Logo

Einundzwanzigstes Kapitel.

Die Vikarie oder Kaplanei und ihr Einkommen.

Zur Aushülfe in der Seelsorge stand dem Pfarrer zu Lobberich ein Kaplan zur Seite, der ebenso wie der Pfarrer aus den Mönchen der Abtei Knechtsteden genommen wurde, kein festes Einkommen hatte, vom Pfarrer unterhalten wurde und im Pfarrhause wohnte. Wie aus noch vorhandenen Dokumenten ersichtlich, ist man von dem Gebrauche, einem Mönche die Lobbericher Kaplanei zu übertragen, zeitweilig abgegangen und haben auch Weltgeistliche diese Stelle bekleidet. Der Grund hierfür wird wohl zeitweiliger Mangel an Mönchen gewesen sein, da Knechtsteden außer in Lobberich, in Grefrath, Frimmersdorf, Kirchlinden und anderen Orten das Patronat besaß und die Knechtstedener Ordensgeistlichen vielfach als Pfarrer oder Kapläne in Heinsberg, Hönigen, Bracheln, Gangelt, Geilenkirchen, Clarholt, Teveren, Bösenhaben bei Scheida und anderen Pfarreien Westfalens wirkten und durch ihre angestengteste Seelsorge namhaften Einfluß auf das Glaubensleben der Katholiken Rheinlands und Westfalens ausübten. Aber wie auch aus noch vorhandenen Dokumenten ersichtlich, ist man anderseits in Lobberich mitunter dazu übergangen, dem Kaplan (Mönche), das Benefizium des Vikars, (eines Weltgeistlichen,) nämlich die später vereinigten Benefizien U. L. Frau und des hl. Antonius, zu übertragen.

Außer der Stelle des Kaplans besaß die Lobbericher Pfarrkirche mehrere Benefizien. Diese Benefizien wurden von Vikaren bedient, deren Stellung wohl von der der Kapläne zu unterscheiden ist. Während der Kaplan für die eigentliche Seelsorge angestellt und in allem die rechte Hand des Pfarrers war, waren die Verrichtungen der Vikare nur auf die Lesung der Messen und Ministrationen beschränkt, zu welchen ihr Benefizium sie verpflichtete. Teilweise aus der Gemeinde gegründet und als Versorgungsanstalt für Söhne der Gemeindefamlien fortgeführt, waren diese Benefizien im Allgemeinen der Kirche nicht gedeihlich, indem sie eine Menge unbeschäftigter, der Seelsorge ferner stehender Geistlichen schufen. Mag auch die Absicht der Stifter fromm und lobenswert gewesen sein, das Institut dieser unbeschäftigten Benefiziaten war in seinen Wirkungen nicht empfehlenswert und ist mit der Restauration der kirchlichen Verhältnisse, nach der französischen Revolution, im ersten Viertel des jetzt verflossenen Jahrhunderts, gefallen. Die Kirche zu Lobberich hatte folgende Benefizien:

Seite 165

1. Das Benfefizium B.M.V., (Unserer Lieben Frau.)

2. Das Benefizium des hl. Antonius; auf diese beiden, im Jahre 1644 zu einem Benefizium verbundenen Benefizien werden wir gleich zurückkommen.

3. Das Benefizium vom allerheiligsten Sakramente. Dasselbe war im Jahre 1707 von dem Pfarrer von Lobberich, Fr. Wilhelm Essers welcher der Pfarre vom J. 1704 bis 1711 vorstand und 1724 starb, gestiftet worden. Die Verpflichtung der Benefiziaten bestand in einer wöchentlichen Donnerstags-Sing- und Segens-Messe. Da nachher diesem Benefizium ein besonderer Abschnitt gewidmet ist, so können hier füglich seine Präsentatoren und Inhaber übergangen werden.Der letzte Inhaber war Vikar Dammer, gest. 1837.

4. Das Benefizium St. Franziskus-Seraphikus. Stifter desselben war der 1654 zu Hinsbeck geborene und daselbst 1733 verstorbene Personator Mathias Xylander. Die bischöfliche Genehmigung dieses Benefiziums erfolgte im J. 1735. (Dieser geistliche Herr errichtete außer diesem auch in Hinsbeck und Leuth je ein Benefizium.)Die Verpflichtungen des Benefinziaten zu Lobberich bestanden in 2 wöchentlichen Messen, wovon die eine Dienstags, die andere nach Belieben in der Pfarrkirche zu Lobberich zu halten war. Persönliche Residenz war nicht erforderlich. Diese Stiftung wurden von Verwandten des Stifters noch verschiedene Zuwendungen zugefügt. Da diesem Benefizium ebenfalls ein besonderer Abschnitt gewidmet ist, so können auch an dieser Stelle seine Stiftungskapitalien, Präsentatoren und Inhaber übergangen werden. Der letzte Inhaber war ebenfalls noch ein Glied der Familie des Stifters, Vikar Heinrich Brocker,genannt Stemmes, gestorben zu Hinsbeck 1829.

Wann und von wem das vorerwähnte Benefizium Beate Mariae Virgine (Unserer Lieben Frau) gestiftet worden, ist nicht mehr bekannt. Ursprünglich besaß die Familie von Bocholtz, als Besitzer der "Häuser Broeck und Lobberich" (Brockerhof und Ingenhoven) das Recht, den Vikar zu präsentieren, später der Pfarrer, bis bei der Vereinigung der beiden Benefizien B.M-V. und St. Antoni das Präsentationsrecht anderweitig geregelt wurde, die genannte Familie aber Mitpräsentator blieb. Da ursprünglich, vor Ausbau der alten Pfarrkiche i.J. 1818, der Taufstein im Kreuzjoche der Pfarrkirche, in der Nähe des jetzigen Altares der schmerzhaften Mutter stand und an Stelle dieses Altares, der im Jahre 1652 eingeweiht wurde, der damals abgebrochene, nicht dotierte Altar der hl. Anna gestanden hatte, - ein Altar St. Virg. (der allersel. Jungfrau) aber vor Abbruch des St. Annaaltares zwischen der "Taufe" (dem Taufstein) und dem Altare der hl. Anna gestanden hatte, so werden wir in dem Altare der allerseligsten Jungfrau, dessen Neubau 1652 an die jetzige Stelle kam, den "Taufaltar", (daß heißt den an der Taufe stehenden Altar,) zu suchen haben, dessen Fundatoren die Herren von Bocholtz waren; da dieselben auch Patron dieses Altares waren, kann man wohl mit Gewißheit annehmen, daß dieselben Herren von Bocholtz auch die Stifter der Vikarien dieses Altares (B.M.Virg.) gewesen sind. 1) (In unmittelbarer Nähe stand auch noch ein Altar des hl. Kreuzes welcher am 26. Oktober 1669 abgebrochen wurde und an Stelle der unmittelbar nebeneinander stehenden Altäre der hl. Anna und des hl. Kreuzes, blieb nur der noch bestehende Altar der schmerzhaften Mutter Maria²). Zum Inhaber (Vikar) des Benefiziums des "Taufaltars" (B.M.V.) sollte zuerst einer aus dem Geblüte des Fundators (von Bocholtz), sonst aber von benachbarten Kindern, (Söhnen der Gemeinde,) den Vorzug erhalten.3) Die genauen Verpflichtungen diese Benefiziums sind nicht mehr bekannt. Im J. 1618 war aber die Stelle des Vikars des Taufaltares (Benefizim U.L.Frau) so schlecht besoldet, daß der Vikar nicht leben konnte. Als nämlich am 18.November 1618 der Vikar dieses Altares, Tillmann Kox, der Sohn des Arnold Kox aus dem Dorfe Lobberich, die Stelle antrat, wurde ihm zugleich die Schullehrerstelle zu Lobberich überwiesen, weil, wie es in der Urkunde heißt: bey zeiten gegenwärtiger Welt ein ehrliebender Priester bei Abnutzungh unserer Vikarie nicht woll pristerlich leben konnte, es wehre dan, das er sich ein weiteren gehalts zu erfreuen wiste, als ist unser aller Meinungh, das berührter Tilman Kox (auch) zum Dienste der Scholen sich verbinden soll."4) Im J. 1544, am 21. Okotber, schenkte der ehemalige Vikar des Altares Beata Maria Virgine, Paulus tho Broeck aus Lobberich, Priester der Lütticher Diözese, sein Haus und Hof, mit allem, was dazu gehörte, wie es in der "Pfefferstraße" im Dorfe daselbst, hinter Tilman des Bodens Haus, zu einer Seite neben Andriß Wirtz, zur anderen neben Michael van Kremeß lag, seinen Nachfolgern und den Rektoren des Altares der Muttergottes. 5). Es ist die wahrscheinlich die noch

Anm. 1) Kirchenbuch, Lobberich 1. Seite, 3a, 5a; Kirchenbuch 2, Lobberich, S. 3, 7 und 10b - Fahne, Bocholtz, 2. Band,

Seite 189.

2) Kirchenbuch 2, Seite 10 b

3) Fahne, Bocholtz, 2 Seite 189.

4) Fahne, Bocholtz, 2. Band, Seite 189.

5) Kirchenbuch, Lobberich 2, Seite 62 - 64.

Seite 166

heute bestehende Kaplaneiwohnung an der Süchtelner Str. Zur Vorgeschichte dieser Schenkung schreibt Vikar tho Broeck: "Die Exekutoren des Herrn Johannes (Außhem) von Lobberich gaben mir jene 3 Messen, welche der Lehrer Herr Johannes gestiftet hat i. J. 37 (1537), im Hause des Symon (auf den Strauch, auch Strux) von Lobberich, welcher auch Exekutor des vorgenannten Herrn ist, den 16. April in Gegenwart des Notars, des Lehrers Antonius von Horst und der Zeugen Heinrich von Uda (Oedt) und Heinrich von Dülken, eines Neffen des genannten Symon und das geschah Morgens 7 Uhr im Garten des Herrn Symon und sie sagten, daß sie mir 16 flor. in Gold geben wollten und der Herr Symon sagte, daß er mir auch seine Messe geben wollte. Der Herr wollte, daß ich ihm mein Haus gäbe, welches ich gekauft habe von Arnold Vyten zu jenen oben genannten Messen und ich sagte, daß ich es thun wollte, nachdem sie fundirt seien, aber unter einer Bedingung".1) In der Schenkung des Hauses i.J. 1544, wird ausdrücklich hervorgehoben, daß seine Nachfolger die vier Messen zu halten hätten.

Eine weitere Kaplanei-Wohnung liegt an der Kempenerstraße. Im Jahre 1902 wurde neben dem Pfarrhause, auf einem dem Grafen von Mirbach-Harff ausgetauschten Grundstück des Brockerhofes eine dritte Kaplaneiwohnung erbaut.

Das Benefizium St. Antoni war von den am 7. Mai 1483 bereits verstorbenen ²) Eheleuten Johann von Reyde genannt von Besel und Katharina von Bocholtz gestiftet worden. Am 13. Mai 1486 bekunden die Scheffen, Geschworene, Kirchmeister und Brudermeister der St. Antoni-

Fabiani- und Sebastianis-Bruderschaft Lobberichs diese Schenkung Johannes von Beisel gen. Reide und seiner Frau Katharina von Bocholtz. Die Verpflichtung des Benefiziaten bestand in drei wöchentlichen Messen, die auf dem an der Südseite der Kirche (ehemals Kreuzjoch der Kirche) gelegenen Altare (St. Antonius) gehalten werden mußten, vor welchem Altare die Eheleute Johann von Reyde, genannt von Besel und Katharina von Bocholtz begraben sind. Zu diesem Zwecke stifteten sie 16 1/2 Malter Roggen Jahrrente, wofür die Unterpfänder in den Gemeinden Hinsbeck, Leuth und Lobberich lagen. Von diesen 16 1 / 2Morgen Roggen sollte 15 Malter der Vikar des Benefiziums erhalten, 1/2 Malter der Pastor, der dafür an einem Tage im Jahre auf das Grab der Stifter gehen und für ihre Seelenruhe beten mußte. Die Brudermeister der St. Antoni-Fabiani- und Sebastiani-Bruderschaft mußten alle Jahre ein Erbjahrgedächtnis auf St. Mathias-Apostel-Abend mit

Anm. 1) Kirchenbuch Loberich 2, S. 40 b

2) Fahne, Bocholtz 2, S 79; hier wird er Jan von Reyde genannt.

Vigilien und Geläute für genannte Eheleute halten lassen und "zu Grabe gehen" und ebenfalls noch jährlich fünf Messen, wovon eine auf St. Antoniusaltar gesungen werden mußte, für die Stifter halten lassen, sowie jedem dieser Priester 2 Weißpfennige geben.1) Gemäß Urkunde vom Tage Jakobi Apostel, 1479 kauften die beiden Eheleute Johann Beisel von Reyde und Katharina von Bocholtz für vorgenannte Stiftung das Gut "in der Delle" (den jetzigen Dellenhof) zu Hinsbeck und 7 Morgen Acker, ein holländisches Lehngut, Heinrich von Krickenbeck gehörig und Asterlehn des Hofes Pellant) zu verhergeweden mit drei alten Tornis à 3 Weißpfennige kölnisch gerechnet. Sie schenkten dies Gut und 5 Malter und 1 Sümmer Roggen an obige Vikarie.²)

Das Präsentationsrecht (d.h. das Recht, den Vikar dieses Benefiziums vorzuschlagen) besaß die Familie von Bocholtz, die Verwandten der Stifter. Im Jahre 1644 wurde dieses Benefizium mit den vorgenannten Beata Maria Virgine zu einem verbunden. - Das "Kirchenbuch II von Lobberich, " angelegt i.J. 1659: schreibt über "die Vikarie oder Kaplanei" S. 65 - 67,

"Auf Gemeindekosten wurde dem Vikar ein Haus gebaut.³) Der Pastor mußte auf sein Präsentationsrecht verzichten. Der Vikar mußte an den Sonn- und Festtagen celebrieren und predigen zu der Stunde, die vom Pastor festgesetzt wurde. Außer 25 Imperialen, welche abgerundet sind auf 70 Florin venlo'scher Währung, welche er wie früher, so auch jetzt, beim Steuerempfänger erhebt; für die erste Messe und die Predigt erhält er noch 25 derselben Währung aus den Einkünften der beiden Bruderschaften, (Sebastianus und Jungfrau Maria) und zwar giebt jede Bruderschaft die Hälfte mit der Verpflichtung, dem Pastor zu helfen im Beichthören, besonders an Festtagen und bei der Krankenprovisur das Jahr hindurch." Die beiden Benefizien waren (1644) verbunden und die "Collatoren" genau bestimmt. Als nämlich durch den Rücktritt des Vikars Cornelius Wants, eines gebürtigen Lobberichers, die Benefizien frei geworden waren, bekamen das Recht der Präsentation der Pastor, der Edle von geleen, (Huyn-Geleen) zu Wachtendonk, Verwandter der Familie von Bocholtz) die anderen Adeligen, die Schöffen und Geschworenen; dem Bischofe wurde die Ernennung und die anderen

Anm: 1) Fahne, Bocholtz, 2, S. 82-83; hier heißt er Johann v. Beißel

genannt von Reyde.

2) Fahne, Bocholtz, 2, S. 83, Randbemerkung, hier wird er Johann

Beisel von Reyde genannt.

3) Es war dieses wohl das vom Vikar Paulus tho Brock i.J. 1544

geschenkte Haus, welches jetzt neu aufgebaut wurde.

Seite 167

Rechte reserviert. Es wurde präsentiert Johann Karckes, welcher vom Roermonder Generalvikar Boßmann bestätigt wurde. Der zeitige Dechant des Dekanates Krickenbeck, Gerhard Pontanus, (von Pont) Pastor zu Viersen, wurde mit der Einführung beauftragt, welche derselbe am 28. April 1644 vollzog. Vikar Karckes starb am 27. Juli 1671. Am 5. Januar 1651 übertrug Arnold, Graf von Huyn, Herr zu Geleen und Wochtendonk, dem Arnold von Bocholtz, königl. spanischen Geheimen Rat des Herzogtums Geldern, seinem Verwandten, alle seine Rechte an der Pfarrkirche zu Lobberich, bestehend im Begräbnisrecht, Kirchensitz auf dem Chor und der Kollation des Altares St. Antoni.1) Wie vorhin schon gesagt, päsentierten die Besetzung des "Taufaltares" (d.h. des ehedem am Taufsteine stehenden Altares) die Familie von Bocholtz, ²) bei Besetzung der Vikarie Beata Maria Virgine früher der Pastor,³) bei Besetzung der Vikarie St. Antoni die Erben des Stifters, d.h. die Familie von Bocholtz zu Lobberich nebst ihren Seitenlinien zu Grevenbroich und Wachtendonk. Nach der Vereinigung der beiden Vikarien i.J. 1644 diejenigen, die vorhin genannt sind. Nach dem Tode des Vikar J. Karckes, i.J. 1671, entstand ein Streit über die Präsentation des Vikars Johann Denters. Die Collatoren hatten dem Bischof, einen Geistlichen der Diözese Roermond, namens Johann Denters, präsentiert.Dreimal wurde in der Kirche die Publikation vorgenommen und Niemand erhob Einspruch. Als aber die Sache vorbei war, protestierte der Herr von Grevenbroich.4) Der Bischof von Roermond, Jakobus Oeveren, ging aber auf seinen Einspruch nicht ein, sondern befahl am 23. September 1671 dem zeitigen Dechanten des Dekanates Krickenbeck, dem Pastor von Wankum Gabriel Knorren, den Vikar Johann Denters einzuführen.

Das "Visitationsprotokoll" des Dechanten des Dekanates aus den Jahren 1709 bis 1714 giebt die Verpflichtungen des Vikars folgendermaßen an: 5) "In derselben Kirche (zu Lobberich) ist ein Altar der schmerzhaften Mutter. Die Verpflichtung besteht darin, an den Sonn- und Festtagen die Frühmesse zu lesen und unter derselben zu predigen und zwar zur gewohnten Stunde; zu allem Gottesdienste im Rochett im Chor

Anm. 1) Fahne Bocholtz, 2. S. 209

2) Fahne, Bocholtz,2. S. 189

3) Kirchenbuch Lobberich 2., S. 66b.

4) Kirchenbuch Lobberich 2., S. 67,hier steht irrtümlich: Breuenbrock, welches ein Schreibfehler ist, und Freuenbrock - Geevenbroich-(Bocholtz-Grevenbroich) heißen soll.

5) Norrenberg, Gesch. Grefrath, 1875, Seite 125.

zu erscheinen und was sonst noch das Kirchenbuch vorschreibt. Bei diesem Benefizium hat das Präsentationsrecht der Pastor, die Adeligen, die Schöffen und Geschworenen. Die Einkünfte sind 25 Patt, zu bezahlen vom Gemeindeempfänger und 4 1/2 Flor. fundirt von Adam op dem Kamp. Dann erhält er 9 1/4 Imper.,wofür er 37 hl. Messen Dienstags am Muttergottesaltar lesen muß; dann 38 Flor. 18 Stüber vom Gemeindeempfänger und 16 von Barth. Turx (Strux?)1) von dem Hause welches genannt wird "op den Weyer" 4, wofür er jeden Mittwoch am Altare der Muttergottes celebriren muß. Dann bekommt er 7 1/2 Scheffel Weizen, wofür er jeden Donnerstag am Altare des hl. Antonius die hl. Messe feiern muß. 7 1/2 Flor. bekommt er vom Besitzer des Hauses "Raffen" und 5 Flor. 12 Stüber vom Besitzer des Hauses "Cryns", 56 Flor. vom Gemeindeempfänger zu Venlo, wofür er jeden Freitag am Altare der Muttergottes zelebriren und am Grabe für die Verstorbenen beten muß. Dann besitzt der Inhaber des Benefiziums einen Garten mit der Verpflichtung, jährlich 1 Scheffel Weizen dem Gläubiger der Mörser Hypothek (Pfandschaft) auszuliefern. Dann bekommt er 36 Florin, welche vom Gemeindeempfänger ausbezahlt werden, dafür muß er jeden Samstag die hl. Messe lesen; 25 Imper. in Geld aus den Einkünften der Bruderschaften, (Sebastian u. Jungfrau Maria,) und 1 Flor. von Gerhard Didden, wofür er 1 Aniversar (stille hl. Messe) für die Familie Sasseveld halten muß." Am 19. April 1731 präsentierte Anna Maria Amalia,Freifrau von der Reck (vordem Witwe des Johan Arnold von Bocholtz,) Frau zu Lobberich, als Eigentümerin der Häuser "Broeck" (Brockerhof) und Lobberich (Ingenhoven), einen Priester für das vakante Benefizium (Vikarie) des Liebfrauen- und Antoniusaltares in der Pfarrkirche zu Lobberich.²) Im Bocholtz'schen Archive zu Alme (Westfalen) liegt noch ein Verzeichnis der Einkünfte und Verpflichtungen des Vikares von genanntem Jahre, welches mir aber nicht bekannt ist. Am 9. November 1734 stiftete Anna Stroux (Strucks) Witwe von Laurenz Stroux, sowie deren Sohn Gerhard Strux, (letzter als Benefiziat in Lobberich gestorben,) eine wöchentliche Freitagsmesse für die Seelenruhe ihres Mannes, ihrer selbst und ihrer Nachkommen und

Blutsverwandten, die der zeitige "Caplan" von Lobberich, (nicht die Vikare)halten solle.³)

Anm. 1) Ist wohl ein Schreibfehler und hat Strux geheißen.

2) Fahne, Bocholtz 5, Seite 266

3) Kirchenbuch 2, Lobberich, Seite 160 bis 164.

Seite 168

Der Vikar Joh. Fried. Pelzers zu Lobberich am 4. August 1840 giebt folgende Vikariestiftungen an:

(Benefitz B.M.V. und Antoni:)1)

"Die Freitagsmesse ist gestiftet von Vimon auf den Strauch auf Remigie-Abend 1539. Diese wird jeden Freitag gehalten; dazu hatte er noch vier Lesemessen, die vor Palmsonntag oder gleich nach Ostern gehalten werden. Dann muß der Vikar eine Sangmesse für den Stifer an den Pastor bezahlen.

Die Donnerstagslesemesse wird gehalten für Johann de Rith (von Reydt)und Cath. de Bocholt (von Bocholtz). Für diese Messe ist fundirt 7 Malder und 2 Faß Roggen, -2) welche liefern Nikolaus Stamms, (Dellenhof) Andreas Tobrock, Heinrich Bongartz, Mart. Schmitz und Mathias Kaysers. Hiervon erhält der Küster jährlich 1/2 Malder Roggen. Die Samstags- oder Dienstags-Lesemesse ist gestiftet von Peter Witlinks und Kath. Blittershost.³) (Peter Küpoer, alsias Wittlings, Rentmeister zu Haus Flaßrath und seine adelige Gattin: Cath. Von Blittersdorf.) Dieselbe wird jede Woche gehalten und muß noch für dieselben 1 hl. Messe am 31. Juli gelesen werden. Die Stiftung, deren Kapital auf die Gemeinde Lobberich steht, datiert vom 28. Januar 1662.

Die Montags-Lesemesse ist von verschiedenen Stiftern entstanden; der Hauptstifter ist Adam op den Kamp; er stiftete 26 hl. Messen; Remig. Strux, 4, Gerhard Heyer 4, Cath. Müllers 4, Evan op den Wyer 4, Johann Hubriks 2, Marg. Brocker 2, Peter in gen Heyer und Vikar Johann Pricken laut Testament vom 25. März 1693 2. Die Dienstags-Lesemesse ist entstanden von verschiedenen Stiftern, der Hauptstifter:

Theod. Bongartz stiftete d. 27. Jan. 1705 16 Messen

Paul u. Eug. Mertens d. 17. Okt. 1683 8 Messen

Theod. u. Aemilia Darken 18. Feb. 1693 4 Messen

Johann Eggen stiftete am 18. März 1693 4 Messen

Johann Calers, wie 1730 bemerkt, 9 Messen

Gottfried Sassenfels (Sassenfeld) 1 Messe

Tisken Calers 3 Messen

Heinrich Mertens 3 Messen

Theod. u. Oeletgen (Adelg.)Towelinickhouen 4 Messen

Diese 3 letztegenannten werden 1732 zuerst aufgeführt.

Anm. 1) Verzeichnis noch im Pfarrarchiv erhalten.

2) Die übrigen Renten dieser 1479 resp. 1485 errichteten Stiftung waren verloren gegangen.

3) Von dieser Stiftung ist in dem Buche öfters die Rede. Peter war aus Lobberich hieß nach seinem Vater Cüper nach seinem neu angekauften Wohnhause Willtinx, war Rentmeister zu Flaßrath und heiratete eine adelige Frau, die Schwester der Frau zu Haus Flaßrath, Namens Cath. von Blittersdorf.

Fernere Lesemessen, die zur Vikarie gehören, sind 2 Messen für Entgen Harmes und ihren Ehemann Wilhelm Büscher, gestiftet 2. Januar 1776, wovon die eine am Montag vor Passionssonntag, die andere am Montag vor Palmsonntag soll gehalten werden.

Am 23. Februar wird 1 Messe gehalten für Johann von Reydt und Catharina von Bocholtz.

Es sind vier Messen von dem Vorstande der Gemeinde für die Abgestorbenen aus den Bruderschaften des hl. Sebastian und der hl. Jungfrau Maria gestiftet worden, die an jedem Montage vor der Quatemberwoche gelesen werden. Dafür erhält der Vikar aus den Fonds dieser Bruderschaften eine gewisse Summe, wofür er nebenbei andere Verpflichtungen hat.

Aemilia Pispels (Bispels) hat für sich und ihren Ehemann Johann Pauels am 1. Dezember 1788 4 Lesemessen gestiftet, die an jedem Montage in der Quatemberwoche gelesen werden müssen und deren Stiftungskapital auf die Gemeinde Lobberich steht. Am 31. Juli wird eine für Peter Wittlings (Cüper) und dessen Ehefrau Katharina Blitterhorst (von Blittersdorf) gelesen.

Sodann schreibt Her Vikar Pelzers weiter: Im Jahre 1829 am 6. Februar 1) ist von dem Bischof zu Münster, Kaspar Maximiliasn, Freiherr von Droste zu Vischering die Freitags-Sangmesse zu 30 reducirt worden, jedoch mit der Bedingung, daß der Vikar den Gesang bei der freien Messe beibehalte und ein Memento für den Stifter in derselben mache. Ferner hat er die drei Wochenmessen, nämlich die Samstags- oder Dienstags-, die Montags- und Dienstags-Messe, zu einer Wochen-Messe reducirt,jedoch mit der Bedingung, daß der Vikar in zwei Wochen-Messen für die frommen Stifter ein Memento mache. Sodann muß ich noch folgende Lesemessen halten, zugleich dem Pfarrer, der für dieselben Stifter eine Sangmesse halten muß, ministriren: für Johann Dahl und Margaretha Barsen; Pfarrer Paulus Stemmler; Johann Mathias Dückers und Margaretha Catharina Mahr, Vincent Josten; Vikar Tilmann Gerhard Schmitter; Vikar Wilhelm Dammer; Heinrich Dücker; Familie von Bocholtz aus Grevenbroich und für die Familie von Bocholtz. (Für die Ministration erhielt er 17 Gulden 7 1/2 Stüber. In Summa habe ich 52 Sang- und 102 Lese-Messen, zusammen 154 Messen. Als spätere Randbemerkung ist zugesetzt: Ferner sind noch folgende gestiftete Lesemessen hinzugekommen, nämlich für : Anna Gertrud Gotzes, gestorben

31. Oktober 1835, Wilhelm Billen,

Anm. 1) Vikar Pelzers, zu Lobberich gebürtig, war seit dem 28. Oktober

1828 in seinem Geburtsorte, wo er 1870 starb.

Seite 169

gestorben den 11. Januar 1841, Kanonikus Reckingen (Reckinger) gestorben den 11. November 1837 und Pfarrer Bernard Kempen, gestorben den 24. Dezember 1841. Im Original fährt Vikar Pelzers dann also fogt:

Die Donnerstags- und Samstags-Abend_Laudes hat Bartholomäus Hollenbenders gestiftet am 28. Januar 1728 und dafür fundirt 950 Gulden. Zur Vermehrung derselben hat Johann Carlers gestiftet 100 Gulden und Oetletgen (Adelgunde) Witwe von Heinrich Mertens, 450 Gulden. Wann diese beiden letzeren hinzugekommen, ist nicht bekannt, aber breits ein Schriftstück des Vikars H. Wolters vom 24. April 1730 verzeichnet dieselben. Hiervon geht ein Kapital von 650 Gulden ab, wovon der Küster, Lehrer, Organist und die Kirche den Zins ziehen, wie in der Stiftungsurkunde zu sehen ist. Zum Schlusse fügt er noch wörtlich an: "Offerirung von Pastor- und Gemeinde-Vorstand haben dem Vikar angeboten 25 Rhr. aus dem Gemeinde-Fonds und 20 Rhr. 12 Stüber aus den Fonds der Bruderschaften der Muttergottes und des hl. Sebastianus zu geben und zwar so, daß er 50 Rhr. erhalte. Mit der Verpflichtung, daß der Vikar

1. An Sonn- und Festtagen die Frühmesse und Predigt halte.

2. Dem Hochamt und der Vesper am Sonntage und am Heiligen-Tage beiwohne und singe, dem Pastor helfe mit Beichtsitzen, besonders an vier hohen Festtagen u.

3. Für die Verstorbenen der beiden Bruderschaften vier Messen, die oben schon angegeben sind, vor der Quartember-Woche lese.

So sagt die vorhandene Copia, vom 24. März 1640. Lobberich, den 4. August 1840. Joh. Fried. Pelzers, Vicar.

Es müssen noch verschiedene Urkunden von mehreren Stiftungen fehlen, z.B. von der einen Vikarie, deren Patron auch die Familie von Bocholtz war - von der Kaplanei, u. Sie sind wohl vor 1643 im Kirchenarchiv, wie schon in der Pfarrgeschichte erwähnt, untergegangen. Nach dem Tode des Herrn Vikars Pelzers, der am 23. März 1870 erfolgte, schrieb der Generalvikar Brinkmann von Münster unterm 11. April 1870 an den Kirchenvorstand zu Lobberich: "Der Tod des Kaplans Pelzers hat uns zu einer näheren Ermittelung des mit der Stelle verbundenen Einkommens geführt. Bei derselben hat sich ergeben, daß die Stelle mit einer ungewöhnlichen Menge von Meßapplikationen belastet ist und soweit die hiesigen Akten Auskunft geben, ihrem Inhaber keine angemessene Sustentation gewährt. Wir beauftragen daher den Kirchenvorstand das Einkommen beider Kaplaneistellen nach seinen einzelnen Bestandteilen und die den Kaplänen obliegenden Verpflichtungen, insbesondere die Meßverbindlichkeiten, möglichst genau anzugeben und dabei zu bemerken, ob die Kirchenkasse zu einer Verbesserung der Stellen imstande ist. Bericht erwarten wir in vierzehn Tagen-" Auf den hierauf vom Pfarrer Hegger am 20. April eingesandten Bericht erwiderte der General-Vikar Brinkmann unter'm 13. Mai 1870 demselben unter anderem:"Wir genehmigen auf Euer Hochwürden Bericht vom 20. v.M. die vom Kirchenvorstande beschlossene anderweitige Regelung rücksichtlich Verbesserung des Einkommens der dortigen Kaplaneistellen.Demnach wird künftig der erste Kaplan ein festes Jahresgehalt von 225 rtlr., der zweite ein solches von 200 rtlrn., aus der Kirchenkasse beziehen und jeder von ihren außerdem als Vergütung für Abhaltung der Laudes- und Gesangmessen an den drei letzten Wochentagen, so wie in festo compassionis 25 rtlr., ferner für gestiftete Ministrationen 30 rtlr. zu den auf 50 rtlr. veranschlagten Nebenverdienste erhalten.

Mit Rücksicht auf vorbezeichnete Gehalts- Verbesserung werden die Kapläne verpflichtet werden, nach Anweisung des Pfarrers an der gesamten Seelsorge sich zu beteiligen und die vom Kirchenvorstande ihnen überwiesenen Meßapplikationen stiftungsmäßig zu erfüllen. In die erste Kaplaneistelle wird der Kaplan Hoffmanns einrücken, die zweite haben wir unter dem heutigen Tage dem Vikarie-Verwalter Glose auf dem Schlosse Wissen verliehen."


Inhalt

Dreiundzwanzigstes Kapitel: Kapläne und Vikare Lobberich's