leichenzüge. Auf den Friedhöfen und Kirchtürmen mußten alle Kreuze entfernt werden.

Dadurch sollten bisher selbstverständliche religiöse Inhalte aus dem Alltag der Menschen verdrängt werden. In der Folgezeit wurden durch die Franzosen weitere Gesetze erlassen, die vorsahen, daß um alle Friedhöfe Mauern angelegt werden mußten, die Friedhöfe mindestens 100 Meter von Wohngebäuden und außerhalb der Städte und Gemeinden liegen sollten. Was sich dem äußeren Anschein als reine Hygienemaßnahme darstellt, war aber auch ein direkter Angriff auf die Autorität der Kirche, die bisher für das Bestattungswesen zuständig gewesen war. Die meisten Friedhöfe lagen im 18. Jahrhundert in unmittelbarer Umgebung der Kirche, oft auch Kirchhof genannt.

finanziell lukrativer Schritt die "Säkularisation" der kirchlichen Besitztümer, das heißt: die Enteignung der Kirche. Die bisherigen Pächter beispielsweise konnten die zum Verkauf angebotenen Ländereien zu günstigen Preisen erwerben.

derartige Auflistung aus Lobberich auf. Daß auch die Zivilgemeinde keine erkennbaren Anstrengungen unternommen hat, diesbezügliche Angaben einzufordern, deutet darauf hin, daß die Kirche auch in der lZivilgemeinde" weiterhin großen Einfluß und großes Ansehen besaß. Es ist zu vermuten, daß die zu diesem Zeitpunkt durch die Franzosen eingeleiteten Maßnahmen gegen die Kirche die Lobbericher Gemeinde eher gefestigt hat als ihr zu schaden.

Pfarrstellen wieder ein, da er sich von ihnen einen positiven Einfluß auf die Menschen im Sinne seiner expansionistischen Politik erhoffte. Die Geistlichen waren nunmehr als Staatsbedienstete - jeder Geistliche hatte den Eid auf die französische Verfassung zu leisten und wurde bei der Verweigerung dieses Eides politisch verfolgt - abhängig von den politischen Weisungen der französischen Regierung, sie hatten im Sinne und zum Wohle des Staates zu wirken und waren dadurch auch verpflichtet, Napoleons Politik bei der Bevölkerung populär zu machen.

Diese Verpflichtung wird in den Worten des Bischofs Marc-Antoine Berdolet, der 1801 Bischof des neugeschaffenen Bistums Aachen geworden war, zu dem Lobberich nun gehörte, besonders deutlich. Er schrieb in einom Hirtenbrief am 2. Oktober 1805 während der Eroberungszüge Napoleons an die Gläubigen: Der Kaiser Napoleon hat die Hoffnung uns

den Frieden zu verschaffen nicht verlohren; ... er giebt ein großes Zeugnis des Zutrauens seinem Volke, welches ihm ein großes Zeugnis der Liebe erwiedert. Seine unüberwindlichen Kriegsschaaren sind schon in Bewegung; er selbst reiset ab, sie zum Ruhme zu führen. . . . In diesem wichtigen Zeitpunkt will er, daß man in allen von ihm wiedereröffneten Kirchen das Gebeth zu Gott dem Herr der Heerscharen richte' 5.

Daß der Lobbericher Pfarrer Paul Stemmeler, der diese Funktion von 1774 bis 1811 ausübte, genauso kaiserfreundlich gewesen ist wie Berdolet, dem man in Paris gerade deshalb das Aachener Bistum anvertraut hatte , ist dagegen, auch angesichts seines Boykotts gegen genaue Angaben über kirchliche Besitzungen in Lobberich, kaum anzunehmen. Er war übrigens der letzte Pfarrer Lobberichs der direkt durch die Prämonstratenserabtei Knechtsteden entsandt wurde, wenn auch seine beiden Nachfolger, Wilhelm Wipperfürth (18111814) und Bernhard Kempen (1814-184 1) noch aus Knechtsteden stammten.

Lobberich wehrt sich

Aus der Zeit unmittelbar nach der Auflösung der Klöster im Jahre 1802 gibt es ein für Lobberich sehr charakteristisches Dokument. Es handelt sich um eine Inventarliste, die der 17 Bürgermeister offensichtlich auf Anweisung des Klever Unterpräfekten anfertigen mußte

Sie sollte die in Lobberich vorhandenen Sakralgegenstände auflisten, die wohl eingezogen werden sollten. Bürgermeister Haanen schreibt zunächst, wie er mit Pastor Stemmeler und Küster Wolters morgens um acht Uhr zur Sakristei gegangen sei und diese im versiegeltem Zustand vorgefunden habe. Demnach ist die Sakristei zuvor dem Zugang der Geistlichen entzogen worden, um zu vermeiden, daß die Priester wertvolle Sakralgegenstände versteckten und ihre Konfiszierung verhinderten.

Der Lobbericher Bürgermeister war offenbar durch die übergeordnete Behörde auf gefordert worden, alle nicht unbedingt notwendigen Besitztümer der Kirche einzuziehen. Dazu mußte er eine Liste des vorhandenen Inventars erstellen und die Notwendigkeit der einzelnen Gegenstände prüfen.

ordnungsgemäß zu feiern, damit sie ihre Aufgabe, Seelsorge im Dienste und im Sinne des französischen Staates zu leisten, auch erfüllen konnten. Daß Bürgermeister Haanen im Einverständnis mit den Lobbericher Geistlichen den daraus resultierenden Handlungsspielraum im Sinne der Kirche genutzt hat, wird aus dieser Inventarliste ersichtlich. Seiner kirchenfreundlichen Haltung hat die Lobbericher Pfarre offensichtlich den Umstand zu verdanken, daß ihr die Verordnungen der französischen Verwaltung relativ wenig anhaben konnten.

einbezogen. Finken bewertet daher die Auswirkungen der Benefizien auf die Kirche weitgehend skeptisch: "Teilweise aus der Gemeinde gegründet und als Versorgungsanstalt für Söhne der Gemeindefamilien fortgeführt, waren diese Benefizien im Allgemeinen der Kirche nicht gedeihlich, indem sie eine Menge unbeschäftigter, der Seelsorge ferne stehender Geistlicher schuf" 19.

Finkens Beurteilung bedarf jedoch einer gewissen Einschränkung, da schon seit der Zeit des Vikars Tilman Cox (17. jhdt.) eine erhebliche seelsorgerische Tätigkeit einiger Vikare bezeugt ist. Auch von Vikar Pelzer (1792-1870) ist eine solche Aktivität bekannt.

Das Benefizium vom Allerheiligsten Sakramente wurde durch Vikar Dammer bedient, das Benefizium des Franziskus-Seraphikus durch den aus Hinsbeck stammenden Vikar Heinrich Broeker.

Der französische Staat muß zahlen

offenbar die Absicht, die Wirren der Zeit zu nutzen, um sich lästiger Zahlungsverpflichtungen zu entledigen, worunter der Titular des Altars natürlich litt. Zu dieser Bemerkung des Bürgermeisters paßt auch eine Quittung vom 17. April 1807, in der Vikar Schmitter, der Titular der Benefizien, unterschreibt, daß er durch die Stadt Venlo einen Vermögensverlust von 400 Goldgulden habe22. Bei dieser Summe handelt es sich möglicherweise um seinen Verlust seit 1795.

In den folgendenjahren hat Vikar Schmitter wie auch die Mitbrüder Dammer und Wijnen wiederholt Zulagen von der Zivilgemeinde erhalten. Zusätzlich taucht aber für ihn aus dem Jahre 1809 eine Entschädigung wegen seines Verlustes in Venlo in Höhe von etwa 60 Gulden

23 auf, einer Summe, die ungefähr die jährlichen Zahlungsverpflichtungen Venlos abdeckt

Die Zahlungen der Stifter oder ihrer Erben an die Inhaber der anderen Altäre sind dagegen wohl regelmäßiger erfolgt, auch wenn sie als Unterhalt für die Titulare kaum ausreichten. Warum der Titular des Franziskus-Seraphikus-Benefiziums, Heinrich Broeker, dagegen keine Unterstützung durch die Gemeinde erhalten hat, ist nicht eindeutig zu klären. Es ist jedenfalls kaum anzunehmen, daß er als einziger Vikar in Lobberich ohne Zusatzzahlungen durch die "Franzosenzeit" gekommen ist.

aber ein erheblicher Teil der bisherigen finanziellen Lasten auf die Zivilgemeinde übergegangen ist. Die Geistlichen, besonders der Pfarrer, waren auf einmal der Sorge um Besitz und Vermögen teilweise enthoben und hatten dadurch mehr Zeit für Gottesdienst, Seelsorge und Schulwesen. Dadurch dürfte vor allem in dieser ländlich strukturierten, sehr religiösen Gemeinde, die Lobberich sicherlich war, der Einfluß der Kirche auf die Einwohner nicht, wie von den Franzosen erhofft, geschwunden, sondern vielmehr gestärkt worden sein. "Der materielle Schaden wurde aufgehoben durch das Ansehen und die Achtung, die die Kirche als geistige 30 und moralische Macht gewann"

Präfekten die Kandidaten für den Kirchenrat entsprechend einem Gesetz vom 30. Dezember 1809 vorzuschlagen hatte 33 . Bürgermeister Haanen nennt sechs Personen, die den Anforderungen des Präfekten entsprächen. Es sind dies der Priester Wij nen, Friedensrichter Backhuis, Munizipalrat Dammer und die Landwirte Hessen, Thoenis und Crewen. Die drei ersten, so bemerkt der Verfasser, seien bereits bisher im Kirchenrat tätig.

Vor der "Franzosenzeit" war ein vom Pastor jährlich neu präsentierter und von Schöffen, Geschworenen sowie Kirchenrat akzeptierter Kirchmeister für die Verwaltung des Kirchenvermögens verantwortliehen 34.Diese Funktion hatten zuletzt der nun im Kirchenrat sitzende Heinrich Wijnen ', Bürgermeister Johann Hendrik Haanen und Lenert Wans innegehabt.

französischer Beamter 1806 feststellt, daß die Pfarrei keinerlei Grund-38 Renten- und Kapitalvermögen habe . Wenn es der Kirche finanziell 1804 in der Tat nicht gut ging, so scheint sich die Situation 1807 doch etwas entspannt zu haben. Diesen Umstand den Franzosen mitzuteilen, war man aber wohl nicht gewillt.

1815 als Bewertungsgrundlage, dann läßt sich trotz recht spärlicher Angaben aus dieser Zeit feststellen, daß die Lobbericher Pfarrei am Ende der Säkularisation finanziell schon wieder recht unabhängig war und die Schwierigkeiten der Zeit verhältnismäßig gut überstanden hat.

Es ist überstanden

Wenn auch in der Zeit der französischen Herrschaft in Lobberich zahlreiche Veränderungen eingetreten sind, so hat doch die Kirchenpolltik der Franzosen, die auf eine Ausschaltung der Kirche aus dem Leben der Menschen abzielte, keinen bleibenden Erfolg erzielen können. Dies ist auf die ablehnende Haltung der Lobbericher und ihres Bürgermeisters gegenüber der Gesetzgebung der Franzosen zurückzuführen. Besonders der Bürgermeister und der ihm unterstellte Munizipalrat waren offensichtlich nicht willens, Druck auf die hiesige Kirche im Sinne der Franzosen auszuüben und ihren Einfluß, wie verlangt, entscheidend zu mindern.

Wie sehr das traditionelle Denken weiterhin dominierte, mag eine Schilderung Finkens verdeutlichen 40. Er teilt uns mit, die Sebastlanus-Bruderschaft, deren Patron von alters her die Familie von Bocholt und später ihre Nachfolger auf Burg Ingenhoven, die Familie von Bentinck, war, habe am 28. Januar 1815 13 Gulden 10 Stüber "für die Feier der demnächstigen Hochzeit des Herrn von Bentinck" zurückgelegt. In der ihm eigenen pathetischen Art kommentiert er dies folgendermaßen: "Man ersieht hieraus, daß auch nach dem durch die Franzosen 1798 gewaltsam aufgehobenen jurisdiktionsrechte, die Gemeinde noch treu zu den alten Herrschaften hielt." Selbst wenn man Finken sehr patriotische Gesinnung in Rechnung stellt, so ist die Schilderung doch insofern bemerkenswert, als die Sebastianer trotz der Aufhebung der Feudalrechte den ortsansässigen Adeligen weiterhin als ihren Patron ansahen und aus Anlaß seiner Hochzeit die Verpflichtung empfanden, sich an dem Fest zu beteiligen.

Die als Besatzer empfundenen Franzosen haben ihr Ziel, die Haltung der Menschen zur Kirche ins Negative zu verändern und den "Prozeß des Absterbens" zu beschleunigen, in Lobberich offensichtlich nicht erreicht. Am Ende der "Franzosenzeit" hatte die Pfarre ihren Einfluß auf das Leben der Dorfgemeinschaft nicht verloren, sondern vielmehr für lange Zeit gefestigt.

Dieser Heimatbuchbeitrag resultiert aus Vorarbeiten zu einer Ausstellung der Pfarre St. Sebastian in Nettetal-Lobberich, die derzeit durch OStD a. D. Max Zanders vorbereitet wird. Für zahlreiche Anregungen und Hilfen gilt ihm der besondere Dank des Verfassers.


1 Vgl. johann FINKEN, Geschichte der ehemaligen Herrlichkeit Lobberich, Lobberich 1902, S. 44.

2 Wilma KLOMPEN, Die Säkularisation im Arrondissement Krefeld, in: Schriftenreihe des Kreises Kempen1Krefeld 13, Kempen 1962, S. 23.

3 Vgl. KLOMPEN, S. 25.

4 Vgl. dazu FINKEN, S. 29ff

5 Vgl. FINKEN, S. 30.

6 Vgl. FINKEN, S. 31 f

7 Vgl. FINKEN, S. 61 f

8 Siehe u. a. Hilaire BELLOC, Die französische Revolution, Köln 1976 S. 151-176.

9 Es handelt sich hierbei um das Decret sur les sepultures du 12juin 1804' und das , Decret du 7mars 1808".

10 Vgl. BELLOC, S. 151 ff

11 Vgl, KLOMPEN, S. 36.

12 Kreisarchiv Viersen: Gerneindearchiv Lobberich (GA), Akten 49. " Ebenda.

14 Hans MAIER, Die Französische Revolution und die Katholiken, in: Kirche und Gesellschaft Nr. 161, Mönchengladbach 1989.

15 KathPfA Lobberich> Akten Kirchliche Angelegenheiten.

16 ErwinGATZ,DieBischöfederdeutschsprachigenLänderS.38f 17 GA Lobberich, Akten 53. 18 GA Lobberich, Akten 49.

19 Vgl. FINKEN, S. 165.

20 Vgl. dazu Peter DOHMS, Lobberich - Geschichte einer niederrheinischen Gemeinde (Schriftenreihe des Kreises Viersen 33), Kevelaer 1982, S. 173.

21 GA Lobbericb, Akten 52. 22 GA Lobbericb, Akten 51.

23 0.

24 GA Lobberich, Akten 52.

25 GA Lobberich, Akten 51.

26 Vgl. DOHMS, S. 103.

27 Vgl. FINKFN, S. 62.

28 Vgl. DOHMS, S. 160,

29 GA Lobberich, Akten 51.

30 Vgl. KLOMPEN, S. 197.

31 GA Lobberich, Akten 50.

32 GA Lobberich, Akten 52.

33 GA Lobberich, Akten 52.

34 Vgl. DOHMS, S. 154.

35 Vgl. FINKEN, S. 181.

36 Genauer Titel der Arbeit siehe Anm. 20.

37 DOHMS, S. 155.

38 Vgl. dazu DOHMS, S. 156.39 GA Lobberich, Akten 52. 40 GA Lobberich, Akten 52.


Aus: Heimatbuch 1991, S.105-114

Die Veröffentlichung  an dieser Stelle geschieht mit freundlicher Genehmigung des Kreises Viersen vom 16. September 1999
(Aktenzeichen 41/E 1-47 12 43)

Der Artikel wurde in alter Rechtschreibung belassen


Link Heimatbuchartikel über Lobberich

Link weitere Literatur über Lobberich

Link Geschichte(n) - auch aus anderen Quellen.