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Fünfzehntes Kapitel - Die Adelssitze Lobberich's

1. Die Burg Bocholtz und ihre Besitzer

Die Burg Bocholtz mit dem dazu gehörigen Ackerhofe, eine Viertelstunde von Lobberich, gehörte bis zum zehnten Jahrhunderte zu dem Erzstifte Köln, wurde dann mit dem Kirchspiele Lobberich, Venlo und Tegelen vom Erzbischofe Evergerus gegen die Kirchen Gladbach und Rheydt an das Bistum Lüttich abgetreten. Die Landeshoheit hatte das spätere Herzogtum Geldern. Nach dem Erlöschen der geldernschen Herzöge fiel sie 1543 auf Spanien und 1703 resp. 1713 auf Preußen, sodann 1794-1814 zeitweilig an Frankreich und seit 1814 endgültig an Preußen. Unter französischer Herrschaft gehörten diese und die nachgenannten Adelssitze,sowie das Dorf Lobberich zum Departement Roer, Arrondissement Cleve, Kanton Wankum, jetzt im Regierungsbezirk Düsseldorf, Kreis Kempen, Landgericht Cleve, Amtsgericht und Bürgermeisterei Lobberich. Die Burg Bocholtz wurde stets bis zur französischen Okkupation, zu den Rittersitzen des Oberquartiers von Gelderland gezählt und war bis 1871 in die Ritterrolle der landtagsfähigen Güter (Rittergut) des Kreises Kempen eingetragen. Im Jahre 1871 zersplittert und verkauft, verlor sie ihre Qualität als Rittergut. Von den älteren Teilen der ehemaligen "Burg Bocholtz", dem Stammschlosse der einstigen Dynasten, späteren Freiherren und jetzigen Grafen von Bocholtz ist leider nicht viel mehr erhalten. Von der Burg steht nur noch das "Burgthor", massiv in Quadern gebaut, von vier Wachttürmchen flankiert und innen mit zwei Kreuzgewölben versehen; dasselbe scheint in der Mitte des 15. Jahrhunderts (1450 bis 1470) erbaut zu sein. In seinem Erdgeschosse befindet sich eine Kapelle und in der nördlichen Umfassungsmauer befinden sich in 1 Meter Höhe drei Schießscharten mit Haustein-Einfassung und der zirka 60 Fuß (genau 21 Meter 5 Zentimeter) hohe Wartturm, auch "Kaiserturm" genannten, der sich am eigentlichen Burghause befand. Derselbe ist ein Backsteinbau des 14. Jahrhunderts (1300-1400), in vier Stockwerken, (an einer Seite abgerissen), zu denen ein nur von oben zugängliches Kellergewölbe kommt. Derselbe hat 7 Meter 4 Zentimeter Seitenlänge; die Mauerstärke beträgt im unteren Geschosse 2 Meter. Das erste Stockwerk erhielt ebenfalls eine Kapelle, deren Gewölbe noch zum größten Teile erhalten ist. Die eigentliche Burg ist seit länger als 150 Jahre zerstört. als die Burg noch in ihrem vollen Stande war, bestand sie aus einem fast gleichseitigen Vierecke, welches aus Gebäuden gebildet war. An den 4 Ecken standen Türme, von denen drei rund und einer, der südöstliche, der vorhin genannte Kaiserturm, viereckig war. An diesem war an der westlichen Seite das Einlaßthor zur eigentlichen Burg, an welches weiter, in derselben Flucht, das herrschaftliche Wohnhaus grenzte. Die Burg war von einem Graben umgeben; etwas weiter war wiederum ein Graben, der von einem mit Holz bewachsenen Walle, der nebst dem äußeren (zweiten) Graben zu den beiden Seiten daran anschloß, lag das "Burgthor" oder die "Vorburg", die vorhin erwähnt ist und ebenfalls noch erhalten ist. Die Umwallung und der äußere Graben sind auf der West- und Südseite noch ziemlich vollständig erhalten resp. gut nachweislich und lassen sich auch an den beiden anderen Seiten noch gut in ihrem vollen Umkreise nachweisen. So ist die Burg auch auf der Karte abgebildet, die Goeurdt (Gört-Gottfried) Heutmacher, Landmesser in Dülken, am 10. Januar 1646 lieferte. An die genannte Vorburg schließen sich heute die Oekonomiegebäude und das Wohnhaus des Besitzers an, während die Stelle der eigentlichen Burg und ihres Grabens jetzt eine Wiese, hinter der Besitzung gelegen, bildet, in der als Mahnzeichen für Jahrhunderte die Ruine des "Kaisturmes" steht.

Bocholtz wird urkundlich zum ersten Male im Jahre 1096 erwähnt und befand sich in der Umgebung Ober- und Niederbocholtz im Besitz der Familie von Bocholtz. (Im Jahre 1862 hatte die Burg Bocholtz 2 Wohnhäuser, 4 landwirtschaftliche Gebäude und 16 Einwohner; Oberbocholtz 9 -Wohnhäuser, 16 landwirtschl. Gebäude und 70 Einwohner; Niederbocholtz 9 Wohnhäuser, 16 landwirtschl. Gebäude und 72 Einwohner u. der Weiler in Vierhöfe, 4 Wohnhäuser, 8 landwirtschl. Gebäude und 37 Einwohner.) Auch gehörten ehedem noch mehrere andere Güter, die wir noch finden werden, zum Hause Bocholtz. Die Gründung der Burg wird mit Wahrscheinlichkeit mit dem Baue der "Karlsstraße" von Aachen und Nimwegen in Verbindung gebracht, einer römischen Heerstraße, die von Sandte bei Stralen über Herongen, Krickenbeck und Hinsbeck nach Dülken führte und deren Spuren in einer Entfernung von 450 Meter nördöstlich von der Burg noch nachweislich sind.(Clemen). Nach dem Lehensbuche im Archive zu Arnheim waren vom Jahre 1326-1556 mit der Burg Bocholtz ? belehnt: Mit dem "hoff to Bocholt to Lobbroich Godert van Bochout 1326". "Johann van Boickholt" empfing das "huys tot Boickholt" mit seinem Zubehör, den "hoff tot Breuckel"(Lobberich), das Haus zu Wylre mit seinem Zubehör, den "hoff tot Lobborick (Ingenhoven) mit seinem Zubehör, das "penninckgelt gewinn und gewerft" im Kerspel van lobbroick und den "hoff tot genen Broicken" (Brockerhof) mit seinem Zubehör, im "Kerspel von lobbrick" mit 5 marxleen zu verheergeweden anno:1398; Mann von Leen waren Elert van Eyl und Ant Vinck. Der "olde" empfing das "Haus zu Boicholt" mit allem seinem Zubehör,den "hoff tot Lobbroeck", den "hoff tot Broecke" mit ihren Zubehören, das "gewinn, gewerft und penninckgelt" in dem Kerspelvon Lobbroick, das "Haus zu Wylre" (Swalmen) mit seinem Zubehör, einen "hoff tot Kaldenkircken", "so verre dat en gelders leen ist", goeden Hoppenbrouwers gut mit Zubehör, gelegen zu Swalmen, alles zu einem "pondigen leensrechte Ao.:1424. Willem van Boickholt, das "olden Johanns soon", Erbe seines Bruders Johann, empfing das Haus zu Bocholt mit seinem Zubehör, mannen und laeten Ao.:1439 (1444 wird Haus Bocholtz "Were"genannt.). Johann van Boickholt, Erbe seines Vaters Willem ao:1455 zu gelderschen Rechten; item das "huys to Boickholt" mit all seinem Zubehör so: 1465 Alyte (Adelheit= und Guetgen van Boickholt, Erben ihres Bruders Johann ao: 1470. Johann von Heymbach, Alyden soon und Willem van Holt, Guetgens, konsentreren dat Gadert Ketsken hulder sy. Egbert an Boichholt, Erbe seines Vaters Johann, 15 Okt. 1473, hierzu gehören "121 kleyne Mergen artlands daer omtrent gelegen syn, sie moder Katrein bocholt tucht." Werner Hont van den Bosch is syn momber en hulder. Gadert Ketzken erneut den Eid und transportirt auf seinen Sohn, den jungen Gadert Kezken, gelobend solches seinen ältesten Sohn Willem belehnen zu thun anno 1481. Joachim van Boickholt, Erbe seines Vaters Elbert, empfing das Haus zu Boickholt mit allen seinen "rechten und zubehör, gewin, gewerf, daß "penninckgelt" tot lobbroick", 120 kleine Morgen Erdland, unmittelbar um das Haus und in dem Kirchspiel gelegen, mit dem Holzgewächs, heyden und weyden, die dazu gehören, zu gelderschen Rechten, den 20. März 1536.(1486 Haus und Hof zu Bocholt genannt) Item den Eid erneut den 25. Okt. 1538. Item den Eid erneut den 11. Juli 1544. Werner van Boukholt belehnt um qualifiziert zu sein zur Verfolgung seines Rechtes, den 19. Mai 1551. Joachim van Boickholt erneute den Eid den 11. Juli 1556. Außer dem "Lehnsregister" zu Arnheim finden sich noch folgende Belehnungen: 1490, den 8. Juni, Johann Pieck, kaierlicher Amtmann und kommitierter Statthalter für Junker Adolph, Graf zu Nassau, belehnt Edwart von Bocholtz, für sich und seinen Bruder Johann, mit Haus und Hof zu Bocholtz, vorbehaltlich der Mutter die Leibzucht; 1536, den 20. März, Herzog Karl von Geldern und Jülich befiehlt seinem Amtsmann Franz Voß von Schwarenberg, den Joachim von Bocholtz, Sohn Eduards, den er mit dem Hause Bocholtz belehnt hat, in dies Lehen einzuführen und zu schützen. Lehnbrief des Herzogtums Geldern und der Grafschaft Zütphen für Arnold von und zu Bocholtz mit Zubehör, über das Pfennigsgeld zu Lobberich, 120 Morgen Ackerland im Kirspel Lobberich gelegen, mit 15 Goldgulden zu verheergeweden, gegeben in der Stadt Geldern, den 14. Juni 1636 und Zweite und dritte Vorladung der Statthalter der Lehen des Fürstentums Geldern an Arnold von Bocholtz, Herrn zu Lobberich, zur Mutung der geldernschen Lehen: das Haus zu Bocholtz, das Haus Ingenhoff hinter der Kirche, Meersenshof genannt in gen Sittard und 2 Dritteilen der Herrlichkeit Lobberich, gegeben zu Roermond, den 12. Mai und 16. Juni 1701. Am 21. Okt. 1743 wurde Gerhard Cremern als "hulder" von A.M.A. Freiherrin von Reck (ehedem Witwe Joh.Arn.Frhr. von Bocholz) mit "Haus Boeckholt" belehnt.

Zu Ende des Jahres 1724 ließ König Friedrich Wilhelm 1. von Preußen die rittermäßige Qualifikation der adelingen Güter des Herzogtums Geldern durch die Landstände untersuchen und feststellen und wurde demgemäß "Haus Bocholtz" im Besitz der Freifrau von Reck zu Witten (ehedem. Witwe Joh.Arn.von Bocholtz) als rittermäßig anerkannt.

Die Kapelle im "Kaiserturm" der Burg Bocholtz die zweifellos i.J. 1378 schon bestand, wird urkundlich nur i.J. 1531 und 1678 genannt. Die Eheleute Eduard von Bocholtz und Maria von Broyckhuysen vererbpachten nämlich am Vorabende St. Andreas, den 29. Nov. 1531 ein Stück Ackerland an Friedrich von der Stegen und dessen Frau Fyken für 4 Pfd. Wachs jährlich, welche auf den Altar der Kapelle zu Bocohltz geliefert werden müssen und am 20.Juli 1678 stifteten die Eheleute Johann Wilhelm von Bocholtz (gest.1682) und seine Ehefrau Anna von Hoesbroeck-Astham (Linie Bocholtz-Grevenbroich) in der Kapelle zu Haus Bocholtz eine wöchentliche Singmesse auf jeden Donnerstag. Über die Ausstattung der ehemaligen Burg geben zwei Inventare Aufschluß, deren erstes die Brüder Egbert und Johann van Bocholtz am 29. August 1584 und das zweite am 20. Dezember 1706 die Brüger Johann Arnold und Eduard Bernhard von Bocholtz aufnehmen ließen. Sämtliche Güter des Kichspiels Lobberich waren bis zur französischen Revolution entweder freie oder Latengüter und letztere entweder Erbzins- oder Leibgewinns- oder Curmutsgüter. Zu den freien gehörten:

  1. Burg Bocholtz, in Nieder-Bocholtz gelegen. Sie war, wie schon gesagt, Lehen von Geldern, lag an der Heeres- oder Steinstraße, die einen Teil der Karlsstraße ausmachte, war von zwei Gräben und einer Umwallung umgeben, einquartierungsfrei und stets der Familie von Bocholtz gehörig.Im Jahre 1432 wurden dazu gerechnet: die Mühle zu "Roexfort (Neumühle) Ackerland, Lehen, Laten, Zinsen, Hühner, Wiesen und Weiden, im Jahre 1840 mit einem Katastral-Reinertrag von 796 Thaler 23 Sgf. Es gehörten hierin der Brockerhof, neben der Pastorat gelegen, 52 Morgen 19 Ruten, 20 Fuß groß; die neue Windmühle und die Mühle Roexfort (Neumühle) groß 11 Morgen, 123 Ruten, 40 Fuß und die eigentliche "Hofstaat" der Burg 189 Morgen, 129 Ruten, 10 Fuß, worunter 26 Morgen, 152 Ruten,70 Fuß Hochwald waren. Diese "Hoffstaat" bestand i.J. 1748 in 172 Morgen Ackerland und in einer Zehntgerechtsame. Die Pacht betrug 1840 100 Thaler vom Bockerhof, 500 Thaler von der Mühle und 400 Thaler von der "Hoffstaat".

  2. Hof zu Oberbocholtz (mit den Cucumslaten) durch frühere Teilung der Grundherrlichkeit zum selbstständigen Hofe erhoben, dann 1545 unter die Familienglieder geteilt, zuletzt in den Teilen ganz verschwunden.

  3. Der Hof der Abtei Pantaleon zu Köln, genannt Bocholtz, gelegen mit Stücken an der Heeresstraße, worunter 2 Morgen an dem "Weingarten", 118 Morgen Ackerland und eine Gewalt im Forste hinter Bocholtz. Wüstenhof? worüber später mehreres.

  4. Der Rittersitz Broeck Brockerhof, worüber später mehreres.

  5. Der Hof zu Breuckel, worüber später mehr.

  6. Gartzhof, mit 641/2 Morgen.

  7. Hof zu Heithausen, an Haus Ingenhofen grenzend, das Hagelkreuz steht auf seinem Boden, wurde 1497 von Goert von Heithausen besessen und wird als ganz frei bezeichnet. Hierüber später mehr.

  8. Ingenhoven oder Hof zu Lobberich. Hierüber folgt mehr.

  9. Mersenhof (Merschelshof).Hierüber folgt mehr.

  10. Hof zu Sassenfeld.Hierüber folgt einiges.

  11. 11.Hof in ger Stegen. Hierüber folgt noch einiges.

  12. Dieckhof zu Vleen.

  13. Haus und Hof auf dem Wirdtgen, worüber noch einiges folgt; 1624 Abspließ von Ingenhoven.

  14. Wüstenhof, wohl mit 2 und 3 früher ein Gut.

In der Herrlichkeit Lobberich gab es keine Hörige oder eigenen Leute, nicht einmal für ihre Person Dienstpflichtige, sondern nur Laten, das heißt im gegebenen Falle solche, die in Folge der vom Grundherrn unterhabenden Scholle so lange, als sie diese besaßen, zum Teil zu Curmut, in der Regel aber nur zu jährlichen Geld-, Frucht- und Hühner-Abgaben (auch zur Gerichtsfolge) verpflichtet waren. Darnach teilten sich ihre Güter in Curmuts- und Leibgewinngüter, beide standen auf zwei Händen. (Das zweite Lagerbuch des Hauses "in gen hove" zu Lobberich hat folgende Nachricht aus 1705: "Die nachstehenden Leibgewinne, Zins- und Curmutsgüter gehören in den gedachten Hof zu Lobberich: Ingenhoven.Da aber Ingenhoven durch Erbschaft 1653 wieder an Bocholtz fiel, zähle ich Laten usw. der beiden Güter hier auf.) Zwischen Leibgewinn und Curmut ist der Unterschied, daß alles, was curmütig auch leibgewinnpflichtig ist, dagegen ist im Leibgewinn nicht allezeit Curmut einbegriffen. Leibgewinn besteht in der Verpflichtung, beim Absterben des Besitzers, sowie bei Veräußerung unter Lebenden durch Zahlung gewisser Taxen (Leibgewinngelder) bei dem Gutsherrn eine Hand an das Gut zu erwerben, d.h. dessen Behandigung mit dem Gute auszuwirken, hierdurch wird der Behändigte Besitzer. Nur Zwei können gleichzeitig behandigt sein; hat man aber versäumt, eine zweite Hand zu stellen, bevor die erste Hand stirbt, so verfällt das Gut an den Grundherrn oder besser an den Haupthof zurück, aus dem es ursprünglich abgesplissen war. Doch kann die Familie des Letztbehandigten es wieder gewinnen, wenn sie sich mit dem Gutsherrn abfindet, von dessen Güte die Höhe des zur zahlenden Rückgewinnpreises abhängt, der sogar bis zu 2/3 des Gutswertes gesteigert werden kann. Außer diesem Falle bestehen die Leibgewinngelder für eine Hand nur in 5 bis 12 Thaler für ein Haus und 1 1/2 bis 3 Thaler für einen Morgen Land, je nachdem Haus oder Land zu den geringsten oder besten gehören. Für das Eintragen der neuen Hand in das Leibgewinnbuch erhält der Lehnschreiber 2 Gulden klevisch und der Laten-Schultheiß und Laten-Scheffe, die bei der Beurkundung anwesend sind, 1 Gulden klevisch. Von den beiden Händen muß die eine immer eine Mannshand, die andere eine Frauenhand sein. Die Curmutsgüter müssen bei jeder toten Hand in derselben Weise wie die Leibgewinnsgüter und für dieselbe Taxe wieder gewonnen werden, außerdem aber muß man bei ihnen beim Absterben der Manneshand das beste Pferd und beim Absterben der Frauenhand die beste Kuh des zu gewinnenden Gutes, oder den Wert dafür an den Leibgewinnsherrn entrichten.Damit die Taxen nicht zu oft wiederkehrten, war es Praxis, die jüngsten Kinder der Familie zu der Behandigung zu gestellen. Viele der Leibgewinns- und Curmutsgüter zahlten auch noch einen jährlichen kleinen Zins; da es nicht lohnte, ihn jedes Jahr einzuziehen, so ließ man ihn oft bis zur neuen Behandigung auflaufen. Für den Verkauf und die Verpfändung der Leibgewinn und Curmutsgüter ist die Einwilligung des Grundherrn einzuholen. Er erhält beim Verkaufe 12 Thaler und den zehnten Pfennig des Kaufpreises;bei der Verpfändung 6 Thaler. Wurde die Erlaubnis nicht eingeholt, so betrug die Strafe noch besonders 6 Thaler. Unter den Laten traten später auch Erbzinsgüter auf. Die Laten, um ein Erbrecht an dem Gute zu erhalten, fanden sich mit dem Grundherrn ab, zahlten ihm eine gewisse Summe und er verzichtete auf Curmut, Leibgewinn, sowie auf alle Abgaben, hielt sich nur ein kleines festes Jahrgeld, und zur Anerkenntnis der Hörigkeit des Gutes zu dem Haupthofe, eine zweite Summe (in der Regel das Doppelte des Jahrgeldes) beim Absterben einer jeden Hand vor.

Wie schon gesagt, waren die Curmutsgüter alle gewinn- und zinspflichtig, die Leibgewinngüter nur leibgewinn- und zinspflichtig. Die einen wie die anderen mußten wenigstens von einer Hand besessen werden und durften nicht mehr als zwei Händen, einer Frauen- und einer Mannshand gehören. Starb eine Hand, ohne daß eine zweite noch fortlebte, so verfiel das Gut dem Grundherrn, der, wie wir sahen, sich jedoch abfinden ließ. Die Curmut und der Leibgewinn bestanden in Abgaben an den Grundherrn bei dem Tode jedes einzelnen Behandigten. Bei der Curmut bestanden sie, wie bereits erwähnt, für die Frauenhand in der besten Kuh, für die Mannshand in dem besten Pferde des Hofes.Statt des Curmuts-Geldes zahlt man heute die Sterbeaktgelder oder die sogenannte "Erbschaftssteuer" an den Landesherrn, resp. an das Erbschaftssteueramt. Bei den zersplitterten (aufgeteilten) Curmutsgrütern ist in der Regel eine feste Geldabgabe an die Stelle der Tiere gesetzt. Der Leibegwinn bestand in der Zahlung einer gewissen Geldsumme beim Ableben jeder einzelnen Hand. Die Zinsen und anderen Naturalrenten der beiden Güter Bocholtz und Ingenhoven werden gleich aufgezählt werden. Außerdem war die gutsherrliche Erlaubnis notwendig, wenn das Gut aus der Familie verkauft oder vertauscht werden sollte, wofür gewisse Summen zu bezahlen waren. Die Abtretung mußte in diesem Falle "mittelst Hand, Halm und gichtigem (offenem) Munde erfolgen", wie dieses aus verschiedenen Latenbüchern zu ersehen ist. Der Abtretende mußte übrigens persönlich erscheinen; eine Abtretung vom Krankenbette aus war eine unzulässige.

Die Latengüter der von Bocholtz zu Lobberich (Bocholtz und Ingenhoven) waren nach Ausweis der Latenbücher und Latenrollen die Lobbericher in vier Honschaften und das Heidenfeld eingeteilt; die übrigen lagen in den Kirchspielen Hinsbeck, Grefrath, Boisheim, Kaldenkirchen und Süchteln. Die erste Latenrolle der Bocholtz ist aus dem Anfange des 14. Jahrhunderts, später sind mehr und minder ausführliche Bücher über die einzelnen Latschaften nach den vier verschiedenen Honschaften unter Berücksichtigung des Heidenfelds und Hinsbeck's durch Hermann von Bocholtz (gestorben 1396) und dessen Sohn Goert (Gottfried, gest.1463) angefertigt, die von Arnt von Bocholtz (gest. 1483) und dessen Sohn Goert (gest.1532) weiter vererbt wurden, und aus diesen und andern Hilfsmitteln hat endlich Letzterer eine Reinschrift am 16. September 1519 begonnen, welche, eine Foliobuch von 282 Blättern, Joh.Arn. von Bocoltz, Domherr zu Lüttich, in Leder mit Messingkrämpen einbinden ließ. Dieser Reinschrift sind nachstehende Einkünfte, ihres Inhaltes nach entnommen. An dieses schließen sich zwei andere Bände an, in denen sich die Verhandlungen und Uebertragungen der Güter bis zum Jahre 1780 fortgesetzt finden. In die Latenrolle der "Dorper Honschaft" zu Lobberich sind 55 Nummern, teils Häuser und Zubehör, teils einzelne Ackerparzellen, eingetragen; von diesen waren 6 auch zugleich curmutspflichtig. Die "Bocholtzer Honschaft", eingeteilt in Ober- und Nieder-Bocholtz, durchschnitten von der Heeresstraße und der Bockender- d.h. Bocholtzer Straße. In dieser Honschaft lag das Heidenfeld; zu ihr gehörten die Kukumslaten; diese zählte 18 Laten-Nummern, wovon 3 curmutspflichtig waren. Die "Dicker" oder "Dycker-Honschaft" zählte 19 Nummern, wovon 9 curmutspflichtig waren und die "Sassenfelder Honschaft", worin auch noch Heidenfeld und Mehr- oder Meefeld vorkommen; diese zählte 22 Laten-Nummern, von denen 3 curmutspflichtig waren. Zu Hinsbeck waren 13 Laten-Nummern, wovon 3 curmutspflichtig; zu Boisheim 4, wovon 2 curmutspflichtig waren und 16 Latenzinszahler; zu Süchteln 40 Latenzinszahler; zu Anrath 21 Latenzinszahler(diese mußten im Dinkhofe zu Süchteln zahlen).Die Laten von Kaldenkirchen scheinen alle Absplisse eines Hofes (Beckmannshofes) zu sein. Auch das Gasthaus zu Venlo hatte Stücke von Beckmann's Land, vergaß aber Zins zu zahlen. In Kaldenkirchen zahlten 6 Personen Latenzins. 29 Personen in Lobberich und Bussem (Boisheim) zahlten Latenzins. Auf Elftausend-Jungfrauentag zahlten sodann noch 71 Personen Lobberich's Latenzins, auf Palmtag 6 Personen. Auf Thomastag mußten 3 Personen 7 1/4 Pfund gehechelten Flachs liefern; Erbpacht zahlten 4 Personen; Hühner lieferten 39 Personen Lobberichs. Auf Kirchmeßtag zu Hinsbeck lieferten 16 Personen Hinsbeck's Latenzins. Das ganze bis hierhin aufgezählte Einkommen zusammengezählt, ergiebt für den Grundherrn (außer den Gewinngeldern)jährlich im Dinkhofe zu Süchteln 7 Höhner oder 3 1/2 Faß Hafer, 40 lüttichsche Deut und 202 Heller; von Kaldenkirchen 36 Heller; aus Lobberich auf Lambertus 233 Albus 75 Heller; auf Elftausend-Jungfrauen 487 Albus 44 Heller, Palmtag 17 Albus, St. Thomas 7 1/4 Pfund Flachs, an Erbpacht 60 Albus, 12 Heller, 77 Hühner, aus Hinsbeck 70 Albus, 9 Heller und endlich zu Blein 11 Albus, 37 Heller und 12 Hühner. Diesen letztgenannten Posten lieferten 14 Personen auf St. Lambert "unter der Pforte" zu Blein oder "an dem Strauche" daselbst. Der Dinkhof zu Blein lag in der Gemeinde Lobberich.In den Hof zu Oberbocholt gehörte die "Kokum-" oder "Kukum-Latschaft", bestehend aus 5 Höfen, 3 Häusern und 13 zum Teile große (15 1/4 ,14 1/2 Morgen) Ackerparzellen. Die zerstreute Lage dieser Pertinenzien, die zusammen gegen 150 Heller und 2 Albus, auch einige Hühner zahlten, scheint Folge einer Teilung der Herrschaft. Der Lobbericher Albus, zu 12 schwere oder 32 clevische Heller, war der 30. Teil eines Speziesthalers (30 Silbergroschen) und gleich 2 clevischen Stübern, also soviel wie ein früherer Silbergroschen zu 12 Pfg.Die übrigen Münzen giebt das Lobbericher Leibgewinnbuch also an:1 Mörken ist 2 Stüber clevisch, oder 6 Deut (Heller) oder 1/2 Stüber brabantisch. Der alte "Meller" ist gleich einem "Mörken" des Leibgewinnbuches.1 Opferpfennig ist 1 1/4 Stüber brabantisch, 1 Nymwegischer und Roermonder Stüver sind dasselbe war ein "Liliard" nämlich 1 Stüver, 2 Heller clevisch; 24 kölnische Weißpfennige (alte Albus) oder ein alter, rheinischer Gulden ist 1 Reichsthaler 6 Albus, 8 Hellerkölnisch. Der "Morgen" zu Lobberich hatte nach dem Leibgewinnbuche 150 Ruten, 1/4 Platz oder "Blex", 37 1/2 Ruten, eine Sesterstadt 30 Ruten. In Nachstehendem wollen wir einige Auszüge aus dem vorerwähnten Latenregister, Lobberich betreffend, mitteilen:

a) Dorper Honschaft

Nr.6. Broustes, Haus und Hof im Dorfe, Zins 3 Albus, und 1/2 Morgen im Bockender Felde, durch das Jaeck, Zins 1 Albus. /Brousters-Erbe, im Besitze der Familie Thodam, brannte 1899 ab und ging 1900 an den Nachbar Tophoven über, welcher das Haus aufbaute).

Nr.7 Haus und Hof an St. Claus, mit Ländereien am Hinsbecker Wege; gegen 1580 gehandigt Gerard Backes und seine Frau Liesgen.

Nr.8 Cremers Gut, Haus und Hofraum im Dorfe, (1636 zwischen Lenert Leenen oder Rangers Gut und Broustes) mit 7 Morgen im Cremerkamp und 2 Morgen und 1 Sesterstatt; Zins 3 Albus. (Jetzt"Eicker-Hof", Herrn Wilhl. Dammer gehörend).

Nr.10 Doerkens- (Daerkens-) Haus, Haus, Hof und Hofraum, (1630 zwischen Heinrich Wolters, des Schatzhebers Erbe, der Kirchenmauer, (auch Kirchenthür) und dem Turm, vorhaupts auf Hilger Rosentritt's Scheune, hinterwärts auf den Baumgarten des Hauses Ingenhoven, Zins 8 Albus, 2 Hühner. 1605 verkaufte Fey Daerkens einen Abhang davon an Johann von Dahr, der darauf das Dahren-Haus baute. (Dahr-Haus wurde von der Kirche angekauft und abgebrochen, sein Platz ist jetzt Einfahrt zur alten Pfarrkirche).

Nr. 11.Doussen- auch Mertens-Gut, Haus, Hof und Hofraum unten im Dorfe und 2 Morgen von dem Jaeck, längs des Frauenwegs, behandigt Neet Merten, dann Merten Merten, Trein Merten, dann ihr Sohn Johann Merten, der Rentmeister, endlich 1654 Johann Doussen (Jetzt Peltzers).

Nr. 12 Draecken-Gut, Haus, Hof, Hofraum, Garten, Baumgarten, an der gemeinen Straße, neben Fyts oder Schmidtergut, mit 5 Morgen hinter dem Hause, schließend an den Mühlenweg. Gegen 1530 behandigt Peter Darken und seiner Frau Jenne, deren Descendenz es noch 1750 besaß. 1550, den 17. September,, durch Johann von Bocholtz, und seiner Garttin Johanna von Dript in ein Erbzinsgut verwandelt und zahlte als solches "auf Lamberti mit der Sonne" 1 Raderalbus.

Nr.13 Ebberts Haus und Hofraum, zwischen Meister Rembold Bolten und Goert Sassenfeld an dem gemeinen Platze, Zins 4 1/2 Albus, 2 Hühner und 2 Morgen Landam Mühlensteeg, Zins 7 1/2 Heller; behandigt Peter von Bocholtz, Egbert von Bocholtz, Engen, Haus zu des Jan an der Stegen, Tonis Ebbertz, Peter von Bocholtz und dessen Ehefrau Grietgen von Weuelinghouen, dann Arnold Ebbertz und seine Descendenz bis 1728. (Spätere Eigentümer: Dammer, Königs, jetzt Straeten).

Nr.15 Fyts auch Byts und Schmidtergut, zwischen Draecken und Broustes, Zins 1/2 Albus, mit Garten vor dem Dorfe, Zins 9 Albus. (Blieb bis vor ca. 10 Jahren im Besitze der Familie Schmitter, ging dann duch Kauf an Tophoven über).

Nr.16 (Auch curmutspflichtig.) Hegges, Hofreidung in der Kaetmühle mahlpflichtig, 1546 in Erbzinsgut verwandelt, mit 1 Goldgulden auf Lamberti und ebensoviel bei Sterbefall. Zuerst behandigt Wilhelm Hegges, dann in 3 Teile geteilt. Einen Teil erhielt die Familie Kessels, welche ein Haus "Kessels-Haus" darauf baute; es wurde behandigt: Rütger Kessels, nach dessem Tode (1681) sein Sohn Paul und 1695 des vorgenannten Paul erster Sohn Rütger und 1727 sein zweiter Sohn Johann, 12 Jahre alt. (Von diesem ging es an seinen gleichnamigen Sohn Johann, gest. 1835, sodann an seinen Sohn Joh.Hein. Kessels, gest. 1864 und von diesem an dessen Sohn Mathias Kessels, noch lebens, über, der es an Conrad Bispels verkaufte.) Der andere Teil behielt den Namen Heggesgut, zwischen Kessels und Trepkes-Erbe, Zins 5 Albus, 2 Hühner; dazu gehörte 1 Bachus-Morgen, Zins 1 Albus und 2 1/2 Morgen im Leyendecker Kamp (jetzt Michels). Der dritte Abspließ hie Trepkesgut. (Jezt von Krüchten.)

Nr.20. Kirchhofsland, 1 Morgen am Kirchweg von Niederbocholtz, 1 Morgen am Hagelkreuz, behandigt 1636-1738 die Familie Kirchhof.

Nr.21 Kirchhofs-Haus an der gemeinen Straße, 1558 neben dem Gute des Egbert, natürlichen Sohnes des verstorbenen Peter von Bocholtz, dem Menskes-Gut und der Peperstraße.

Nr.23 Kox-Gut im Dorfe, Haus, Scheune, Stallung, Baumgarten, zwischen Peter Roelkens und Küster Lensen, mit 2 Morgen am Hagelkreuz am Frauenwege, 1 Morgen an der Hohenstraße und dem Kirchpfade nach der Maaren, behandigt 1530 bis 1750 die Familie Kox, (Jetzt schon seit langen Jahren Heythausen's Hotel; auch heute noch "Kox" genannt.)

Nr.25 Menskes-Gut (auch curmutspflichtig) mit Länderei, 1563 in ein Erbzinsgut verwandelt und zahlte als solches 1/2 Stüver.(Jetzt Lücker.)

Nr.30 Palmengut, Haus, Hof, Hofraum, zwischen Meister Adrian und Peter Daerkens, und 2 Morgen Land im Jaeck, behandigt Peter von Bocholtz und seine Desecendenz.

Nr.43 Trepkes, neben Hegges, Haus und Hof. (Jetzt Math. Heinr. von Krüchten.)

Nr.45 Witlings-Haus, Scheine, Baumgarten an der gemeinen Straße, zwischen Doussen und Johann Schmitz, hinterwärts Brocherkamp, mit 1 Morgen auf dem Sande.Zins 5 1/2 Albus, behandigt 1553-1646 die Witlings.

Nr. 46 Wolfsbusch, Haus, Hof, Hofraum und 3 Morgen Acker, behandigt 1544 Jan in den Wolfsbusch.

Nr. 52 und 53 Zwei neue Häuser wurden 1660 mit Genehmigung des Freiherrn Arnold von Bocholtz und seiner Frau Eva von Velbrück neben dem Kirchhofe und dem Rathause erbaut, von denen das neue "Haus des Peter Horrix" genannt ward.

b) Bocholtzer Honschaft

Nr.2 Berendahls-Gut, auch Pawels-(Pauels-)Hoft genannt, in Nieder-Bocholtz, mit 20 Morgen Land beim Hofe im Vinneken (kleinen Venn), Zins 20 Albus, 4 Morgen im Heidenfeld, Zins 2 Albus. Im 17. Jahrhundert zersplittert. (Vielleicht gehörten zu diesem Gute früher auch die unter Nr. 18 aufgeführten 8 Morgen.)

Nr.4 Conis, Coenis- oder Koyenhaus, in der Coenis (Cunos-Haus) besaß zuletzt der Gewinnherr von Bocholtz. Zins 7 Albus und beim Todesfall als Gewinngeld den doppelten Zins (Jetzt Könes genannt.)

Nr.7 Heydenfeld's- (auch Heyenfeld's) Gut, Haus und Hof, 8 Morgen vor dem Hause und 6 1/4 Mrg. "an den Moertel" hinter dem Hause gelegen; die 8 Morgen zahlten als Zins 8 Albus jährlich, die 6 1/4 Morgen nur Leibgewinn (Gartz.)

Nr.10 Pascher-Erbe, schon 1518 zersplittert und werden genannt: 3/4 Blex Acker im Pascherkamp neben dem Paschererbe, Zins 3 Mörkens 2 Hühner. 2 Morgen Benden hinter dem Gut des Tilman in der Pasch und der Heeresstraße, Zins 1 Albus, (Später Peltzers, jetzt Küppers.)

Nr.12 Scheiffelergut an der Gemeindestraße eigenem Hofe und eigenem Erbe, und Berendahlsgut Zins 1/2 Stüver brabantisch oder 6 Mörken, ward mit doppeltem Zins gewonnen. 1700-1765 Besitzer die Familie Scheiffeler.

Nr.18 8 Morgen, genannt Ruth-Hillen-Kamp, gelegen "an dem Berendael" an dem Wege nach Grefrath, neben Holtzschlegers, Mevissen und Scheiffelers Ländereien, Zins 6 Albus 3 Heller.

c) Dycker Honschaft

Nr.9 Hollenbenders-Gut, (curmutspflichtig,) Haus, Hofraum, 18 Morgen Ackerland, Zins 12 Albus, 10 Mörken, vor 1519 freigekauft als Leibgewinnsgut und zahlte seitdem nur 2 Morken Zins (Jetzt Weiers.)

Nr.14 Roenkaeuen oder Runckhoven (Rennekoven) 1700 Heinenhof, Haus, Hof, Hofraum, 30 Morgen Ackerland an Awerhof, der Gemeinde, der alten Heide und der Rouenkouer Mühle, Zins 23 Albus (Heinen, jetzt Straeten.)

d) Sassenfelder Honschaft

Nr.3 Broeckerhof, (curmutspflichtig,) Haus, Hof, Hofraum, seit 1570 auch Garten, Baumgarten mit einem Kamp vor dem Garten und einer Pesch.

231/2 Morgen Ackerland, darunter 5 Morgen, genannt "der Schlotel", Zins 27 Albus (siehe auch Nr. 13; Hartges).

Nr. 8 Ketelsbeuters-Gut, 4 Morgen Acker aus demselben, im 17. Jahrhundert zersplittert, Zins 25 Mörken.

Nr.13 In dem Pasch oder Heythausen, Haus,Hof, Hofraum, seit 1579 auch Garten, Baumgarten und 1/2 Morgen Ackerland aus Broeckerhof, nimmt jährlich von Hasert 4, von Strucks 1 1/2 Albus ein, zahlt 22 Albus Zins.

Die 6 Mühlen: Pletz-, Koth-, Nelsen-, Neu- und Leuther-(Lühten-)Mühle und die Windmühle zu Roixfort, mit Ausschluß des Neumühle , sind uralt. Bekanntlich gehörten den Herren der Herrlichkeiten bis zur französischen Revolution der Wind und das Wasser; Mühlen konnten daher nicht ohne ihre Erlaubnis errichtet werden und auf diesen Mühlen waren die Untergebenen der Herrlichkeit gezwungen, mahlen zu lassen, damit der Mahllohn der Herrschaft zu Gute kam. Die Lobbericher Mühlen hatten keine durchweg geschlossene Grenze, so daß z.B. einzelne Häuser des Dorfes Lobberich mitten aus der Banngrenze ander anderen Mühle, an die Kotmühle gewiesen waren, deren Latenzahl urkundlich feststeht. (Fahne, Bocholtz, II.Bd.S.58) Es erscheint dieses ebenfalls als das Resultat einer früheren Teilung der Grundherrlichkeit. Auf die Kot-. Neu- und Windmühle soll am Schlusse dieses Kapitels noch einmal zurückgekommen werden.

Nach dieser nötigen Abschweifung müssen wir uns der Geschichte der Burg Bocholtz speziell wieder zuwenden.

Egidius Werner von Bocholtz, ältester Sohn des 1682 verstorbenen königlichen spanischen wirklichen Geheimrates, erhielt duch Testament vom 5. März 1651 von Johann von Bocholtz, Domherr und Propst zum hl. Kreuz in Lütttich, gestorben 1653, auch das Haus Ingenhoven zu Lobberich mit seinen zugehörigen Gütern.Am 27. November 1673 kaufte er vom Könige Karl von Spanien die Herrlichkeit Lobberich. Durch Vertrag vom 20. Juni 1674 setzten Egidius Werner Freiherr von und zu Bocholtz und sein entfernter Verwandter Johann Wilhelm Freiherr von Bocholtz zu Grevenbroeck und Orey, fest, daß ersterer zu 2/3, letzterer zu 1/3 die vom König von Spanien als Herzog von Geldern gekaufte Herrlichkeit Lobberich besitzen soll und das dieselbe in dieser form ein "ewiges Fideikommis" sein soll. (Seine Kinder verkauften i.J. 1717 ihr 1/3 der Herrlichkeit an die Witwe Arnold v. Bocholtz, der Schwiegerin des auch schon längst verstorbenen Egidius Werner von Bocholtz.) Die Verwandtschaft setzte sich zwischen den Bocholtz zu Bocholtz, Bocholtz zu Ingenhoven und den Bocholtz zu Grevenbroeck-Orey folgendermaßen zusammen:

Linie:

Bocholtz zu Bocholtz

Linie:

Bocholtz zu Ingenhoven

Linie:

Bocholtz zu Grevenbroeck-Orey

 
Gerhard von Bocholtz
 
Winand von Bocholtz
Bruder von Hermann
Hermann von Bocholtz
+1396
Bruder von Winand
 
Johann von Bocholtz
+1424
Gottfried von Bocholtz
+1463
 
Wilhelm von Bocholtz
+1456
Arnold von Bocholtz
+1483
Bruder von Peter von Bocholtz

Peter von Bocholtz
+ 1510
Bruder von Arnold von Bocholtz

Johann von Bocholtz
+1473
Gottfried von Bocholtz
+ 1532
Arnold von Bocholtz
Eduard von Bocholtz
+1536

Johann von Bocholtz
+ 1553

Wilhelm von Bocholtz
Joachim  von Bocholtz
+1584
Seine Tochter heiratete Egidius von Bocholtz zu Ingenhoven
Egidius von Bocholtz
+1591
heiratete die Tochter Joachims von Bocholtz zu Bocholtz
Gottfried von Bocholtz
war zweimal verheiratet
Johann von Bocholtz
+1623

Egidius von Bocholtz, Domherr
+ 1649
(Bruder von)
Johann von Bocholtz, Domherr
+ 1653
gab Ingenhoven an Egidius Werner von Bocholtz zu Bocholtz

Aus 1. Ehe:
Joh. Wilh. von Bocholtz zu Grevenbroek-Orey, geb. 21. Okt. 1599; kaufte 1673 1/3 der Herrlichkeit Lobberich, gest. 1682, heiratete 1627 Anna von Hoensbroeck-Ostham.
Aus 2. Ehe waren 18 Kinder, deren sich vleile dem geistlichen Stande widmetenund hohe Stellen bekleideten. Der fünfte derselben Ferd. v. Bocholtz-Orey, Domdech. u. Propst zu St. Peter in Lüttich, Gesandter bei verschiedenen Fürsten u. dem Papste, gest. 1669 zu Trier, wo er auch begraben liegt, war der letzte männliche Sprosse dieser Familie und stiftetee 1667 ein adeliges Knabenseminar zu Trier, welches er zum Erben einsetzte.

Arnold von Bocholtz
+1682
 

Die Kinder des Joh. Wilh. v. Bocholtz + 1682 sind:
1. Anna Marg. v. Bocholtz, geb. 13. Mai 1628, Stiftsdame zu Münsterbilsen, heiratete Georg Friedr. Frhr v. Renessen zu Eideren;
2. Maria Alexandrine v. Bocholtz, geb. 1629, Stiftsdame zu Münsterbilsen, 1698 tot, stiftete zu Lobberich ein Jahrgedächtnis;
3. Agnet OttilieArnolda Marg. v. Bocholtz, geb. 1631, Witwe 1698., heiratete Otto Ludwig v. Blanckart-Ahrweiler;
4. Cäcilia Katharina v. Bocholtz, geb. 1632, Stiftsdame zu Süsteren 1698, 1717, heiratete zunächst 1670 Wilhelm Vincenz v. Wittenhorst, gest. 31. März 1678, dann, 1685, Arnold Adrian von Hoensbroek, 1724 Witwe;
5. Isabella Therese von Bocholtz, geb. 1633, Stiftsdame zu Münsterbilsen 1698, 1717, heiratete R. Graf von Lannoh.

Diese Geschwister, resp. deren Erben verkauften 1717 ihr 1/3 der Herrlichkeit Lobberich an die Witwe Joh. Arn. von Bocholtz zu Bocholtz, spätere Freifrau von der Recke.

Egidius Werner von Bocholtz,
geb. 1642, gest.1696,
.
kaufte 1673 2/3
der Herrlichkeit Lobberich,
unverheiratet,
Bruder von
Joh. Arnold von Bocholtz zu Ingenhoven

Johann Arnold von Bocholtz,
geb 1645, gest. 1711,
heiratete Anne von Gymnich zu Blaten,
kaufte 1717 das eine 1/3
der Herrlichkeit Lobberich
Bruder von
Egidius Werner von Bocholtz zu Bocholtz

 
 

2 Töchter:

Maria Margarete von Bocholtz, heiratete L.J. W. Frhr. von Mirbach zu Harff.

Anna Franziska v Bocholtz, heiratete A. C. Frhr. v. Bentinck zu Limbrecht

 

Arnold von Bocholtz, gest. 1682, hatte 17 Kinder, von denen 13 großjährig wurden, unter denen 6 Söhne waren. Ihm wurde am 23. Sept. 1672 die landesherrliche Erlaubnis vom Rat des Fürstentums Geldern im Namen König Karls von Spanien, als Herzog von Geldern, erteilt, über seine Geldrischen Lehngüter nach Willkür zu testieren. Dennoch mißlang es, sowohl seinen Stamm, als das Erbe der Familie von Bocholtz zu erhalten. Egidius Werner, der älteste Sohn, fürstl. Geldrischer Geheimrat, geb. 1642, gest. 1696, war ein habsüchtiger, geiziger Mann und blieb unverheiratet. Nach seinem Tode versuchte es sein Bruder Johann Arnold, Lüttichscher Geheimrat, auch zur Zeit Gesandter in Rom, geb. 1646, gest. 1711, der sich durch Studien und Wissen ausgezeichnet und sogar eine Domherrnstelle in Straßburg erlangt hatte, den Stamm zu erhalten. Er heiratete mit päpstlicher Erlaubnis im 60. Jahre. Seine Ehe war aber mit 4 Töchtern gesegnet, von denen 2 im Kindesalter starben. Der Heiratsvertrag, worin alles Erbe samt den Gold und Silbergeräten zu einem Fideikommis der Bocholtzer Familie erklärt worden war, ernannte in diesem Falle den Bruder Eduard Bernard, evtl. die beiden Schwestern Johanna Margaretha und Agnes Adriana, Abtissin zu Willich, zu Erben, mit der Verpflichtung, wenn auch Eduard Bernard keine Söhne bekommen sollte, das ganze Fideikommiß den Bocholtz zu Störmede in Westfalen zu hinterlassen. Es wurde auch diesem gemäß gehandelt und zuerst zwischen 1715-18 durch einen Familienvertrag , den auch A.M. Amalia von Gymnich, Witwe Johann Arnold von Bocholtz vollzog, - dann durch Testament des Eduard Bernard von Bocholtz zu 1722 das Familienfideikommis den von Bocholtz zu Störmede übertragen; - allein fruchtlos. A.M.A. von Gymnich, Witwe von Bocholtz, welche sich 1718 mit dem Freiherrn v.d. Reck von neuem verheiratete, und ihre beiden Töchter verweigerten die Herausgabe des Fideikommis-Vermögens.

Kaspar Arnold von Bocholtz zu Störmede (geb. 27. April 1701, gest. 20. Dez. 1789, dessen Sohn Theodor Werner 1803 vom Könige von Preußen in den Grafenstand erhoben wurde, als Testamentserbe, konnte weder die Hand einer der beiden Töchter des Johann Arnold gewinnen, was sein Erblasser gewünscht hatte, noch auf gerichtlichem Wege den Besitz des Fideikommisses erlangen. Der Prozeß zog sich in die Länge, bis durch die Aufhebung des Reichskammergerichtes seine Fortführung unmöglich gemacht wurde. Dann hoben die französischen Gesetze alle Fideikommisse auf und der Anspruch erlosch in dem Gedächtnisse. So kam "Haus Bocholtz" an die Familie von Mirbach - "Haus Ingenhoven" an die Familie von Bentinck. Als nämlich der Freiherr Gerhard von der Reck zu Witten im August 1747 starb und seine Gattin Anna Maria Amalia von Gymnich, Witwe Johann Arnold von Bocholtz ihm schon am 11. Juli 1747 im Tode vorangegangen war, schritten die beiden Erbtöchter Johanna Arnolds und deren Gemahle zur Teilung des Nachlasses am 17. Juni 1748. Zu dieser Teilung wurde zum Voraus bestimmt, daß Maria Margaretha Baronesse von Bocholtz, Gemahlin des Wilhelm Ludwig Joseph, Freiherr von Mirbach zu Harff, ältere Erbtochter des Gutes, das "Haus Bocholtz" mit seiner Umgebung, ca. 13 Morgen, als ein adeliges Gut voraus haben soll.

In das 1. Loos für die Eheleute Wilhelm Ludwig , Josef, Freiherr von Mirbach und Maria Margaretha, Freiin von Bocholtz wurde sodann gestellt:

  1. Der "Rittersitz Bocholtz", welcher 1748 verpachtet war an 2 Pächter Wilhelm und Kaspar Hauß, (1767 war Heinrich Hauß Pächter des einen und 1768 Peter Gartz Pächter des zweiten Hofes,) bestehend in Haus, 2 Wohungen für die Pächter, Stallungen u. Baumgarten u.s.w.,ca 13 Morgen groß, teilweise zwischen den Gräben gelegen, erhielt, wie gesagt, Frau von Mirbach vorab. Sodann wurden hierzu noch gestellt 153 3/4 Morgen 33 Ruten 8 Fuß, so daß der Rittersitz ca. 167 Morgen ausmachte. (Damals bestand also die eigentliche Burg noch, aber nur noch wenige Jahre.) Der Rittersitz bezahlte in jeder "Schatting" 23 Gulden 12 Stüber 2 Deuten Steuer, war zehntpflichtig an das Kloster zu St. Pantaleon in Köln, hatte dagegen aber auch Einkommen an Zehnten und Erbpächtern, und noch 4 1/2 Morgen Wiesen zu Grefrath, die auch schatz- und zehntpflichtig waren; mit diesen zählte er ca. 172 Morgen. Sodann war der Rittersitz lehnrührig an das Herzogtum Geldern zu geldern'schen Rechten.

  2. Gartzhof (Lobberich) mit seinen Ländereien, Holzgewächs und Wiesen, zusammen groß 64 1/2 Morgen, 3 Ruten5 Fuß, bezahlt in jeder "Schatting" 9 Gulden, an die kurfürstliche Rentmeisterei zu Brüggen 11 Viertel Roggen und 11 Viertel Hafer und an "Zehnten" 10 Faß Roggen und 10 Faß Hafer. Auch ist dieser Hof verpflichtet die Steuer von einem "Torfbent" unter Leuth zu bezahlen.

  3. Die Roxforter Wasser- und Windmühle /Neumühle zu Lobberich, die Windmühle an der jetzigen Bleiche seit einigen Jahren abgebrochen). Dieselbe bestand aus Haus, Scheine, Wasser- und Windmühle Baumgarten und Ackerland, zusammen 11 Morgen, 123 Ruten, 40 Fuß groß, gegenwärtig (1748) gebraucht durch Jöris Schorren. Dieselbe zahlt an "Schatting" jedesmal 1 Gulden, an Zehnten vom Land 1 1/2 Faß, Rotten, 1 1/2 Faß Hafer und 5 Pfund Flachs; von 5 Morgen an die "Mörsische Pfandschaft" an Zehnt 10 Stüber brabantisch, und an dieselbe für den Wasserstrom 16, und für den Wind 21 Gulden brabantisch.

  4. Der Rittersitz Broich (Brockerhof, an der Pastorat zu Lobberich) bestehend in Haus, Baum- und Hausgarten, Ländereien und Holzgewächs, zusammen 43 Morgen, 17 Ruten, sodann die Wiese an Nelsenmühle groß 2 Morgen und eine neue Wiese unter Breyell groß 4 Morgen, zusammen also 49 Morgen, 17 Ruten, bezahlt in jeder Schatting 4 Gulden, 8 Stüber, 3 Deut, an Zehnten 4 1/2 Faß Roggen, 4 1/2 Faß Hafer und 2 Steine Flachs; derselbe ist Lehne des Herzogtums Geldern, nebst dem "Weggenhof" in Schlibeck unter Grefrath, welcher ein besonderes Lehen des Herzogtums Geldern ist, dagegen ist derselbe Unterlehen des Hauses Broich. Ferner ist die Erbpächte und Gewinne und zwei Kapitale von jedes 50 Reichsthaler. (Derselbe hielt 1871 54 1/2 Morgen.)

  5. Der Hof und der Zehnte zu Velden (bei Venlo) mit der Hälfte vom Vieh, als Pferde und Kühe, gebend an Steuer in jeder Schatting 11 Gulden 4 Stüber; und

  6. Der Zehnte zu Wansum (Holland) mit einigen Erbpächtern und Zehnten aldar und einer Weise unter Broeningen, giebt jährlich an Steuer 19 Pattakons, 1 Schilling; an den Pastor zu Geisteren jährlich für das Jahrgedächtnis des Herrn von Eyll 1 Gulden, 5 Stüber, an den Convent zu Oostrum jährlich 3 Pattakons und an die Kirche zu Geisteren 2 Malter Roggen, wofür Retourgeld wird empfangen, und 2 Faß Roggen ohne Retourgeld; auch gehörte in diesen Zehnten 1/3 des "schmalen Zehnten" und muß dieser Zehnte den "Beer" (Eber-Schwein) unterhalten.

In das 2. Loos für die Eheleute Adrian Konstantin Freiherr von Bentinck Herr zu Limbrecht u. und Anna Franziska, Baronesse von Bocholtz, wurden gestellt:

  1. Der Rittersitz zum Hofe (Ingenhoven, Lobberich) bestehend in Haus, Oekonomiegebäuden, Wohnung des Pächters, Hofraum, Haus- und Baumgarten, Weyer, Ländereien und Holzgewächs, zusammen groß 88 1/2 Morgen, 21 Ruten, 11 Fuß ; dieser Rittersitz ist lehnrührig am Herzogtum Geldern zu geldernschen Rechten, bezahlt an Steuer in jeder "Schatting" 12 Gulden, 1 Deut, am Zehnten 5 Malter, 1 Faß, 1 Viertel Hafer und 3 Steine 3 Pfung 12 Lot Flachs.

  2. Merselshof (Merschelshof, Lobberich) ist ebenfalls lehnrührig am Herzogtum Geldern zu geldernschen Rechten, woraus einige Ländereien gesplissen, die mittragen müssen, zusammen groß 47 1/2 Morgen, 36 Ruten, giebt an Steuer in jeder Schatting 8 Gulden, 10 Stüber, 6 Deut, an Erbpacht 2 Malter, 5 Faß 1/2 Viertel und an Zehnten 7 Pfund Flachs. - Bei dem "Haus zum Hofe" bleiben alle Zehnten, die jährlich bezahlt werden an Stroux zu Lobberich, auf Doncks Hof, und zu Hinsbeck, sowie die Erbpächte und Lehngüter, die an dasselbe Haus gehören.

  3. Das Leibwinnsbuch mit seinen Geldzehnten, Hühner- und Erbpächtern.

  4. Die "Kaetmühle" (Kotmühle, Lobberich) mit ihrem Hause, Ländereien und Holzgewachs, zusammen groß 7 3/4 Morgen, 8 Ruten, 5 Fuß; giebt an Steuer in jeder Schatting 2 Gulden, 2 Stüber, 4 Deut, an Zehnten 7 Viertel Roggen und 7 Viertel Hafer und 2 Malter Roggen Erbpacht an das "Kloster die Weyde" zu Venlo.

  5. Höserhoft, /jetzt auch Stapper genannt, Lobberich-Bocholtz,) bestehend in Haus, Scheune, Hofraum, Ländereien, Wiesen und Holzgewächs, zusammen groß 59 1/2 Morgen 30 Ruten, 1 Fuß, und noch 83/4 Morgen, die vorhin Paulus Jan und jetzt Joris Schorren in Pacht hat. Derselbe Hof giebt an Steuer in jeder "Schatting" 9 Gulden, 6 Stüber, an Zehnten 10 Faß Roggen, 10 Faß Hafer und 1 Stein Flachs. Bei demselben verbleiben auch die 2 1/2 Morgen Wiese unter Grefrath, wovon die Steuer und die Zehnten dorten müssen gegeben werden.

  6. Breuckelshof (Lobberich, Bocholtz,) lehnrührig am Herzogtum Geldern zu Geldernschen Rechten, mit Haus, Scheune, Hofraum, Ländereien und Holzgewächs, zusammen groß 64 1/4 Morg., 3 Ruten, 8 Fuß, beschwert mit einem Kapital von 200 Pattakons, stehend beim Scheffen Tillmann Schmitter hier zu 3 3/4 % bezahlt an Steuer in jeder Schatting 9 Gulden, 10 Stüber, an Zahnten 3 Malter Roggen, 3 Malter Hafer und 1 Stein Flachs. Zu diesem Hofe sollen auch verbleiben die 2 1/2 Morgen Wiesen unter Grefrath, gegen Zahlung der Steuer und Zinsen, die dort gegeben werden müssen.

  7. Der Hof, genannt der "Weerhof" zu Well (Holland) mit seinen zugehörigen Ländereien, Weiden-, Holz- und Torfplätzen.

  8. Die Zehnten zu Arcen und Lom (Holland.)

  9. Keunissenhof (Lobberich) bestehend in Haus, Scheune, Ländereien und Holzgewächs, groß 23 Morgen 28 Ruten; bezahlt an Steuer in jeder "Schatting" 10 Stüber, an zehnten 1 Faß Roggen und 1 Faß Hafer, und von 8 Morgen, unter Süchteln gelegen, von jedem Morgen 1 Reichsthaler, 30 Stüber.

  10. Die Erbpächte in der Vogtei Geldern in der Gemeinde Rheurdt, gewinnrührig an die Geldernschen Domänen. - dies zweite Los soll dem ersten ausgeben: 56 Reichsthaler 17 1/2 Stüber.

Sodann wurde noch vereinbart, daß die Herrlichkeit Lobberich, d.h. die ganze, angekaufte, hohe, mittlere und niedere Jurisdiktion mit allen ihren Rechten und Einkünften unter den teilenden Parteien noch gemeinschaftlich bleiben sollen; - daß das Haus zur Roermond und der 3. Teil des Hofes "ob de Hepeney" und fernere Güter unter Horst gemeinschaftlich bleiben sollen; (Dieses Gut Helpeney lag in der Rentei Horst (Holland) und trug obiges Drittel jährlich ein: 7 Malter, 2 Faß Roggen, 1 Malter, 2 Faß Buchweizen, 5 Reichsthaler, 20 Stüber klevisch an Geld, 4 Pfund Butter, 33 Eier und 2 Hühner; es ist später dernen von Bentinck zugefallen.) daß der Torfbent unter Leuth, soweit derselbe noch nicht ausgetorft, gemeinschaftlich in 2 egalen Teilen sein soll; ebenso daß schon vorhandene Wasser; ebenso sollen beide Teile die Steuern und ferneren Lasten gemeinschaftlich tragen. der "Vorst" unter Süchteln, worüber seit langem Proezß vor der Kaiserlichen Kammer zu Wetzlar schwebte, blieb ungeteilt und soll später in 2 egale Teile geteilt werden. Im Jahre 1652 begann nämlich ein Grenzstreit zwischen den Feiherren von Bocholtz zu Haus Bocholt, in der Person des Junkers Arnold von Bocholtz und der Gemeinde Süchteln, um die sogenannte "Lauseichen oder Vorstheide", ca 70 Morgen. Die Bocholter Dynasten, die auch sonst mit Süchteln im Verkehr standen, beanspruchten nämlich die Vorstheide auf Grund eines vom Herzog Eduard von Geldern i.J. 1365 ausgestellten Kaufaktes und einer mit Genehmigung des Abtes von Pantaleon angetretenen Erbpacht von 1469.- Dieser Streit, oft mit Erbitterung geführt, auch unter den Bocholter Herren, der Freifrau von der Recke zu Witten, 1736, endigte erst unter der Rechtsnachfolgerin der verwitweten Freifrau von Mirbach, i.J. 1801, indem beide Parteien das Streitobjekt teilten. (Die Bocholter Beziehungen zu Süchten beweist folgendes:"Auch soll Johann ende Kathryn (s. von Bocholt) habben die saet, eben tot Süchteln, ende pennynikgelt, mit alle dem rechten ende toebehoere, so wie Wilhelm von Boickholt seligher die gegolden ende in gebruicke gehabt heeft." Teilungsbrief von 1456.) Zum Schluß wurde noch vereinbart, daß ein Prozeß über einen Jahrzins von 17 Reichsthaler seitens der Abtei St. Pantaleon zu Köln gegen das Haus Bocholtz schwebe, und alle hieraus entstehenden Kosten u. gemeinschaftlich getragen werden sollen; sowie: da am "Hause Hove" noch einige nötige Reparaturen gemacht und ein Stall neben dem Kuhstall sowie eine Wohnung für den Halfmann mit 2 oder 3 Zimmer und Wände von Lehm gemacht werden müssen, so wird die Kost der Arbeiter gemeinschaftlich, der Lohn jedoch vom Besitzer bezahlt. So wurde die Erbteilung auf dem "Hause Hove" zu Lobberich am 17. Juni 1748 gethätigt. Im Besitze der Freiherren und seit 1840 (*) Grafen von Mirbach-Harff sind die im ersten Lose genannten Güter zum Teil über 100 Jahre geblieben und ist ein Teil noch heute in ihrem Besitze. Zuerst wurde die "Neumühle" verkauft, sodann verkaufte Johann Wilhelm, Graf von Mirbach-Harff zu Schloß Harff bei Königshofen, ein Ururenkel der letzten, älteren Erbtochter von Bocholtz, i.J. 1817 das "Haus Bocholtz" d.h. die beiden Ackerhöfe mit den noch vorhandenen Resten der Burg; (dieselben erwarb ein auswärtiger Kaufmann namens Asser) ein Hof wurde parzellenweise verkauft und abgebrochen. Der andere, nebst den noch stehenden Resten der ehemaligen Burg wurde von den Brüdern Franz und Konrad Wallrafen erworben; dieser Ackerhof 22 Hektar 72 Ar (ca.91 Morgen) ist jetzt Eigentum des vorgenannten Franz Wallrafen, von dem er bewohnt wird. Durch die Zersplitterung ging die Qualität als Rittergut verloren.

Der "Brockerhof" i.J. 1871 zusammen 54 1/2 Morgen groß, ist noch heute im Besitze des Herrn Grafen Mirbach-Harff zu Harff. Im Jahre 1888 bei der Feststellung des Bauplatzes und der Umgebung der jetzigen Pfarrkirche, schenkte der i.J. 1901 verstorbene Graf Ernst von Mirbach-Harff, Majoratsherr auf Schloss Harff, ein hierzu nötiges, 1 1/4 Morgen großes Stück Ackerland aus Brockerhof, weshalb des Grafen von Mirbachs Wappen über dem Portale (der geschenkten) Südseite in dankbarer Erinnerung angebracht ist. Auch kurze Zeit vor seinem Tode tauschte er der Kirche ein Stück Ackerland aus Brockerhof, gelegen zwischen dem Hofe und dem Pfarrhause, zur Erbauung von Kaplanei-Wohnungen, gegen ein anderes Stück aus. Bereits früher hatte er aus genanntem Hofe zur Vergrößerung des Pfarrgartens eine Parzelle aus Brockerhof (an der Seite gelegen) abgetreten.

Die Herren der Burg Bocholtz zu Lobberich.

Für die weitaus meisten Adelsgeschlechter ist das 12. Jahrhundert die Grenze, über welche hinaus ihre Genealogie nicht zu erweisen ist. In dieser Lage befinden sich auch die Herren von Lobberich und Bocholtz, indem ihr erstes Vorkommen nicht früher, und ihre urkundlich nachweisbare, ununterbrochene Abstammung noch viel später datiert. Sie gehörten ursprünglich zu den Dynasten, haben aber vor der Zeit unserer Urkunden diese Qualität durch Verlust der Grundherrlichkeit eingebüßt und scheinen bish dahin einen anderen Namen geführt zu haben. Eine deutsche Grundherrlichkeit hatte ursprünglich stets einen Dynasten und dieser kann im gegebenen Bezirk nur das Geschlecht Bocholtz gewesen sein, weil dieses sich viele Jahrhunderte hindurch im Besitze des Grundeigentumes der ganzen Herrlichkeit befunden hat, mit der ursprünglich auch die volle Grundherrlichkeit verbunden gewesen sein muß. Nur der Verlust der Grundherrlichkeit macht erklärlich, daß ein Geschlecht, welches mit einer so bedeutenden Grundherrlichkeit, und in einer an Urkunden nicht armen Gegend ansässig war, in dem 12. und Anfang des 13. Jahrunderts unter seinem späteren Namen von Bocholtz nicht vorkommt, während doch viel weniger begüterte Geschlechter, sogar häufig namhaft gemacht sind. Der erste Name der Bocholtz kann "Hove" gewesen sein, denn unter diesem Namen kommt 1277 Wilhelm Hove als geldrischer Dynast vor, was füglich auf Sitz "in dem Hove" zu Lobberich bezogen werden kann. - Zuerst wird uns Wibrecht von Bocholte zwischen 1127 und 1131 genannt. Als geldrischer Mann war er mit noch anderen bei einer Schenkung zugegen, die Graf Gerhard von Geldern, seine Frau Ermgard und sein Sohn Heinrich, der Kapelle zu Elinhem der Zütphen'schen Kirche machen; ob er hierzu gehört, ist fraglich. Unter dem Namen Bocholtz erscheint sodann urkundlich und wahrscheinlich hierher gehörig 1240 Heinrich im Gefolge des Edelherrn Otto von Wickerode. Mit Sicherheit läßt sich ein zweiter Heinrich von Bocholtz hierher zählen, der Stiftsherr von Utrecht war und 1283, am Tage nach Petri-Kettenfeier, starb, denn sein im vorigen Jahrhundert noch vorhandenes Grabmal in der Petrikirche zu Utrecht hatte nach den darüber erhaltenen Nachrichten drei Leopardenköpfe im Wappen. Die Familie von Bocholtz zu Lobberich führten als Wappen im grünen Schilde 3 (2,1) abgerissene, silberne Leopardenköpfe mit ausgestreckter roter Zunge.

Die bekannte Genealogie ist folgende:

Gottfried (I) von Bocholtz; sein Sohn ist;

Gottfried (II.( von und zu Bocholtz; dessen Sohn ist:

Gottfried (III.) von und zu Bocholtz;Sohn dieses ist:

Gottfried (IV.) von und zu Bocholtz, Hove, Broeck, Breuckels, Wilre, wird 1326 vom Grafen von Geldern mit den Höfen zu Lobberich und Bocholtz belehnt und soll nach dem Stammbaum eine Tochter des Heinrich Roest von Krickenbeck zur Frau gehabt haben. (Gleichzeitig mit ihm lebte Johann von Bocholtz, der am 25.März 1318 als Vasall und Bürge des Grafen Theodorich von Cleve auftritt. Aus einer dieser vier Linien muß eine Seiten-Linie hervorgegangen sein, die sich nach Gouda in Holland verzweigt hat, denn an die späteren Generationen finden Floris von Bocholtz, Amtmann zu Gouda und seiner Bruder Wilhelm, welche gegen 1448, während sie in amtlicher Thätigkeit waren, von Aufrührern erschlagen wurden, keinen Anschluß mehr.) Sohn Gottfried IV. war Gerhard I. von Bocholtz. Die Stammtafel nennt ihn Ritter und giebt ihm Alix, die Tochter seines Bruders, Erbin zu Bocholtz, Hove, Horst und Krickenbeck, zur Frau, was indessen nicht glaubwürdig erscheint. Er starb 1359 auf St. Ulrich (den 4. Juli) und wurde nach der Stammtafel der Familie in der Kirche zu Lobberich begraben. Von ihm könnte also der Leichenstein mit alten Verzierungen und dem Bocholtzer Wappen herrühren, der sich noch, wenn auch nur in schwachen Umrissen kenntlich, unter dem Turme vorfindet. Gerhard I. hinterließ 6 Kinder: 1. Hermann, der älteste Sohn, welcher in der Teilung mit seinem Bruder die Häuser Ingenhoven, Broeck und die Güter in Hinsbeck erhielt und Stammvater der Linie zu Ingenhoven (Hove), Horst, Tongerlo, Broeck im Curland, Braunschweig und der allein noch lebenden Linien in Westfalen und Preußen wurde; er heiratete erstens Adelheit von Bellinghausen, zweitens Katharina von Wachtendonk. 2. Winand, Stammvater der Linie zu Bocholtz, Busch und Waldniel; heiratete Adriana von Byland (folgt unter A., seines Bruders Hermann's Linie erst bei Haus Ingenhoven.) 2. Heinrich, besaß Wilre und starb ehelos. (Nicht Wilre unter Venlo.) 4. Gerhard, Droste zu Brüggen, starb kinderlos daselbst; seine Frau hieß Elisabeth von Huckinck.6. Dina, starb ehelos; und 6. Adelheid, heiratete Peter von Broichhusen zu Gribbenvorst.

Winand von und zu Bocholtz (A), Sohn, Gerhard I. erhält in der Teilung mit seinen Brüdern, 24. Juni 1360, das Haus Bocholtz zu Lobberich, heiratete Adriana von Byland und starb vor 1394. Sein Sohn ist:

Johann (I.) von und zu Bocholtz und zu Waldniel. Er wurde 1398 und 1424 belehnt und starb 1432; er heiratete Katharina von Brede, welche ebenfalls 1432 starb. Er zog 1387 mit dem Krickenbecker Amtmann gegen die Raubritter von Alpen und Reifferscheid, auch 1387 mit Herzog Wilhelm von Geldern zur Verteidigung seines Landes. Der Krickenbecker Amtmann Heinrich von Wickrath lag im Herbste 1387 mit 18 Mann, unter ihnen Johann von Bocholtz, 3 1/2 Woche (von St. Georg bis St. Servatius) zu Caster. Ebenfalls unter dem geldernschen Herzoge Wilhelm, unter dem Befehle des genannten Amtmannes mit 30 Edelen des Gelderlandes lag Johann von Bocholtz im Herbste 1387 von Montag nach Remigius bis Donnerstag nach Gallus mit 19 Mann in Lobberich, von da an bis Martinsabend in Rieustadt, zwischen Martinsabend und Stephanstag bald in Echt, Venlo und Lobberich, dann trat kurze Waffenruhe ein. Zu diesen 20 Edelen gehörte außer Johann von Bocholtz zu Burg Bocholtz, auch sein Vetter Hermann von Bocholtz zu Haus Ingenhoven. Auch wurde Johann v. Bocholtz 1387 von dem Sohne des Besitzers des Grefrather Manngutes Heithausen in einer Fehde, mit Umgehung des rechtsmäßigen Gerichtsverfahrens, in seinem eigenen Hause Bocholtz gefangen gesetzt, wofür der Heithausener mit 61 alten Schilden bestraft wurde. Johann hatte 7 Kinder:

(fehlt: 2. Spalte Seite 82 bis S. 85)

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dame zu Vilich, woselbst sie am 12. Oktober 1643 aufgeschworen war, und errichtete als solche daselbst am 24. März 1690 ihr Testament und bestimmt, "in der Kirche zu Vilich, wo sie lange Jahre Stiftsdame gewesen ist, auf dem "Fräulein-Chor", an dem Bogen nach der Oberkirche ausgehend, begraben zu werden und ihre Gruft mit einem Grabsteine zu belegen; bald nachher ist sie gestorben.

2. Maria Katharina Margaretha von Bocholtz, geboren zu Burg Bocholtz den 2. September 1649 und daselbst den 8. September getauft, heiratete Georg Franz Wilhelm von Hersel-Bochum.

3. Gottfried Wilhelm von Bocholtz, geboren zu Burg Bocholtz den 13. August 1641 und daselbst am 26. August getauft, starb bereits am 27. August 1641 und wurde in der Kirche zu Lobberich begraben.

4.Werner Aegidius von und zu Bocholtz, geboren zu Lüttich den 15. Juli 1642, wurde "Jelis Werner" und "Egidius-Werner genannt. Im Jahre 1658 war Egidius Werner von Bocholtz Rektor St. Beata Virginis zu Lüttich und in Roermond wohnhaft. Im Jahre 1662 am 27. Okt. wurde Jelis der geldernschen Ritterschaft aufgeschworen; desgleichen wegen Bocholtz am 8. Februar 1697. Bereits i.J. 1656 war er als Ritterschaftsmitglied zum Landtage nach Roermond verschrieben, ebenso 1679 und fernerhin. Er kaufte am 27. November 1673 von König Karl von Spanien die Herrlichkeit Lobberich. (Der Kaufakt nennt ihn Jelis Werner von Bocholtz zu Bocholtz.)Am 20. Juni 1674 überläßt er ein Drittel der Herrlichkeit Lobberich an seinen Verwandten Johann Wilhelm, Freiherr v. Bocholtz zu Grevenbroich und Orey. Durch Testament seiner Eltern vom 15. Januar 1680 erhielt er als ältester Sohn außer anderem die Burg Bocholtz samt deren zwei Ackerhöfen, die im Vorhofe stehen, vorab.Durch Testament seines Verwandten (des Vetters eines Vaters) Johann von Bocholtz zum Hove, Domherr in Lüttich, vom 21. September 1651, erbte er auch das Haus Ingenhoven (Zum Hove) zu Lobberich, mit der Bestimmung, daß da mit ihm, dem Testator, seine Linie im Mannesstamm erlösche und erlöschen solle, alsdann die Agnaten der Linie von Bocholtz zu Störmede in Westfalen folgen sollen. Domherr Johann starb 1653 und bereits im November 1652 nahm Edigius Werner Ingenhoven in Besitz. Am 16. Mai 1680 ernannte König Karl von Spanien als Herzog von Geldern den Egidius Werner von Bocholtz Herrn zu Lobberich an Stelle seines Vaters zum Geheimrat des Fürstentums Geldern und der Grafschaft Zütphen.Edigius Werner Freiherr von und zu Bocholtz Herr zu Lobberich starb unverheiratet zur Roermond am 9. Okt. 1696.

5. Eva Katharina v. Bocholtz, geb. zu Burg Bocholtz den 17. Juni 1643 und getauft daselbst den 23. Juni, Nonne zu Heinsberg. Im Januar 1660 legte sie im adeligen Prämonstratenser-Ordenkonvente U.L.Fr. zu Heinsberg ihre Profeß ab und war 1678 Superiorin zu Heinsberg.

6. Gottfried Arnold von Bocholtz, geboren zu Burg Bocholtz, den 26. Juli 1644 und getauft daselbst den 29. Juli, er starb bereits am 6. Sept. 1644.

7. Johann Arnold von Bocholtz geboren 1646, folgt unter H.

8. Anna Magdalene von und zu Bocholtz, geboren zu Burg Bocholtz den 6. August 1647, getauft daselbst den 21. August; ebenfalls, wie ihre Schwester Nonne zu Heinsberg. Am 15. Oktober 1663 legte sie im adeligen Kloster Heinsberg ihre Profeß ab, war 1678 Kellnerin zur Heinsberg, wurde daselbst am 16. Januar 1691 zur Priorin erwählt und schenkte 1704 mit ihrem Bruder Johann Arnold die silberne Monstranz zu Heinsberg. Sie starb im Kloster zu Heinsberg am 7. April 1716.

9. Elisabeth von Bocholtz, geboren zu Burg Bocholtz den 3. Okt. 1648, getauft daselbst den 9. Oktober, war Nonne zu Dalheim. Sie legte 1664 im Cisterzienser-Kloster zu Dalheim, im Jülischen, in der Diözese Lüttich ihre Profeß ab und wurde am 7. Februar 1672 zur Abtissin des Klosters Dalheim erwählt.

10. Eduard Bernard, Freiherr von und zu Bocholtz, geb. zu Burg Bocholtz den 2. Okt. 1649 und daselbst getauft den 9. Oktober, wurde, nachdem er vorher die notwendigen geistlichen Weihen erhalten hatte, am 19. Februar 1670 vom Papste Clemens X. zum Kanonikus an der königl. Kollegiatkirche Beatae Mariae Virginis zu Aachen in der Diözese Lüttich ernannt und nahm dieselbe am 28. April desselben Jahres in Besitz. Am 25. April 1689 wurde er, auf Vorschlag des zu Düsseldorf residierenden Pfalzgrafen Johann Wilhelm, zum Scholaster an derselben Kirche angestellt. Am 14. September 1700 löste er mit seinem Bruder Johann Arnold von den Erben von Roffart alle Güter ein ( es war die Hälfte der Güter des Hauses Ingenhoven,) welche der Maria von Spee am 23. Juni 1612 mit ihrem ersten Gemahl Arnold von Bocholtz (Ingenhoven) königl. spanischen Kapitän, aufgerichteten Eheberedung wegen ihrer Morgengabe in Pfandschaft gegeben waren. (Diese Maria Spee hatte in erster

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Ehe keine Kinder, heiratete in zweiter Ehe den Junker Roffart und die Kinder und Erben des Letzteren behielten die Pfandschaft an diesen Gütern. Am 11. Februar 1697 wurde er wegen des Gutes, "op der Spycker" bei der geldernschen Ritterschaft aufgeschworen; sodann am 11. August 1697 wurde er bei derselben Ritterschaft wegen des "Hauses Geisteren" aufgeschworen; ferner noch am 21. März 1715 wurde Eduard Bernhard von und zu Bocholtz Herr zu Steinhaus, genannt zu Plittersdorf, wegen des Rittergutes Plittersdorf bei der kölnischen Ritterschaft aufgeschworen. Am 19. Februar 1702 wohnte Eduard Bernhard, Feiherr von Bocholtz zu Geisteren (als Herr zu Geisteren) ebenfalls seitens der geldernschen Ritterschaft in Roermond der Huldigung für König Philipp von Spanien bei. Ebenfalls am 13. September 1713 wohnte Eduard Bernhard von Bocholtz seitens der Krickenbeck-Geldernschen Ritterschaft der Huldigung für König Friedrich Wilhelm I. von Preußen zu Geldern bei. Am 20. Dezember 1706 nahm er mit seinem Bruder Johann Arnold ein Inventar der Mobilien aus den Häusern Bocholtz und Ingenhoven zu Lobberich auf. Am 9. Juli 1715 wurde der Kanonikus und Scholaster Eduard Bernhard Freiherr von Bocholtz, weil er eines Auges beraubt und über 60 Jahre alt ist, vom Kurfürsten Joseph Clemens von Köln, von gewissen geistlichen Amtshandlungen dispensiert. Am 23. Dezember 1722 errichtete er ein Testament und setzte, da mit ihm der Mannesstamm der Bocholtz-Lobberich Linie erlosch, die von Bocholtz zu Störmede zu Erben der Gesamtgüter ein (die dieselben aber, wie bereits gesagt, nicht erhielten). Auch bestimmte er, daß einer der Söhne von Bocholtz-Störmede, der die Lobbericher Güter erhalte, sich allen Fleißes bemühe, eine der beiden Töchter seines Bruders Johann Arnold zu Bocholtz-Lobberich zur Gemahlin zu erhalten, - eine Bestimmung, die, da genanntes mißlang, nach seinem Tode einen Prozeß absetzte. Auch stiftete er in der Kapelle zu Plittersdorf eine sonntägliche hl. Messe. Nachdem er 1725 das adelige Rittergut "Haus zum Steege" (bei Issum) erworben, schloß er in einem Codizil vom 15. März 1726 dieses in dem Fideikommiß mit ein und stiftete daselbt, weil dort viele Andersgläubige seien, eine neue Kapelle nebst einer sonntäglichen hl. Messe und Christenlehre. Er starb auf dem Rittergute Plittersdorf bei Königswinter a.Rh., als letzter männlicher Sprosse der Bocholtz-Lobbericher Linie, am 23. März 1726 und wurde, seinem letzten Willen gemäß, in der Kapelle zu Plittersdorf, neben dem von ihm gestifteten nördlichen Seitenaltare zur letzten Ruhe gebettet. Der noch vorhandene Grabstein des Stiftsherrn Eduard Bernard von Bocholtz zeigt in der Mitte das Bocholtz'sche Wappen mit der Freiherrnkrone geschmückt, von zwei stehenden Löwen getragen; links die Wappen der von Bocholtz,von Eyll, von Pollart, von und zu Bockhausen, Hundt von Busch, Asselt von Geistelen, Goor von Aldengoor und von Asselt, rechts der von Velbrück, Eyll von der Heiden, Wolf-Metterich zu Gracht, Bernsau zu Hardenberg, von und zu Metternich, von Bonenburg zu Honten, Buschfeld zu Buschfeld und von Plettenberg. Seine Inschrift lautet: Ao. 1726, den 23. Martii ist der Hochwürdige Hochwohlgeborene Eduard Bernard, Fryherr von und zu Bocholtz, Herr zu Lobbruch, Plittersdorf und Steegen, im 77. Jahr seines Alters, dem Herrn entschlaffen." Er war der Letzte der Familie des Schlosses (Bocholtz zu Lobberich.) Requiescat in Pace. Amen." (Die Worte Bocholtz zu Lobberich, eingeklammert, sind ausgetreten.) Das Gut "Haus Steeg" gehört noch heute der älteren gräflichen Familie Bocholtz-Alme in Westfalen.

11. Gottfried Degenhard Otto, Feiherr von Bocholtz, geboren zu Burg Bocholtz, den 9. Februar 1651 und daselbst den 14. Februar getauft. Am 6. Juni 1664 erhielt er laut Zeugnis des Bischofs Eugenius Albertus von Roermond die Tonsur-Weihe. Als Deutsch-Ordens-Ritter wurde er am 19. September 1665 in der Deutsch-Ordens-Kommende zu Altenbiesen aufgeschworen und durch Patent, datiert Brüssel den 2. September 1673, als Hauptmann im spanisch-deutschen Regiment Prinz von Baden angestellt, war 1726 verstorben.

12. Ferdinand Adrian, Freiherr von Bocholtz, geboren zu Roermond, den 27. Mai 1752, daselbst am 1. Juni getauft, war später Domherr und ebenfalls 1726 verstorben.

13. Philipp Johann, Freiherr von Bocholtz, geboren zu Roermond, den 15. Oktober 1653 und daselbst am 21. Oktober getauft. Am 3. April 1677 wurde er zum Priester geweiht. Am 21. August 1672 legte er im Dominikaner-Kloster zu Sittard seine Profeß ab und wurde Pater des Dominikaner-Ordens, auch er war 1726 schon verstorben.

14. Johanna Margaretha Isabella, Freifräulein von Bocholtz, geboren zu Roermond, den 14. Mai 1656, am 10. Mai getauft. Sie war am 7. Mai 1684 Stiftsdame zu St. Maria im Kapitol zu Köln und errichtete als Pröpstin und Kammeraria des genannten Klosters, am 19. März 1714 ihr Testament, worauf sie schon bald verstarb.

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15. Johann Wilhelm von Bocholtz, geboren zu Roermond, den 1. Februar 1658 und daselbst getauft den 16. Februar, er starb am 1. März 1658 und wurde in der Kirche zu Lobberich begraben.

16. Agnes Ardriana, Freifräulein von und zu Bocholtz, geboren zu Roermond, den 7. März 1659, daselbst getauft den 11. März. Sie war am 24. März 1690 Stiftsdame zu Vilich, war bereits im Juli 1693 Abtissin des "Hochadelig frei weltlichen Stiftes Vilich" und erhielt als Abtissin zu Vilich vom Kurfürsten Clemens August von Köln am 5. November 1726 die Erlaubnis, ihr Testament zu errichten; schon bald darauf ist sie gestorben. Sie ruhet in der Abteikirche zu Vilich, vor dem Altare im nördlichen Seitenschiffe, wo ihr Grabstein noch erhalten ist. Derselbe hat die 16 Wappen, sowie das Bocholtzer Wappen, wie das ihres Bruders Eduard Bernard; von der Inschrift ist noch erhalten:"Ao. Domini ..... von und zu Bocholtz, des Hochadeligen ..... Frey Weltlichen Stifts ..... in dem Herrn entschlaffen;" die punktierten Buchstaben sind ausgetreten.

17. Konstantina Eleonore von Bocholtz, geboren zu Roermond, den 21. November 1660, getauft daselbst den 26. November; dieselbe ist als Kind gestorben.

Johann Arnold, Freiherr von und zu Bocholtz (G) Herr zu Lobberich, geboren auf Burg Bocholtz (Lobberich) den 6. September 1646, getauft daselbst den 30. September, erhielt laut Zeugnis des kurkölnischen Generalvikars am 26. Dezember 1656 die Tonsurweihe. Am 6. März 1661 versprach ihm Friedrich Wilhelm Markgraf von Brandenburg, als Herzog von Cleve, die erste Kanonikats-Präbende, welche in den klevischen Landen in den Stiften Xanten, Kranenburg oder Wissel in einem landesherrlichen Monate erledigt würde; den ersten Anspruch auf eine Propstei oder Kanonikastelle im klevischen Lande versprach ihm Markgraf Wilhelm von Brandenburg am 15. August 1673. Bereits am 22. Februar 1667 wurde er in der Person seines Bevollmächtigten, in den Besitz einer Dom-Präbende zu Lüttich eingesetzt. Am 30. Mai 1679 verlieh ihm Papst Innocenz XI. eine Präbende als Domherr zu Straßburg. Ihm wir nachgerühmt, daß er sich durch Studien und Wissen ausgezeichnet habe. Durch Patent des Kurfürsten Joseph Clemens von Köln wurde er am 7. April 1696 zum Geheimrat des Bistums Lüttich ernannt; als solcher war er auch zur Zeit Gesandter in Rom. Im Jahre 1700 löste er mit seinem Bruder Eduard Bernhard, wie schon gesagt, von seinen Verwandten verschiedene Güter ein. Am 8. Februar 1697 wurde Johann Arnold, Freiherr von Bocholtz wegen "Hove" (Ingenhoven) bei der geldern'schen Ritterschaft zum Landtag zu Roermond aufgeschworen, dem er seitdem angehörte. Am 19. Februar 1702 wohnte Johann Arnold, Freiherr von Bocholtz seitens der Krickenbeck-Geldern'schen Ritterschaft ebenfalls in Roermond der Huldigung für König Philipp von Spanien bei. Mit päpstlicher Dispens heiratete er in seinem 60. Jahre i.J. 1705 mit Anna Maria Amalia von Gymnich zu Blatten, Tochter des Franz Egon, Freiherr von Gymnich zu Blatten und der Maria Isabella, Freiin von Geldern zu Arcen. In seiner Eheberedung vom 11. November 1705 werden, wenn er ohne männliche Erben stirbt, die von Bocholtz zu Störmede als Erben subsituiert, zuerst jedoch 3 seiner Geschwister Leibzucht. Am 15. November 1706 errichtete er in Köln sein Testament. Wie uns die Eheberedung vom 11. November 1705 besagt, hatte er Haus Bocholtz, Haus Ingenhoven und die anderen Bocholtzer Güter, nach seines älteren Bruders Egidius Werner's Tode, am 12. rep. 18. Dezember 1695 erhalten. Im Jahre 1706, am 20. Dezember, nahm er mit seinem Bruder Eduard Bernard ein Inventar der Mobilien in den Häusern "Bocholtz" und "zum Hove" auf. (Das Testament ernennt seinen Bruder Eduard Bernard und seine beiden Schwestern, die Abtissin zu Vilich und die Stiftsdame in Köln, zu seinen Erben. Johann Arnold, Freiherr von und zu Bocholtz, Herr zu Lobberich, starb zu Lobberich, den 22. August 1711 1). Aus seiner Ehe entstammen 4 Kinder, von denen 2 im jugendlichen Alter starben; dieselben folgen unter H.

Durch Familien-Vertrag (zwischen 1714-18) erklärten sämtliche Mitglieder der Linie zu Bocholtz zu Bocholtz und Ingenhoven, darunter auch die Witwe Arnolds, welcher 1711 verstorben war, ihr sämtliches Vermögen für ein Fideikommis. Trotz all dieser bereits erwähnten Akte, ist aber, wie schon vorn bemerkt, weder Bocholtz, noch Ingenhoven nach Eduard Bernards Tode 1726 an männliche Familienmitglieder von Bocholtz gekommen. -- Anna Maria Amalia, geborene von Gymnicht zu Blatten, Witwe Johann Arnolds, Baron von Bocholtz zu Lobberich, kaufte 1717 von ihren Verwandten, den Kindern resp. Schwiegerkindern Johann Wilhelms, Freiherr von Bocholtz zu Grevenbroich und Orey für 10.000 Pattakons das Gut "Broock" (Brockerhof) und das eine Drittel der Herrlichkeit Lobberich welch letzteres ihr Schwager Edigius Werner dem Vater resp. Schwiegervater der Verkäufer 1674 überlassen hatte, so daß ihre Kinder nunmehr in den Besitz

Anm. 1 er starb dem Anschein nach auf Haus Ingenhoven)

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der ganzen Herrlichkeit waren. Es scheint, daß Freiherr Johann Arnold von Bocholtz, gestorben 1711, seit seiner Heirat auf dem "Hause Ingenhoven" wohnte; denn noch i. J. 1715 wurde es von seiner Gattin bewohnt, ebenso 1718. Diese hatte noch bis zu ihrem Tode, 1747, ihre eigenen, möbilierten Zimmer auf demselben. Im Jahre 1718 vermählte sie sich zum 2. Male mit Gerhard Freiherr von der Reck, Herrn zu Witten, Berge, Scheppen und Mallinkrodt, königlich preuß. Kammerherr des Markgrafen Albrecht Friedrich, Hofmarschall und Hauptmann des Johannitter-Ordens. (Eheberedung vom 16. Juli 1718 auf Haus zum Hove zu Lobberich.) Diese Ehe war kinderlos. Am 19. April 1731 präsentirte Anna Maria Amalia, Freifrau von der Reck, Frau zu Lobberich, als Eigentümerin der Häuser Broeck (Brockerhof) und Lobberich (Ingenhoven) einen Priester für das vakante Beneficium (Vikarie) des Liebfrauen- und Antonius-Altares in der Pfarrkirche zu Lobberich. Freiherr Gerhard von der Reck starb im August 1747, seine Gattin, die frühere Witwe Johann Arnold von Bocholtz, wenige Wochen vorher, am 11. Juli 1747.

H

Der Ehe Johann Arnold's, Freiherr von und zu Bocholtz, Herr zu Lobberich und Anna Maria Amalia, Freiin von Gymnich, entsprossen folgende 4 Kinder:

1. Isabella Johanna Adrianna, Freiin von und zu Bocholtz, geboren zu Lobberich, den 21. Juni 1701, ist als Kind gestorben.

2. Theresia Agnes Katharina, Freiin von und zu Bocholtz, geboren zu Lobberich den 1. Oktober 1708, gestorben als Kind zu Lobberich, am 5.März 1714.

3. Maria Margaretha, geboren den 12. Okt. 1710, folgt mit ihren Nachkommen unter (I.)

4. Anna Franziska, geboren den 21. November 1711, 3 Monate nach dem Tode ihres Vaters, folgt mit ihren Nachkommen unter (II.)

Maria Margaretha, Freifräulein von und zu Bocholtz (I.) geboren zu Lobberich, den 12. Oktober 1710, heiratete am 6. Januar 1739 Wilhelm Ludwig Joseph, Freiherr von Mirbach, Herr zu Harff, Honstorf, Nierhoven, Obhoven, Immendorf, Ruhrkempen, Virnich, Enthen, Fürth, Gutstorf und Broeckhoven, Kurpfalz-Neuburgischer Kämmerer und Amtmann zu Randerath; sie starb zu Düsseldorf, am 3. November 1786. Ihr Gemahl war ihr schon am 3. Januar 1777 im Tode vorgegangen. Die von Mirbach haben als Wapppen ein Hirschgeweih im Wappenschilde. Im Jahre 1738 schenkte Maria Margaretha, Freifräulein von und zu Bocholtz der Pfarrkirche zu Lobberich ein selbst angefertigtes Antependium, mit großblumigen Ornamenten, welches ihren Namen trägt und noch vorhanden ist. Im Jahre 1759 übte Frau von Mirbach, geborene letztes und ältestes Fräulein von Bocholtz, Herrin von Lobberich, im Verein mit ihrer Schwester, Frau von Bentinck, geboren letztes und jüngeres Erbfräulein von Bocholtz, Herrin von Lobberich, welche beide Stimmen ein Votum ausmachten, ihr Recht bei Besetzung der Lehrerstelle in Lobberich aus.

In der Teilung mit ihrer Schwester Anna Franziska von Bocholtz, 1748, erhielt sie u.a. Haus Bocholtz, Brockerhof und Neumühle, alle in der Gemeinde Lobberich gelegen. Die Eheleute Mirbach und Bocholtz hatten 6 Kinder, davon seien genannt:

1. Isabella, Freiin von Mirbach, starb als Kind zu Lobberich, am 4. September 1747.

2. Wilhelm Ludwig Freiherr von Mirbach war i.J. 1775 Oberamtmann zu Wassenberg; und

3. Gerhard Johann Wilhelm Joseph Freiherr v. Mirbach, Herr zu Harff, Fürth, Sahr, Lobberich, Entzen, Immendorf, Neuerburg, Vorst, Graven, Schraffenberg, Hülsen, Bruickhoven, Bocholtz, Broich, Entzelburg, Eichen, Klettenheim usw. Kurpfalz-Baierischer Kammerherr, Oberamtmann zu Mettmann, darauf zu Windeck, geboren den 12. Oktober 1739, gestorben den 5. Februar 1794, heiratete den 3. August 1769 Maria Elisabeth Augusta, Reichsgräfin von Vellbrück zu Landquit, Sternkreuzdame, gestorben den 25. September 1814. Dieser Ehe entsprossen zwei Kinder und zwar:

1. Johann Wilhelm Joseph, Graf von Mirchbach zu Harff, Rheinischer Ritterhauptmann, Major Ritter pp.: bei Gelegenheit der Erbhuldigung des Königs Friedrich Wilhelm IV. von Preußen i.J. 1840 wurde er in den Grafenstand erhoben. Er hat seit 1819 vermählt mit Antonette Gäfin von Wolf-Metternich zu Gracht, welche Ehe kinderlos blieb. Er war geboren den 3. Februar 1784 zu Düsseldorf und starb zu Dresden am 23. Dezember 1849 und wurde in der St. Cäcilienkapelle zu Harff beerdigt. Seine Gattin starb zu Harff am 14. Mai 1855. Der Erbe seiner Güter, seines Namens und seines Wappens war Richard, der jüngere Sohn seiner Schwester.

2. Anna Odilia Josephine Freiin von Mirbach, Sternkreuzordens-Dame, getauft den 29. März 1778, heiratete den 13. August 1800 Maximilian Friedrich, Freiherr von Vorst-Lembeck-Gudenau, Burggraf zu Drachenfels und kaiserlicher Kammerherr. Derselbe wanderte im Aufust 1813 nach Oesterreich aus, nachdem er seine Besitzungen am Rhein und in Brabant verkauft hatte und kaufte in Mähren die Herr

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schaft Ziadlowitz; aus seiner Ehe stammen 4 Töchter und 2 Söhne - davon: Richard (Freiherr von Vorst-Lambeck) Graf von Mirbach-Harff (zweiter Sohn seiner Eltern) königlicher preußischer Geheimer Regierungsrat, geboren zu Gedenau den 24. August 1810, gestorben zu Bonn am 14. Dezember 1853, Erbe seines Onkels den 23. Dezember 1849, mit königlicher Genehmigung vom 31. Mai 1850 Universalerbe der Fideikommißgüter: Harff, Gustorf, Neurath, Bocholtz, Fürth, Neuerburg, Vorst, Graven, Dückenburg, Galkhausen und Hülsen und statt seines bisherigen Namens den Namen, das Wappen und den Titel des Grafen von Mirbach-Harff zu führen. Er heiratete am 20. November 1840 Elisabeth Juliana, Gräfin von Hoyos-Sprinzenstein, geboren den 7. Juli 1816. Kinder: 2 Söhne und 2 Töchter:

1. Johann Wilhelm, Graf von Mirbach-Harff, Inhaber der vorgenannten Fideikommißgüter und der Allodialgüter Immendorf, Honstorf, Entzen, Rheindorf bei Bonn und Leidenhausen, geboren den 11. Feb. 1842.

2. Ernst, Graf von Mirbach-Harff, nach dem Tode seines Bruders Inhaber der vorgenannten Fideikommißgüter, verheiratet mit Wilhelmina Gräfin von Thun-Hohenstein. Er und seine Gattin schenkten einen großen Teil des Bauplatzes der neuen Pfarrkirche zu Lobberich, nämlich 30 Ar, ca 1 1/4 Morgen. Graf Mirbach, Majoratsherr auf Schloß Harff, starb in Folge einer Operation im Karmelitessenkloster zu Düsseldorf in der Nacht vom 28. auf den 29. Mai 1901. (Seine Schwester drittes Kind seiner Eltern, ist: Antonia, Freiin von Mirbach-Haff, geboren den 5. Juni 1846, heiratete den 25. Juli 1865 Wilderich Graf von Spee-Heltorf, Landrat a.D. des Kreises Düsseldorf; eine Tochter dieser Eheleute, die Gräfin Paula von Spee-Maubach (letzteres Wohnsitz ihrer Eltern) trat i.J. 1901 in das Kloster der armen Klarissen zu Düsseldorf ein, woselbst sie den Namen "Schwester Maria Aloysia" erhielt.

Der Graf von Mirbach-Harff verkaufte von seinen Lobbericher Gütern (von seiner Ururgroßmutter Maria Margaretha v. Bocholtz herkommend) zuerst die Neumühle mit ihrer Windmühle und sodann, 1871, auch den Rittersitz Haus Bocholtz, wogegen der Brockerhof, in der Nähe der neuen Kirche und der Pastorat gelegen, noch heute sein Eigentum ist. Von letzterem schenkte er i.J. 1888 20 Ar Ackerland zur Vergrößerung des Kirchenbauplatzes , weshalb auch sein Wappen zur ehrenden Erinnerung in Dankbarkeit über dem Portale der Kirche der Südseite (der geschenkten Stelle) angebracht ist.

Anna Franziska Freifräulein von und zu Bocholtz (II.) geboren den 21.November 1711, - 3 Monate nach ihres Vaters Tode - heiratete den 3. Oktober 1729 Adrian Konstantin Freiherr von Bentinck, Herr von Wolfradt (Nieuwstadt) und Limbrecht (zwischen Neustadt und Sittard, niederländische Provinz Limburg,) kurpfälzischer Geheimrat, Präsident des Jülich- und Bergischen Kammergerichts, Ritter des kurpfälzischen Löwenordens, geboren 1699, gestorben zu Düsseldorf den 6. Februar 1779 und wurde am 15. Februar auf dem Chore der Kirche zu Limbrecht begraben. Die von Bentinck führten als Wappen in blauem Felde ein silberner Ankerkreuz. Seine Gattin überlebte ihn und starb zu Limbrecht am 5. Mai 1787.

In der Teilung mit ihrer Schwester Maria Margaretha von Bocholtz i.J. 1748 erhielt sie außer anderem folgende in der Gemeinde Lobberich gelegenen Güter: Haus Ingenhoven, die Kothmühle, Bröckelshof, Höserhof (jetzt Stapperhof genannt), Merschelshof zu Sittard und Könishof. Alle diese Güter brachten der Familie Bentinck wenig Heil, wie wir sehen werden. Die Eheleute Bentinck und Bocholtz hatten 15 Kinder:

1. Gerhard Franz Joseph Freiherr von Bentinck, geboren zu Limbrecht, den 11. November 1730, Domherr zu Halberstadt 1769, starb zu Geldern den 6. Februar 1774 und wurde zu Limbrecht begraben.

2. (4,5,6,8,9 und 11 starben jung.) Friedrich Wilhelm Freiherr von Bentinck, geboren 1741, Deutsch-Ordens-Ritter, jung gestorben.

2. Elisabeth Maria Gerardina Bernardina Freiin von Bentinck, geboren zu Limbrecht den 14. August 1733, Kanonissin des adeligen Stifts Ardenne bei Namur in Belgien, gestorben zu Limbrecht den 3. April 1792.

7. Maria Theresia Wilhelmina Antonette Freiin von Bentinck, geboren den 5. November 1739, zu Fürst-Abtissin des kaiserlichen Stiftes Münsterbilsen (Belgisch-Limburg) erwählt im Juli 1780; sie starb während der "Emigration" in ihrem Stift zu Paderborn am 5. Mai 1799.

10. Maria Isabella Christina Freiin v. Bentinck, geboren zu Limbrecht den 31. Juli 1743, Kanonissin zu Münsterbilsen, starb während der "Emigration" in ihrem Stift zu Düsseldorf am 31. August 1800.

12. Wilhelmina Maria Theresia Freiin von Bentinck, geboren zu Limbrecht den 5. Januar 1748, Kanonissin zu Andenne bei Namur, starb daselbst den 24. Februar 1808.

13. Maximilian Joseph Hyacinth Alexander, Freiherr von Bentinck, Herr von Wolfradt, Limbrecht und Lobberich, geboren zu Limbrecht den 10.Nov. 1749.

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Er war ursprünglich zum geistlichen Stande bestimmt und Domherr zu Speyer, resignierte aber und trat in den Justizdienst. Er war Jülich-Bergischer Geheimrat und bereits am 12. Februar 1789 Präsident der jülich-bergischen Hofkammer, als letzterer ist er wohl seinem 1770 verstorbenen Vater, der auch diese Stelle bekleidete, gefolgt. Er blieb Kammerpräsident bis zur Aufhebung der Hofkammer i.J. 1815. Am 6. November 1786 wohnte er mit 9 anderen Adeligen, seitens der Ritterschaft Geldern's in Geldern der Huldigung König Friedrich Wilhelm II. von Preußen bei. Im Jahre 1814 vermählte er sich mit Maria Margaretha Adelheid Adolphine Warlburgis Freiin von Grein, geboren 1750, Witwe von Ignaz Anton Bernhard Freiherr von Reibeld, kurpfälzischen Regierungs-Präsidenten und Gesandten, gestorben 1810. Seine Gattin starb vor ihm. Im Jahre 1818 schenkte er, damals in Köln wohnhaft, der Kirche zu Lobberich 7 Ruten 128 Fuß vom Hause Ingenhoven zur Vergrößerung des Kirchhofes, welcher durch den in diesem Jahre erfolgten Ausbau der Pfarrkirche zu sehr eingeschränkt war, unter der Bedingung, für ihn und seine Familie ein jährliches Jahrgedächtnis in der Pfarrkirche zu Lobberich zu halten. Dem Freiherrn Max von Bentinck - dem letzten männlich Sprossen der Bentinck-Limbrechter Linie - war ein trauriges Geschick beschieden. Kinderlos, als Letzter seines Stammes, sah er seine Gattin und alle seine Geschwister vor sich in das Grab sinken vor und nach mußte er sämtliche Erbgüter der Familie, sowohl die väterlichen Güter Wolfradt und Limbrecht, als auch die mütterlichen Güter, worunter auch die Güter zu Lobberich: Kothmühle, Bröckelshof, Höserhof jetzt Stapper, Merschelshof-Sittard und Köneserbe, verkaufen. Es blieb ihm von diesen aber noch das Rittergut Haus Ingenhoven. Die Herrschaft Limbrecht verkaufte er zu Aachen i.J. 1810. Zuletzt aber, i.J. 1820, mußte er zu seinem großen Schmerze auch noch sein so liebes Haus Ingenhoven schuldenhalber verkaufen. (Ankäufer war Peter Dammer, sein Pächter auf Ingenhoven, dessen Familie das Ackergut des Hauses über 50 Jahre in Pacht gehabt.) Als Schuld kann ihm nur Sorglosigkeit in der Verwaltung seiner Güter und zu großes Vertrauen auf andere, zugeschrieben werden. Verschiedene gegen ihn gesponnene Intriguen beschleunigten seinen finanziellen Ruin. (Eine noch blühende Seitenlinie der Familie von Bentinck ist von Kaiser Karl IV. in den Grafenstand erhoben worden.) Maximilian Joseph Hyacinth Alexander Freiherr von Bentinck, Präsident der ehemaligen Jülich- und Bergischen Hofkammer, Ritter des Königlichen Bayrischen Kronen-Ordens, starb zu Pempelfort, Stadtgemeinde Düsseldorf, Haus= Nr. 88, im 82. Jahres seines Lebens, am Samstag, den 2. April 1831, morgens 8 Uhr.

14. Karoline Friederika Alexandrine Freiin von Bentinck, geboren zu Limbrecht den 3. März 1752, heiratete den 27. November 1779 Hugo Anton Joseph Freiherr von Leerode, zu Leerodt, Kreis Geilenkirchen, Amtmann zu Sittard.

15. Karl Wilhelm Joseph, Freiherr von Bentinck, geboren zu Limbrecht, den 27. Mai 1756, k.k. Hauptmann, starb unvermählt zu Jülich am 15. September 1804.


Aktuelle Anmerkungen

1) Die Webseite der Familie Mirbach-Harf gibt die Erhebung des Wilhelm Frhr. v. Mirbach auf Harff, in den Grafenstand mit 1804 an: "Der Titel, gebunden an den Besitz von Schloß Harff, ging durch Adoption 1849 auf seinen Schwestersohn Frhr. v. der Vorst-Lombeck-Gudenau über"


Inhalt

Link Fünfzehntes Kapitel: Adelsgüter
Das Haus Ingenhoven und seine Besitzer