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Viertes Kapitel.

Lobberich unter Preußen und unter französischer Fremdherrschaft.

Wie am Schlusse des vorigen Abschnittes bemerkt, war unsere Gegend seit dem Jahre 1703 vom Könige von Preußen besetzt, und gelangte i. J. 1713, im Frieden zu Utrecht, in dem Besitz der Krone Preußen. Die Herrscher seit jener Zeit sind:

Friedrich I. König von Preußen; ehedem seit 1688 Kurfürst Friedrich III. von Brandenburg, wurde er als Friedrich I. i. J. 1701 erster König von Preußen. Er hielt die eroberten Teile des Oberquartiers von Geldern als Sicherheit für bedeutende Forderungen Preußens an Spanien seit dem Jahre 1703 besetzt. Im Jahre 1712 begannen zu Utrecht die Friedensunterhandlungen, deren Abschluss König Friedrich nicht erlebte. Er starb am 25. Februar 1713.

Friedrich Wilhelm I., sein Sohn und Nachfolger als König von Preußen, regierte vom Jahre 1713-1740. - Am 2. April 1713 unterzeichneten die kaiserlichen Gesandten zu Utrecht den Vertrag, wodurch Kaiser Karl VI. von Preußen für die erwähnten Schuldforderungen die vorhin schon erwähnten Gebietsteile, wozu auch das Amt Krickenbeck, und somit unser Ort gehörte, endgültig abtrat. - König Friedrich Wilhelm I. ließ nun am 19. Mai 1713 von Gelderland Besitz ergreifen, während die feierliche Huldigung am 13. September 1713 zu Geldern stattfand. König Friedrich Wilhelm I. starb am 31. Mai 1740; ihm folgte als König sein Sohn:

Friedrich II., welcher vom Jahre 1740-1786 regierte und am 17. August 1786 ohne Nachkommen starb. Ihm folgte sein Neffe, der Sohn seines Bruders, als:

Friedrich Wilhelm II. König von Preußen, von 1786 bis zu seinem Tode am 16. November 1797. - Doch nicht bis zu seinem Tode blieb er der Herrscher über unsere Gegend. Die 1789 in Frankreich ausgebrochene Revolution, die den dortigen Königsthron stürzte, brachte unserer Gegend große Leiden. Bereits am 16. Dezember 1792 fiel eine französische Armee in das von Truppen völlig entblößte Gelderland ein, die jedoch im Februar 1793 durch die Preußen vertrieben wurde. Aber schon im Herbste 1794 rückten die Franzosen abermals in unsere Gegend ein, um sich nunmehr für längere Zeit hier dauernd niederzulassen. Es begann nun die "französische Fremdherrschaft", welche von 1794 bis 1814 dauerte. Unsere Gegend gehörte von 1794 bis 1814 zur französichen Republik, und seit dem Jahre 1804, als Napoleon I. zum Kaiser und Frankreich zum Kaiserreiche erhoben wurde, zu diesem bis zum Jahre 1814. Der am 30. Mai 1814 zu Paris geschlossene Friede drängte Frankreich in seine alten Grenzen zurück, und vereinigte unsere Gegend wieder mit Preußen.

Friedrich Wilhelm III. König von Preußen seit 1797, der Sohn König Friedrich Wilhelm II., ergriff jedoch erst am 5. April 1815 Besitz vom Herzogtum Geldern, dessen Grenzen auf dem Wiener Kongresse Leider wieder verengt wurden. - Er starb am 7. Juni 1840. Ihm folgte sein Sohn:

Friedrich Wilhelm IV., König von Preußen, vom Jahre 1840 bis zu seinem am 2. Jan. 1861 erfolgten Tode. Auf dem Throne folgte ihm, da er kinderlos war, sein Bruder:

Wilhelm I. als König von Preußen seit 1861. - Als "Prinz-Regent" hatte er bereits am 9. Okt. 1858 von seinem erkrankten Bruder die Regierung des Landes übernommen. Am 18. Jan. 1871 wurde er zugleich "deutscher Kaiser". Ihm war es beschieden, am 11. Juni 1879 seine goldene Hochzeit feiern zu können. Er starb am 9. März 1888 in dem außergewöhnlich hohen Alter von beinahe 91 Jahren. Ihm folgte sein Sohn:

Friedrich III. als deutscher Kaiser und König von Preußen, vom 9. März bis 15. Juni 1888. Ein tückisches, unheilbares Leiden raffte ihn im besten Mannesalter von 56 ½ Jahren, am 15. Juni 1888 hinweg. Sein Nachfolger ist sein Sohn, unser jetziger glorreich regierender Landesvater:

Wilhelm II., Deutscher Kaiser und König von Preußen, seit dem 15. Juni 1888, geboren am 27. Januar 1859. - Kronprinz des deutschen Reiches und von Preußen ist gegenwärtig dessen Sohn Wilhelm, geboren am 6. Mai 1882.

König Friedrich Wilhelm I. von Preußen (1713-1740), der zweite preußische König, nahm am 19. Mai 1713 durch den Kommandanten von Wesel, Johann Sigismund von Heiden und den Vizekanzler von Cleve, Reinhard von Hymnen, Besitz vom Gelderlande worauf am 13. Sept. desselben Jahres die feierliche Huldigung zu Geldern gehalten wurde. Lobberich erfreute sich nun zwar 50 Jahre der Segnungen des Friedens, jedoch war inzwischen seine Lage keineswegs eine erfreuliche. Schwere Schulden lasteten auf der Gemeinde Lobberich, wie auf alle Gemeinden der Ämter Krickenbeck, Geldern, Straelen, Wachtendonk und Kessel. Im Jahre 1713 betrugen die Schulden der Gemeinde Lobberich nicht weniger als 55 128 Gulden an Kapital und 2328 Gulden an rückständigen Zinsen. In demselben Jahre betrug die Schuldenlast der übrigen Gemeinden des Amtes Krickenbeck:

  • Viersen 227 773 Gulden an Kapital und 16 241 Gulden an rückständigen Zinsen;

  • Grefrath 162 970 Gulden an Kapital und 5 982 Gulden an rückständigen Zinsen;

  • Wankum 104 305 Gulden an Kapital und 2 015 Gulden an rückständigen Zinsen;

  • Hinsbeck 52 710 Gulden an Kapital und 2 015 Gulden an rückständigen Zinsen;

  • Herongen 18 607 Gulden an Kapital und 466 Gulden an rückständigen Zinsen;

  • Leuth 17 668 Gulden an Kapital und 603 Gulden an rückständigen Zinsen.

Hierzu kam ein großer Steuerdruck und musste auch noch bis zum Jahre 1719 an durchziehende Truppen viele Dienste geleistet werden. Am 15. Oktober 1725 nahmen die "sämtlichen Schöffen und Geschworenen der Herrlichkeit und des Kerspels Lobberich" ind "hochdringender Not" von den Eheleuten Heinrich Berten und Stinken, seiner Ehefrau 700 Reichsthaler, den Reichsthaler zu 60 Stüber klevisch gerechnet auf, welche sie zum Besten der Gemeinde, zur Bezahlung von Boden und Subsidien anwandten. (Original-Urkunde auf Pergament, mit anhängendem Schöffensiegel in grünem Wachs im Besitze des Verfassers.) Sodann in den Jahren 1724, 1726 und 1727 litten die Feldfrüchte der Gemeinde Lobberich viel durch Hagelschlag. Pfarrer P. Jakobus Klöcker, der von 1724 bis 1728 der Gemeinde vorstand, hat uns über diese Unglücksjahre folgende Aufzeichnungen gemacht): "1724, die Nacht zwischen dem 16. und 17. may ist ein solcher harter Frost eingefallen, dass die Blumen, Roggen und andere Fruchten hiesiger Orten nit allein, sondern auch in anderen umliegenden Oerteren dadurch meistens in der Blüth verdorben seynd, darzu die außgehende Zeit und den ganßen Sommer hindurch eine solche große Hiß gewesen, dass alle Fruchten, absonderlich das Korn, Weitzen und Hafer, und den Flachs dadurch vernothreift, dabeneben den 12. Juni, des montags nach Heil, Dreifaltigkeit sonntags, solch erschröcklich Donnerwetter, Blitz und Hagelschlag gewesen, dass der Roggen und andere Fruchten, ringsumb gänzlich dadurch fort zerschlagen und verdorben sind, also dass auß vielen Platzen das Korn nit einmahl das Droschen wert gewesen ist, und durchgehens man auß der veven Kein l fl. Auß wenig Platzen zwei oder vier firt gehabt hat; der Buchweiß und Hafer hat noch passirt, der frühe Flaß ist auch nit sehr nutz gewesen, der Spete aber ist noch ziemlich gewesen, und hat der Stein des späten sieben bis acht Schillingen gegolden, wenig aber sind der gewesen, so solches gehatt haben, in summa eine große armseligkeit ists darum unter den menschen gewesen." -

"1726, den 18. May, ist ein solch heufiger und großer Hagelsteinschlag dahier gewesen, dass in einem halben firtel stund aliges Korn in hiesgm Kirspel zerschlagen und verdorben ist, absonderlich im lendener und Kirchenfeld, also dass ich von zwölf morgen Korn nit einmahl gut strohe, geschweigen einige frucht behalten hab. Hafer, Flachs und Gerst hat zwar auch viel gelitten, ist aber noch etwas davon zu gut kommen. Dieser Hagelschlag hat auch Breil, Boißheim, Bracht und Greffrat hart getroffen, Hinsbec aber ganß wenig, ahn einer seith, nach der windmühlen." 1727, den 18. Juni, und die zwölfte nachmittagsstund, ist wiederum von Breil über ein soll erschröckliches donnerwetter und hagelschlag und waßerguß hierüber kommen. So biß Halber vier uhr nachmittags gewehret, dass nit allein die winterfruchten, so in gewünschtem stand waren, sondern auch die sommer früchten allzu mahlen gänßlich zerschlagen und ruinirt worden seind, mit allen in hiesigem Kirspel, sondern auch zu Breil, Bosheim, Hinsbec, zum theil Dülcken, Virschen und Greefrath guten theils ahn einer seithen, aber der he. Pastor von greefrath und anderer besitzer das feld vom laußerbaum nach grefrath und dem wedenhof (Pastorat) schier nichts gelitten; hier aber alles verdorben, absonderlich im Bockedt und Köniß, woselbsten die leuth auf die fulleren (Söller) sich vor dem großen waßers haben müssen retioriren, und etlische vermeint, dass menschen und viehe würden müssen ertrinken, und die häuser wegtreiben, wie dan gerard pauls dem Burgeme (ster auf Paulshof zu Bocholtz) fünf und dreißig Hammelschaf ersoffen seind." (Mehr oder minder durch Hagelschlag wurden strichweise Teile Lobberichs am 17. Mai 1890, Mittwoch de. 1. Juli 1891 und Montag 27. Aug. 1894 betroffen; ebenfalls die Gemeinden Leuth, Hinsbeck und Kaldenkirchen. - Das schrecklichste Unwetter war das am 1. Juli 1891. Dasselbe betraf namentlich die Kreise Kempen, Geldern, Krefeld, M.-Gladbach und Essen. Im Kreise Geldern wurde in den Gemeinden Hinsbeck, Leuth, Wankum, Wachtendonk durch Hagelschlag die Ernte fast total vernichtet. Im Kreise Kempen erlitten Lobberich, Kaldenkirchen und Grefrath großen Schaden durch Hagelschlag. In Boisheim, Brüggen, Dülken-Land, Grefrath und Kaldenkirchen richtete ein zu gleicher Zeit herrschender Wirbelwind großen Schaden an. In Hinsbeck zerschlug der Hagel sämtliche Ziegeldächer und Fensterscheiben der Westseite, ebenfalls verlor Leuth an der Westseite sämtliche nicht geschützte FensterscheibenJ

Am nachteiligsten aber für den Wohlstand des Volkes waren nach dem Jahre 1713 die damaligen gewaltigen Werbungen. Bekanntlich hatte der neue Landesherr Geldern`s, der zweite preußische König Friedrich Wilhelm I., eine außerordentliche Liebhaberei für große Soldaten und durchzogen Werber nicht bloß unser deutsches Vaterland, sondern auch England, Schweden und Holland, um lange Soldaten für den König zu gewinnen, wobei sie sich große Gewalttätigkeit zu Schulden kommen ließen. Die im Solde des Königs stehenden Werber sollten eigentlich, - wie auch ihr Name schon besagt, - große junge Leute käuflich erwerben, dieselben wurden aber vielfach mit List oder Gewalt von denselben festgenommen und nach Wesel oder Berlin transportiert, wo dieselben lange Jahre als Soldaten verbringen mussten. - Auch unsere Gegend wurde von den Werbern hart heimgesucht und fürchteten sich junge Leute vor ihnen so sehr, dass sie es nicht wagten, abends allein auszugehen, manche sogar die Heimat verließen und nach sicheren Orten sich hinbegaben. Fast in jeder Gemeinde hier am Niederrhein sind noch "Werberstücke" bekannt. Von Lobberich speziell folgende: In einem Jahre am Abende des Kirmestages drangen die Werber in das Tanzlokal des jetzigen Hotel "Kessels-Bispels" ein und ein panischer Schrecken ergriff die anwesende männliche Jugend, dass Niemand es wagte, das Lokal zu verlassen. Die Geistesgegenwart einer jungen Dame hatten hier verschiedene Jünglinge ihre Freiheit zu verdanken. Diese verließ allein das Lokal, eilte in die Küche und ergriff den Pfefferbehälter. Als sie zurückkam teilte sie ihren Freundinnen ihren Plan und den Inhalt der Pfefferdose mit. Auf ein bestimmtes Zeichen stürzten die genannten Damen je auf einen der verblüfften Werber los und warfen ihnen den Pfeffer in die Augen. Während der nun folgenden drolligen Szene hatten alle Anwesenden Zeit in Hülle und Fülle, um sich aus dem Staube zu machen. In der Hondschaft "Dyck", in der Nähe der sogenannten "Pletschmühle", hatten sich in den letzten Jahren der Werberzeit, mehrere junge Leute auf einem Bauernhofe versammelt, als ihnen die Mitteilung wurde, dass unter der großen, rauen Hecke des Baumgartens, am Heimwege mehrere Werber einigen von ihnen auflauerten. Sogleich wurde ein "nicht brauchbarer" ausgesandt, noch eine Anzahl kampflustiger zu holen. Nachdem alle zusammen im Hause lange verweilt, brachen auch alle gleichzeitig geschlossen auf; da jedoch angesichts der Übermacht die Werber aus Furcht nicht aus ihrem Verstecke kommen durften, trieben die Burschen an der Hecke noch allerhand groben Unfug, welches die Herren für diesmal geduldig einstecken mussten.

In Betreff der militärischen Verhältnisse sei noch erwähnt, dass König Friedrich Wilhelm I. i. J. 1733 im ganzen Lande das "Kantonsystem" eingeführt hatte, dem gemäß jedes einzelne Regiment einen bestimmten Bezirk oder Kanton zu jährlichen Aushebungen angewiesen erhielt. Im Laufe der Zeit kauften sich die Orte Viersen, Hinsbeck, Leuth, Wankum und Herongen gegen Zahlung einer jährlichen Summe von 1800 Reichsthalern an die "Rekrutenkasse" hiervon los; dieses sogenannte "Werbefreiheitsgeld" betrug für Leuth jährlich ca. 390 Gulden. Trotzdem kamen aber auch in Leuth noch verschiedentlich gewaltsame Werbungen vor. Im Jahre 1748 trafen die Stände mit dem Könige Friedrich II. eine Übereinkunft, nach welcher auch die übrigen Teile unseres Gelderlandes gegen Entrichtung einer jährlichen Summe von 7200 Reichsthalern an die "Rekrutenkasse" von den Werbungen und Enrollirungen in ihren bisherigen Kantons befreit wurden. Die Aufbringung dieses Betrages geschah durch Erhebung sogenannter "Werbe-Freiheits-Gelder", zu denen jeder verheiratete Mann oder Witwer jährlich ungefähr 20 Stüber, jede Frau oder Witwe ungefähr 10 Stüber und jeder Sohn oder Knecht 33-46 Stüber beitragen mussten. Im Jahre 1788 fielen die "Werbe-Freiheits-Gelder" wieder fort und stellte das Gelderland die Mannschaften zu einem der drei in Wesel stehenden Regimenter in natura. Im genannten Jahre 1788 nämlich schlossen die Stände mit dem Könige Friedrich Wilhelm II. eine Konvention, nach welcher die "Werbe-Freiheits-Gelder" wegfallen, dagegen aber das Land die Mannschaften zu einem der drei in Wesel stehenden Regimenter in natura stellen sollte. Die Stände verpflichteten sich, zu diesem Zwecke jährlich 97 Mann anzuwerben und für jeden hieran etwa fehlenden Mann 100 Taler an die königliche "Werbe-Kasse" zu entrichten. Sie forderten durch ein besonderes Publikandum junge Leute von 15-30 Jahren zum Militärdienste auf, indem sie den Kapitulanten auf 10 Jahre ein Handgeld von 66 2/8, den auf 15 Jahre ein solches von 100 Reichstalern anboten. Der König erklärte hierbei durch Publikandum vom 18. Juli und 29. September 1789 ausdrücklich, dass jede gewaltsame Werbung untersagt sei. Von diesen von den Ständen Angeworbenen wurde gesagt: "sie dienten für das Land."

Im Jahre 1740 herrschte ein sehr strenger Winter.

Die Maas staute am 9. Januar, um erst am 12. März loszubrechen; dazu fiel im Mai noch sehr viel Schnee. (Auch der Winter des Jahres 1840 wird als ein strenger genannt.)

Nach langer Friedensruhe entstand der siebenjährige Krieg (1756-1763), welcher eine Folge der Eroberung Schlesiens war. Um diese schöne Provinz wieder zu gewinnen, hatte Oestereich mit Frankreich, Russland, Schweden, Polen und Sachsen im Geheimen ein Bündnis abgeschlossen. König Friedrich II. von Preußen, welcher hiervon die genaueste Kenntnis hatte, wartete die Kriegserklärungen seiner Gegner nicht ab und ging bereits, als sie noch rüsteten, zum Angriff über, schon im August 1756 zog er in Sachsen ein, eroberte bald dies Land, und rückte dann auch gegen Böhmen vor. Während er selbst in den östlichen Provinzen kämpfte, stand ein anderes preußisches Korps mit den Hannoveranern und Braunschweigern in den westlichen. Im Februar des Jahres 1757 rückte eine starke französische Armee unter Führung des Marschalls d` Eftrèes gegen Maas und Rhein vor und nahm in kurzer Zeit die preußischen Länder Geldern, Cleve, Mörs und Mark in Besitz. Zwar lieferte der Herzog Ferdinand von Braunschweig den Franzosen am 23. Juni zwischen Krefeld und Willich die so genannte Schlacht bei Krefeld, in der die Franzosen eine entscheidende Niederlage erlitten, aber der Uebermacht gegenüber war er genötigt, im August den Rückzug über den Rhein anzutreten. Sechs Jahre blieb unsere Gegend unter Herrschaft der Franzosen, welche die empörendsten Bedrückungen sich erlaubten. Unglaubliche Kontributionen wurden ausgeschrieben und ohne Nachsicht eingetrieben, Getreide, Schlachtvieh u. f. w. mussten in unerhörter Weise geliefert werden, Lazarette und Magazine wurden angelegt, die Bewohner zu zahllosen Hand- und Spanndiensten herangezogen und mit schweren Einquartierungen belästigt. Durch den Armeeintendanten Baron de Lucè wurden bereits im April 1757 500,000 Rationen Fourage für die Kavallerie vom Lande verlangt. Die Bemühungen der ständischen Deputierten, eine Reduktion dieser bedeutenden Lieferung herbeizuführen, scheiterten gänzlich und so waren dieselben genötigt, zur unverzüglichen Herbeischaffung des Geforderten mit Unternehmern zu verhandeln. Die dazu nötigen Gelder mussten bei der Kreditlosigkeit der Provinz im Auslande durch Ausschreibung auf die Gemeinden des Landes aufgebracht werden. Am 11. Mai verlangten die Deputierten vorläufig 180,000 Gulden klevisch, die binnen fünf Tagen auf dem "Hause Arcen" (bei Venlo-Arcen) bezahlt werden mussten. Diese Summe jedoch genügte zum Ankauf der Fourage nicht und da vom französischen Intendanten nachträglich noch eine bedeutende Anzahl von Rationen für durchmarschierende und für die vor der Festung Geldern liegenden Truppen bei Strafe militärischer Erekution vor Ablauf von 10 Tagen verlangt wurde, so beschlossen die Landstände am 21. Juni nochmals 140,000 Gulden, zahlbar in acht Tagen auf das Land auszuschreiben. Im Herbste des Jahres 1757 wurde vom Intendanten eine Geldkontribution von nicht weniger als 220,000 Reichsthalern zur Unterhaltung der Armee während der Winterquartiere gefordert und am 17. Sept. von den Ständen auf das Land verteilt. Zu dieser Summe musste das Amt Krickenbeck beitragen wie folgt:

  • Lobberich 6950 Reichsthaler;

  • Viersen 13000 "

  • Grefrath 8100 "

  • Hinsbeck 5300 Reichsthaler

  • Leuth 3300 "

  • Wankum 4350 "

  • Herongen 600 "

Zur Aufbringung dieser bedeutenden Summe sahen sich die einzelnen Gemeinden genötigt, bei den Klöstern und Privaten Kapitalien aufzunehmen. Auch musste das Land noch Schlachtvieh liefern. - Im Jahre 1758 wurde der Rest der im vergangenen Herbste ausgeschriebenen Geldkontribution eingetrieben und außerdem noch verlangt, am 2. Januar 1500 Malter Roggen und 500 Malter Weizen, wofür eine Entschädigung in Aussicht gestellt wurde, - am 29. April 24,000 Bund Stroh, am 12. Mai 16,000 Rationen Fourrage, am 19. Oktober für die diesjährigen Winterquartiere 406,440 Rationen Fourage, jede Ration zu 2/3 Scheffel Hafer, 4 Pfd. Roggen, 12 Pfd. Heu, 10 Pfd. Stroh und 400 Klafter Holz bewilligt wurden um am 3. Dezember 50,000 Gulden klevisch auf Abschlag der Summe, welche die Landschaft dem Herrn Magnée verschuldete, am 11. Dezember an die Stelle des sogenannten arrondissement général 357,000 Rationen Fourage und 100 Klafter Holz zu liefern. Außerdem wurden an einzelne Gemeinden noch besondere Anforderungen gestellt. So musste z.B. das Amt Krickenbeck im Oktober und November 1757 Betten, Leinwand und sonstige Utensilien im Werte von 4748 Reichsthaler an das Lazarett zu Lobberich liefern. Dieses muß ein sehr bedeutendes Lazarett gewesen sein, denn der Viersener Scheffen Johann Menghius sagt uns, wie er im Jahre 1757 während mehrerer Monate fast jede Woche "Betten, Küssen, Laken, wollene Decken, Pottöfen, Pfeifen, Bettstätten, Stroh, Holz, alte Leinwand und Charpie mit 20 Karren nach Lobberich zum Kriegslazarett gebracht habe. Während des Winters erhielten fast alle Orte starke Einquartierungen. Infolge dieser anhaltenden und bedeutenden Kontributionen war das arme Gelderland so erschöpft, dass von dem im Herbste 1757 für die Winterquartiere ausgeschriebenen 220,000 Reichsthalern zu Anfang des Jahres 1759 kaum ein Drittel bezahlt war. Der Kriegskommissar de Gayot verlangte jetzt die sofortige Zahlung der von dieser Summe noch rückständigen Beträge, unter der Drohung, im entgegengesetzten Falle die Angesehensten unter den Eingesessenen zu verhaften und das Land durch Truppen zu executieren. Um dieser Gewaltmaßregel zuvorzukommen, riefen die ständischen Deputierten die Hülfe des französischen Kriegsministers, des Herzogs von Belle-Isle an, indem sie ihm weitläufig den jammervollen und traurigen Zustand des Landes vor Augen legten. Es wurde ihnen hierauf ein Ausstand bis zum 20. Februar bewilligt. Da jedoch bis zu dieser Zeit die Zahlung nicht erfolgte, wurden die Zahlung nicht erfolgte, wurden die Deputierten von dem General de Rigal mit sofortiger Verhaftung bedroht. Diese erklärten sich bereit, ein für allemal 26000 Reichthaler aufbringen zu wollen, wenn man das Land fortan mit Kontributionen verschonen wollte. Diesen Entschluß teilten sie dem Intendanten mit, unter der Bemerkung, dass sie bei Ablehnung desselben sich in das Aeußerste, das er über sie ergehen lassen würde, ergeben müssten. Der Intendant nahm die angebotene Summe vorläufig in der Voraussetzung an, dass sie innerhalb 14 Tagen aufgebracht werden würden. Am 24. Februar 1759 teilten die Deputierten durch gedrucktes Cirkular dieses den Gemeinden mit. Inforlge neuer Requisitionen, die bald nachher an die eroberten Provinzen Geldern, Cleve, Mark und Mörs gestellt wurden, erklärten dieselben sich bereit, dem, Intendanten monatlich ein bestimmtes Firum, das für das Land Geldern 4250 Reichsthaler betrug, zahlen zu wollen. Der Kriegsminister verwarf nicht allein diesen Vorschlag, sondern erteilte den Auftrag auf die genannten vier Provinzen eine Kontribution von 3 735 331 Reichsthl., wovon 733.333 auf Geldern fielen, auszuschreiben und mit der größten strenge einzufordern. Um dem so drohenden gänzlichen Ruin zuvor zu kommen, sandten die Stände der vier Provinzen den Marquis Franz Heinrich von Hoensbroech, Kommandeur des Deutschordens, als Bevollmächtigten an den französischen Hof, um entweder auf Grund ihres eben gedachten Vorschlages, oder auch unter noch ungünstigeren Bedingungen eine Uebereinkunft abzuschließen. Am 10. November 1759 kam zwischen ihm und dem Kriegsminister zu Versailles eine solche zu Stande, nach welcher die vier Provinzen zusammen 600 000 Rationen Fourage vor dem 1. Mai künftigen Jahres liefern und 3 Millionen Livrees oder 916 666²/3 Reichsthaler in fünf Terminen bis zum 1. März des künftigen Jahres zahlen sollten. Nach Erfüllung dieser Verpflichtung sollten die Provinzen zusammen monatlich 250 000 Livres für die Dauer des Krieges und Fourage nach dem Bedürfnisse der Armee entrichten. Hiergegen wurde den Ländern gänzliche Befreiung von allen weiteren Requisitionen zugesagt. Die Höhe dieser Kontribution begründete der Kriegsminister unter Hinweis auf die bedeutenden Rückstände, welche die Intendantur noch von allen Provinzen aus dem vorigen und dem laufenden Jahre zu fordern habe. Der Anteil der Provinz Geldern an der Kontribution von 3 Mill. Livres betrug 448 984 L. Bereits zu Anfang des Jahres 1760 war die von allen übrigen Landen am meisten von den Franzosen heimgesuchte Grafschaft Mark nicht mehr im Stande, ihren Anteil an den fälligen Kontributionen zu zahlen. Es wurde jetzt die Provinz Geldern auf Grund der im Vertrag von Versailles übernommenen solidarischen Verpflichtungen aufgefordert, jenem Lande einen Vorschuss von 270,000 Livres zu leisten. Die geldern`schen Stände glaubten jedoch dieses Ansinnen wegen der kaum aufzutreibenden Kontributionen des eigenen Landes zurückweisen zu müssen. Erst nach langen, eindringlichen Vorstellungen seitesn der klevischen Regierung und der klevisch- mörsischen Stände und mit Rücksicht auf die sämtlichen 4 Provinzen bevorstehende militärische Exekution, ließen sie sich bewegen, zu Gunsten jener Grafschaft eine Zahlung von 235,000 Livres zu leisten. In der Tat hatte bereits eine zu Cleve liegendes Dragonerregiment den bestimmten Befehl erhalten, am 28. Februar zur Exekution nach Geldern aufzubrechen. Am 18. Juni schlossen die Stände der 4 Provinzen wiederum mit dem Kriegsminister eine Konvention auf 1 Jahr. Der König von Frankreich setzte die Höhe der Kontribution, "um die Provinzen, wo er Krieg zu führen gezwungen sei, günstig und human zu behandeln," auf nicht weniger als 3 Millionen Livres fest, während die Fourage auf 600,000 Rationen bestimmt wurde.

Die Kontributionen für die Jahre 1761 und 1762 betrug, zufolge Uebereinkunft der geldern`schen Deputierten mit dem französischen Intendanten, jährlich 540,000 Livres, 200,000 Rationen Fourage und 25,000 Bund Stroh, welche in monatlichen Raten entrichtet werden sollten. Im November 1762 verlangte der Intendant de Fumeron zu Wesel die sofortge Zahlung der Geldkontribution bis zum 1. Mai 1763 im Betrage von 176,881 Livres. Die ständischen Deputierten des Landes Geldern stellten dem selben die Unmöglichkeit vor, bei den gänzlich erschöpften Mitteln des Landes einer solchen Aufforderung Genüge leisten zu können. In diesem schwierigen Augenblicke sehen wir den Intendanten zu einem Gewaltakte übergehen, wie die Geschichte unseres Landes keinen zweiten kennt. Es war in der Nacht vom 20. auf den 21. Dezember als die ständischen Deputierten mit ihrem Syndikus, mehreren Rentnern und Kaufleuten verhaftet und am folgenden Morgen mit einer Exkorte von 50 Schweizer Grenadieren nach Wesel gebracht wurden. Der Militärintendant ließ die Gefangenen vor sich führen und verlangte nochmals die sofortige Zahlung unter der Drohung, sie am folgenden Tage nach Frankreich transportieren zu lassen. Die Deputierten setzten dem Intendanten nochmals die gänzliche Unausführbarkeit seiner Forderung auseinander und erklärten ihm, dass sie daher alles über sich ergehen lassen müssten, was er über sie und ihre Mitgefangenen beschließen würde. Bis zum 23. beharrten die Deputierten bei ihrem Entschlusse. An diesem Tage gegen Mitternacht ließ der Intendant dieselben wieder vor sich führen und eröffnete ihren, dass er sie wegen ihrer großen Hartnäckigkeit am folgenden Tage nach Frankreich bringen lassen werde, dass 2 Regimenter Dragoner bereits Befehl erhalten hätten, sofort die Provinz Geldern zu besetzen, dass den Kaufleuten ihre Waren und Bücher weggenommen werden sollten und endlich, dass das Land noch weit Schlimmeres zu gewärtigen habe. Auf diese Drohung hin ließen die Deputierten sich zu dem schriftlichen Versprechen bewegen, dass die verlangten Gelder präcise am 30. des Mts. in Wesel ausgezahlt werden sollten. Gegen diese Verspflichtung erhielten die Gefangenen ihre Freiheit zurück. Um dem gänzlichen Ruin des Landes zuvorzukommen, beschlossen die ständischen Deputierten am Weihnachtstage den zweiten Termin der Subsidien sofort auszuschreiben. Durch ein gedrucktes, per Eftaffette versandes Plakat ließen sie alle Gemeinden auffordern, innerhalb zweimal 24 Stunden ihren Anteil an dieser Kontribution auf jede ihnen geeignet scheinende Weise einzutreiben. Zugleich wurden der Landrentmeister Portmans und der Amtsempfänger Coninx autorisiert, sowohl der Vorsteher, als auch die Vornehmsten der Gemeinden, welche dieser Aufforderung nicht zur Zeit nachkommen möchten, durch militärische Exekution nach Geldern bringen zu lassen, um dieselben nötigen falls als Geißeln zu stellen. Außerdem sahen die Deputierten sich genötigt, 41 000 klevische Gulden, die zur Aufbringung der Fourage noch erforderlich, leihweise von einzelnen Gemeinden für die Rechnung des Landes erheben zu lassen. Diese Summe musste innerhalb 24 Stunden aufgebracht werden, widrigenfalls die oben angedrohte Strafe erfolgen sollte. Nur mit der größten Mühe gelang es, diese Geldsumme aufzutreiben, und so noch größeres Unheil von dem Lande abzuwenden. Zu dieser Zwangsanleihe hatten aus dem Amte Krickenbeck beizutragen:

  • Viersen 3000 Gulden

  • Lobberich 2000 "

  • Hinsbeck 2000 "

  • Wankum 2000 "

  • Leuth 1000 "

Sechs Jahre lang hatten die Fanzosen auf diese Weise unser Land systematisch ausgebeutet und die Einwohner bis auf den letzten Blutstropfen ausgesogen, als endlich die lange ersehnte Stunde der Befreiung schlug. Am 15. Februar 1763 schlossen König Friedrich II. von Preußen und die österreichische Kaiserin Maria Theresia den Hubertusburger Frieden, wodurch der Besitzstand, wie er vor dem Kriege war, wieder hergestellt wurde und somit auch unsere Gegend wieder unter preußische Herrschaft kam. Die materielle Lage Lobberichs war aber damals keineswegs erfreulich, und die Kapitalschuld hatte bedeutend zugenommen. Lobberich hatte während des siebenjäjrigen Krieges an Kapitalien aufgenommen:

  • 1757 - 2843 1/3 Reichsthaler,

  • 1758 - 9000 "

  • 1759 - 1450 "

  • 1760 - 2070 1/3 "

  • 1761 - 1400 "

  • 1762 - 2350 Reichsthaler

Summa 19113 5/6 Reichsthaler

Nicht besser waren das ganze Herzogtum Geldern und das Amt Krickenbeck weggekommen. Die übrigen Gemeinden des Amtes Krickenbeck hatten in den Jahren 1757 - 1762 folgende Kapitalien aufgenommen:

  • Viersen 25744 2/3 Reichsthaler

  • Grefrath 15549 ½ "

  • Hinsbeck 13085 1/3 "

  • Wankum 8218 "

  • Leuth 11833 "

  • Herongen 2460 "

Als Mittel zur Entlastung der Gemeinden wurde i. J. 1674 von den Landständen und der Kriegs- und Domänen-Kommission zu Geldern eine Reduktion der Zinsen vorgenommen und der Verkauf entbehrlicher Gemeindegründe für gut befunden:

Im Jahre 1789 brach in Frankreich jene denkwürdige Revolution aus, welche die bisherige Ordnung in Kirche und Staat gewaltsam über den Haufen warf, und auch unsere Vorfahren hier zu Lande tiefe Wunden schlug. Bereits am 16. Dezember 1792 drang der General de la Marliere mit der Avantgarde der französischen Nordarmee in das von Truppen ganz verlassene Gelderland und schlug sein Hauptquartier bei Straelen auf. Darauf verlangte er vom Herzogtum Geldern eine Kriegssteuer von 200,000 holländische Gulden und drohte, falls jene Summe nicht baldigst entrichtet werde, den Personen, welche als Geiseln in Haft genommen, die Freiheit nicht wiederzugeben und das ganze Land verheeren zu lassen. Der Beitrag der Gemeinde Lobberich zu dieser Brandschatzung betrug 6450 Gulden holländisch. Der Beitrag der übrigen Gemeinden des Amtes Krickenbeck betrug für

  • Viersen 12100 holländische Gulden

  • Grefrath 7500 " "

  • Hinsbeck 5000 " "

  • Leuth 3100 " "

  • Wankum 4150 " "

  • Herongen 700 " "

Anfangs Februar 1793 wurde de la Marliere durch die Preußen aus hiesiger Gegend vertrieben, doch neigte im folgenden Jahre das Kriegsunglück sich wieder auf die Seite der Franzosen. Im Oktober 1794 drangen diese abermals nach Gelderland ein und behaupteten sich nun hier bis zum Jahre 1814. In der ersten Zeit nach Ankunft der Franzosen folgten Truppendurchzüge, Einquartierungen, Kontributionen, Lieferungen und Dienstleistungen ununterbrochen aufeinander, wodurch die Schuldenlast bedeutend vergrößert wurde. Bereits am 22. Dezember 1794 schrieben die franz. Volksrepräsentanten eine Kriegskontribution von 25 Millionen Livres auf die eroberten Länder aus, wovon 4 Millionen auf den Bezirk Geldern fielen, deren Zahlung in klingendem Gelde binnen Monatsfrist erfolgen sollte. Die Bezirksverwaltung von Geldern verteilte ihren Anteil in der Weise, dass 1,450,000 Livres auf die Geistlichkeit, 900,000 Livres auf den Adel und 1,650,000 Livres auf die Stadt- und Landgemeinden fielen. Wegen der gänzlichen Erschöpfung der eroberten Landesteile infolge von Kriegsverheerungen, bedeutenden Natural-Lieferungen usw. wurde der Betrag dieser Kriegskontribution am 10. Februar 1795 auf 8 Mill. Herabgesetzt. Außerdem wurden alle bisherigen Steuern, alle geistlichen und weltlichen Zehnten forterhoben und mit der größten Strenge beigetrieben; alle Güter der Geflüchteten teils zur Verpachtung, teils zum Verkaufe für die Kassen der Republik ausgesetzt; zum Unterhalt und zur Bekleidung der Armee bedeutende Requisationen an Fourage, Getreide, Schlachtvieh, Schuhen und sonstigen Kleidungsstücken ausgeschrieben (Gelderland hatte auf einmal allein 10,000 Hemden zu liefern, wozu jede Gemeinde ihren Anteil gab) und die Einwohner durch schwere Einquartierungen und Vorspanndienste auf`s äußerste belästigt. So beschloß z.B. die Zentral-Verwaltung infolge einer Aufforderung des Volksrepräsentanten Frecine am 13. Januar 1795 (24. Nivose Jahr 3 d. Regl.) dass vom 20. des Monats an täglich bis auf weiteres 3,000 Zentner Getreide, 5,000 Zentner Hafer, 60,000 Rationen Heu, 70,000 Rationen Stroh und das 8. Stück ihres Viehes in Armee-Magazine geliefert werden sollten. Die Zentralverwaltung verteilte diese Lieferungen auf die verschiedenen Bezirke, diese auf die Einzelnen Kantone und Gemeinden. Das überaus erschöpfte Land war nicht im Stande, diese Requisitionen so bald aufzubringen, weshalb die höheren Machthaber bald zu Gewaltmaßregeln griffen. Am 28. Januar 1795 musste von jeder Gemeinde der Bürgermeister oder ein Schöffe zu der Bezirksverwaltung nach Geldern kommen, um sich wegen nicht pünktlicher (am 13. Januar geforderten) Lieferung seines Ortes zu verantworten und zugleich ein Verzeichnis der Säumigen vorzulegen. Der National-Agent Malraison erklärte in dem Einberufungsschreiben, dass er aus jedem Kanton einen der am meisten Schuldigen festnehmen und dem Revolutionsgericht zur Bestrafung überliefern werde. Derselbe ließ in der Tat am 15. Februar die Administration der Bezirksverwaltung von Geldern gefänglich einziehen, um hierdurch die Einwohner zur prompten Lieferung zu veranlassen. Außerdem requirierte der Nationa-Agent Malraison um dieselbe Zeit noch vom Bezirk Geldern 25,000 Paar Schuhe und der Kriegs-Kommissar Pety eine bedeutende Anzahl Betten für das Hospital zu Venlo. Der Verlust, den die ganze Provinz Geldern vom Einmarsche der Franzosen an bis zu Frieden von Basel (5. April 1795) also binnen 6 Monaten, durch Lieferungen von Frucht, Fourage, Pferden, Schlachtvieh, Schuhen, Holz, Kleidungsstücken und Lebensmitteln erlitt, betrug zusammen nicht weniger als 1,974,481 Gulden holländisch. In Folge dieser bedeutenden Natural-Lieferungen entstand eine solche Teuerung, dass z.B. das Malter Roggen, den für die damalige Zeit außerordentlich hohen Preis von 20 Gulden erreichte.

Die Zahlung dieser Lieferungen erfolgte durch "Ussignaten", ein Papiergeld, das schon im Herbste 1794 in Frankreich massenhaft ausgegeben worden war, fortwährend im Werte sank, zuletzt gar nichts mehr galt und heute noch massenhaft in historischen Sammlungen zu sehen ist. Bei Besetzung unseres Landes wurde demselben Zwangskours beigelegt. Jeder war bei schwerer Strafe verpflichtet, diese Geldzeichen zum vollen Nennwerte in Zahlung zu nehmen, ohne jedoch für gekaufte Waren einen höheren Preis, als in klingender Münze, berechnen zu dürfen. Am 19. Dezember 1794 ließ der General Vandamme durch die klevische Munizipalität verkündigen, dass kein Einwohner bei Lebensstrafe die Annahme von Ussignaten verweigern dürfe. Nach dem Beschlusse der Volksrepräsentanten vom 14. November 1794 musste sogar das in städtischen Kassen befindliche und gerichtlich deponierte klingende Geld an die Zahlmeister der Armee gegen Ussignaten umgetauscht werden. Um einer Preiserhöhung von Waren und Lebensmitteln vorzubeugen, wurde das in Lille für jede einzelne Ware festgesetzte Maximum als Preis vorgeschrieben. Die Bezirksverwaltung von Geldern erließ am 6. Mai 1795 (17. Floreal 3. J. d. Regl.) die Verfügung, dass alle diejenigen, welche seit Verkündigung obigen Beschlusses aus irgend einer Kasse des Bezirks klingendes Geld erhalten hatten, solches binnen 24 Stunden gegen Ussignaten wieder abliefern sollten, indem sie zugleich alle Kassenbeamte, welche diese Zahlungen willkürlich geleistet hatten, persönlich dafür verantwortlich machte. Am 25. April 1795 wurde der Zwangskours der Ussignaten aufgehoben, infolgedessen diese so im Werte sanken, dass z.B. 1 Pfd. Zucker 400 Livres, 1 Pfd. Seife 230 Livres in Ussignaten kostete. Wenige Monate nachher waren dieselben gänzlich wertlos, und unser Land erlitt einen Geldverlust, dessen Höhe unberechenbar ist.

Durch Dekret vom 23. Januar 1798 (4. Pluviose VI. J.d.R.) Gouvernements-Kommissar Rudler alle bisherigen öffentlichen Verwaltungs- und Justizbehörden auf und teilte die Länder zwischen Rhein und Maas und Rhein und Mosel in 4 Departmente ein, nämlich in das der Roer, das der Saar, das des Rheines und der Mosel und das des Donnersberges. Zum Roer-Department gehörten die 4 Arrondissemente Aachen, Köln, Krefeld und Cleve. Jedes Arrondissement bildete mehrere Kantone. Zum Arrondissemente Kleve zählten 10 Kantone, unter diesen der Kanton Wankum, welcher aus den Gemeinden Wankum, Straelen, Belden, Herongen, Hinsbeck, Leuth, Lobberich, Grefrath und Wachtendonk gebildet wurde. Mit dieser Landes-Einteilung wurde zugleich eine neue Organisation der Verwaltung und Reichspflege eingeführt. Jede Gemeinde unter 5,000 Seelen bekam als Vorsteher einen Munizipal-Agenten und einen Adjunkten und jeder Kanton für die bürgerliche Rechtspflege einen Friedensrichter. Die uralten Schöffengerichte nahmen damals ein Ende, bis sie nach nahezu 80 Jahren zu neuem Leben wieder erstanden. Gemäß Gesetz vom 17. Februar 1800 (28. Pluviose VIII) für die Rheinischen Departmente am 14. Mai erkündet, erhielt jdes epartment al höchste Behrde einen räfekten, jedes Arondissementinen Unterpräfekten, jede Stadt- und Landgemeinde unter 2500 Seelen einen "Maire" und einen "Adjunkten". In jeder Stadt- und Landgemeinde befand sich ein Munzipal-Rat, dessen Mitgliederzahl bei einer Bevölkerung bis zu 2500 Seelen 10 betrug. Die Maires, Adjunkten und Munizipalräte wurden vom Präfekten ernannt.

Ein Dekret vom 26. März 1798 hob alle Feudalrechte (Zehnte etc.) auf, und verlor hierdurch auch der Adel seine bisherigen gutsherrlichen Rechte, als Gerichtsbarkeit, Zehnte, Jagd, Dienste und dergleichen mehr. - Nach einem andern Dekret vom 2. April 1798 mussten alle öffentlichen religiösen Zeichen und Uebungen, also Wallfahrten, Prozessionen, Leichenzüge u.s.w. unterbleiben und wurden demzufolge die Kreuze an öffentlichen Wegen, auf Kirchhöfen und Kirchtürmen entfernt. Letzteres geschah zu Wankum am 5. August und in Grefrath am 8. August. Auch in Lobberich wurden auf dem jetzigen alten Friedhofe die Grabkreuze entfernt, und auch hier, wie an andern Orten der Umgegend, sind nicht alle zur alten Stätte zurückgekehrt, wie noch heute verschiedene, in Privatbesitz befindliche, uns belehren.

Als in Folge des Konsular-Beschlusses vom 9. Juni 1802 alle Klöster in den 4. Departmenten aufgehoben, ihre Mitglieder auf eine Pension gesetzt, und ihre Güter bald nachher verkauft wurden, traf das Los auch das mit Lobberich so eng verbundene Patronatsstift, die Abtei Knechtsteden, im Kreise Neuss, in der jetzigen Pfarre Straberg, (früher zur Pfarre Nievenheim gehörig) bei Dormagen gelegen.

Seitdem der französische Konsul Napoleon i. J. 1804 zum Kaiser erwählt war, mussten mehrere Lobbericher seinem Adler auf dem Kriegspfad folgen; verschiedene aber sahen die Heimat nicht wieder und fanden den Tod auf Spaniens Gefilden oder auf Russlands starrenden Schnee- und Eisfeldern. Leider sind uns die Namen dieser in französischen Diensten Gefallenen nicht aufbewahrt geblieben.

Napoleon erfocht Sieg auf Sieg, bis endlich seine Macht in der glorreichen Völkerschlacht bei Leipzig (18. Oktober 1813) vernichtet wurde. Bereits im Januar resp. in den ersten Tagen des Februar 1814 verließen die letzten französischen Truppen die hiesige Gegend und trafen bald darauf die ersten Kosaken ein. Nach dem Abzuge der Franzosen blieb die Lage der hiesigen Umgegend noch sehr gefährlich, da feindliche Truppen die nahe liegende, damalige Festung Venlo noch eine Zeit besetzt hielten und öfters Ausfälle auf Nachbarorte machten. So unternahmen sie am 2. Februar in Stärke von 3,000 Mann einen Streifzug nach Kaldenkirchen, nahmen dort 2 der Vornehmsten Bürger gefangen, zogen von da nach Leuth und zum Schlosse Krickenbeck, raubten auf dem Schlosse 16 Kühe und 1 Pferd. Mit dieser Beute kehrten sie nach Kaldenkirchen zurück, wo ihnen für Auslöse der beiden Gefangenen 100 Kronen gegeben wurden. Nach ihrem Abzuge blieben einige Wenige zurück und raubten bei A. Jansen und Herrn van Dinten alles, dessen sie habhaft werden konnten. Die zu Kaldenkirchen liegenden 500 Kasaken vermochten wegen ihrer Minderzahl nichts wider sie auszuwirken. Im Monat März machten die Franzosen einen Ausfall auf Straelen, plünderten daselbst bei Tagesanbruch mehrere Läden, nahmen 9 klevische Kosaken gefangen, und führten 16 Pferde mit sich weg, welche sie in Venlo für 1580 Gulden verkauften. Am 31. März zogen sie mit 800 Mann und 4 Kanonen auf Herongen und Wankum los und raubten hier 38 Kühe. In Herongen erschossen sie einen Mann, da dieser die Türe zuschließen wollte, weil seine Frau niedergekommen war. Zum Glück kamen preußische Schützen heran, welche auf die Plünderer losfeuerten und sie zum Rückzuge nach Venlo zwangen. Auch Tegelen, Horst, Venray und andere holländische Gemeinden hatten von den aus Venlo ausfallenden Franzosen viel zu leiden, die bis zum 7. Mai daselbst in Garnison liegen blieben. Am 30. Mai 1814 schlossen die Verbündeten, nachdem Napoleon am 12. April der Herrschaft hatte entsagen müssen, mit König Ludwig XVIII. von Frankreich den Frieden zu Paris, wodurch Frankreich seine alte Grenze vom Jahre 1792 zurückerhielt.

Während die europäischen Fürsten auf dem Kongress zu Wien tagten, kam plötzlich die Schreckensnachricht, Napoleon habe am 26. Februar 1815 die Insel Elba, wohin er hatte weichen müssen, verlassen, und die Zügel der Regierung über Frankreich wieder an sich gerissen. Eiligst richteten jetzt die Verbündeten gegen den Friedensstörer wieder ihre Heere aus. Junge Leute, welche früher unter französischem Banner dienten, wurden nun dem preußischen Heere einverleibt. Zudem wurden auch alle militärisch brauchbaren Mannschaften von 17-20 Jahren ausgehoben, und der Landwehr, welche damals auf Geheiß des Königs organisiert wurde, zugeteilt. In wenigen Wochen, während der sie sich tagtäglich in den Waffen üben mussten, hatten sie ihre militärische Ausbildung erlangt und marschierten dann unter dem Befehle des Majors von Schlechtendahl, dem das I. Rhein. Landwehr-Infanterie-Regiment anvertraut war, in Mitte Juli von Cleve aus bis in die Normandie; doch konnten sie wegen der raschen Abwicklung der Kriegsereignisse an glorreichen Taten keinen Anteil nehmen. Zwei Tage nach der für die Preußen zwar verlorenen, aber höchst ehrenvollen Schlacht bei Lingny (16. Juni), erfochten die Heere der Verbündeten einen glänzenden Sieg bei Waterloo oder Belle-Alliance, am 18. Juni und zogen bereits am 7. Juli triumphirend zum zweiten Male in die Hauptstadt Frankreichs ein. Im Januar 1816 langten die Landwehrleute wieder in der Heimat an und wurden gleich darauf nach Hause entlassen. - Es ist uns ebenfalls leider nicht überliefert worden, ob und welche Söhne Lobberichs in dem Feldzuge 1814-1815 den Ehrentod gestorben sind. - Ex-Kaiser Napoleon I. wurde jetzt zur Felseninsel St. Helena verbannt, wo er an einem Krebsübel, im stüstigsten Mannesalter von 53 Jahren, am 5. Mai 1821 starb.

Auf dem Wiener Kongress wurden die linken Rheinlande dem Könige von Preußen zuerkannt. Dieser nahm am 5. April 1815 Besitz vom Herzogtum Geldern, das jedoch damals bedeutend verkleinert wurde, indem nicht nur das Land Kessel, sondern auch alles Terrain, welches eine halbe Meile auf dem rechten Maasufer lag, davon getrennt wurde und an Holland fiel. Hierdurch wurde unser Gegend vollständig von der Maas abgeschnitten und des Handels auf diesem Flusse beraubt, dessen sich nun Holland ausschließlich bemächtigte. Gemäß Verordnung des Königs Friedrich Wilhelm III. vom 30. April 1815 wurde die ganze preußische Monarchie in Provinzen, Regierungsbezirken und Kreisen eingeteilt. Das ehemalige Herzogtum Geldern wurde dem Regierungsbezirke Cleve zugewiesen, der jedoch i. J. 1822 mit dem von Düsseldorf vereinigt wurde. Seit jener Zeit gehört die Gemeinde Lobberich zum Kreise Kempen.

Das Jahr 1816 war ein ungemein nasses Jahr, und weil die Ernte ganz missriet, entstand i. J. 1817 große Teuerung.

So sehr auch während des stürmischen Jahres 1848 verwegene Demagogen die große Masse des Volkes zur Empörung wider die Obrigkeit und zum Angriff auf das Eigentum Anderer durch allerhand Redekünste zu gewinnen suchten und der Geist der Unzufriedenheit in der verderblichsten Weise weit und breit um sich griff, so ist doch Lobberich damals in lobenswerter Ruhe geblieben und hat sich durch Liebe für Ordnung und Gesetz, durch patriotischen Sinn und treues Festhalten am königlichen Herrscherhause ausgezeichnet. Während an dem dänischen Feldzuge i. J. 1864 nur einige Söhne Lobberichs teilnahmen und auch gesund heimkehrten, so mussten am Kriege gegen Oesterreich i. J. 1866 die gesamte Wehrkraft Lobberich`s teilnehmen uns leider sollte eineer derselben die Heimat nicht mehr wieder sehen; er fiel aber nicht in einer Schlacht, sondern einer tückischen Krankheit, der Cholera, in einem Lazarett zum Opfer. Sein Name ist: H. Gruteser, gestorben den 15. September 1866.

Als im Jahre der alte Erbfeind Deutschlands, Frankreich, wieder unser Vaterland bedrohte, setzte unser König Wilhelm die ganze Armee in Kriegsbereitschaft und mutig folgte auch Lobberichs wehrkräftige Mannschaft wiederum dem Rufe des Landesvaters. Die Nachrichten von den herrlichen Siegen, welche Preußen und seine Verbündeten ununterbrochen erfochten, wurden - wie überall - auch hier in Lobberich mit großem Enthusiasmus augenommen, und, während die Söhne auf französischem Boden mit Todesverachtung sich in den Kugelregen stürzten, hielten die Väter daheim sich verpflichtet, auf dem Altare des Vaterlandes ebenfalls Ofper zu bringen. Sammlungen von Geld und Naturalien wurden veranstaltet und die reichhaltigen Erträge dem Unterstützungskomitee für den Kreis Kempen übermittelt. Während aus dem Kriege gegen Oestereich sämtliche Soldaten Lobberich`s, mit Ausnahme eines, in die Heimat zurückkehrten, starben aus dieser Gemeinde während des Feldzuges 1870/71 5 Söhne der Gemeinde den schönen Ehrentod für das Vaterland, von denen 2 in der Schlacht, 1 in Folge Verwundung, und 2 in Folge von Krankheiten zum frühen Ende ihrer irdischen Laufbahn gelangten. Ihre Namen sind:

N. van Dyck, gestorben den 2. August 1870 auf dem Ausmarsche.

Tilman Feikes, (aus der Sektion Bocholtz) fiel in der Schlacht von Gravelotte (bei St. Privat) am 18. August 1870.

Joh. Jos. Hoeren, geboren zu Lobberich den 1. November 1843, fiel bei einem Ausfalle der Franzosen aus der von den Verbündeten belagerten Festung Verdun, am 20. Oktober 1870. Er erhielt einen Schuß in die Brust, welcher das Notizbuch durchdrang. Dasselbe befindet sich im Besitze des Herrn Emil Hoeren in Lobberich.

Reinhold Adelen (aus der Sektion Dyck), geboren den 1. Februar 1847, starb infolge einer Verwundung im Lazarett zu St. Mihil am 9. November 1870.

Tilman Preuten, gestorben nach dem Waffenstillstande im Lazarett, am 1. März 1871.

Zum ehrenden Andenken dieser sechs Söhne Lobberichs, die in den Feldzügen der Jahre 1866 und 1870/71 ihr junges Leben gelassen und fern der Heimat, in fremder Erde gebettet sind, sowie den im Laufe der Jahre gestorbenen Mitgliedern des Vereins, ließ der Krieger-Verein zu Lobberich auf dem heimatlichen Friedhofe ein prachtvolles Krieger-Denkmal errichten, welches bei Gelegenheit des 27. Stiftungsfestes des Vereins, am Sonntag, den 21. Oktober 1900, Mittags ½ 4 Uhr, feierlich enthüllt wurde.

Nachdem am 18. Januar 1871 der König Wilhelm I. von Preußen zum Deutschen Kaiser proklamiert war, nahte im Frühjahr 1871 der so heiß ersehnte Frieden.

Im Jahre 1873 wurde hier ein Krieger-Verein gegründet, nachdem ein einige Jahre zuvor hier gegründeter Kriegerverein eingegangen war. Ebenfalls wurde nach der Feier der 25jährigen Wiederkehr der großen Tage von 1870/71 hierselbst noch ein Veteranen-Verein gegründet, dem alle Krieger aus den Jahren 1848/49, 1864 und 1870/71 beitreten können.

Gebe Gott, dass der Friede, wie er jetzt nunmehr schon 30 Jahre besteht, zur Wohlfahrt des gesamten Vaterlandes auf lange Jahre noch fortbestehe!


Inhalt

Link II: Teil. Innere Geschichte Lobberich's
Fünftes Kapitel: Die Verwaltung des Amtes Krickenbeck